AnMgeblM

für die

Stadt und -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, inol. PvstaufschlagS, 1 fl. 53 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In fließen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Ginrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 Er. Annoncen in Tabellenform wsrden doppelt berechne:.

J|oe 103. Mittwoch den 30. Decernber 1S37.

Einladung zum Abonnement

auf das

Anzeigetüatt für die Stadt und den Kreis Gießen.

Mit dem 1. Januar 1858 beginnt ein neues Abonnement auf das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage verbunden mit der Beilage:

Gemeinnützige Unterhaltungsblätter.

Ausgewählte Novellen und Erzählungen, die neuesten Tagesereignisse, Miscellen, Aneedoten re. re., zuverlässige Nachrichten über Stand und Preis der Fruchte und Landesproduete, die Anklagen und Urtheile der Assisen, sowie des Provinzial-Strafgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser Blatten

Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg und wird die einspaltige Zeile, oder deren Raum, mit 2 kr. berechnet.

Der Pränumcrationsprcis ist für einheimische Abonnenten für das ganze Zahr Ist. 30 fr., halbjährig 45 fr., einschließlich BringerlohnS; für auswärtige Abonnenten tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu und wollen sich dieselben wegen Bestellung des Blattes an die ihnen zunächst gelegenen Postämter wenden.

Die Expedition des Anzeigeblattes für die Stadt und den Kreis Gießen.

P o l i) e i t a r e n

für den Kreis Gießen, und zwar:

1. für die Provinzialhauptstadt Gießen:

Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rinvfleisch . . Kalbfleisch . . Schweinefleisch . Hammelfleisch Schaaffleisch . . Leberwurst . . Bratwurst . . Schwartenmagen Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .

F l e i s ch t a r e.

per Pfund

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fr.

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8 16

20 24

18

32 24

22

per Pfund

Rinvsfett

Iiierenfett

Schweineschmalz

desgleichen ausgelassenes

Brodta re.

Pfund

2) ordinäres 7S Gerste- und f < . . . .

4s Brod aus \ % Korn-Mehl \ behend

2 gemischtes j 7, Waizen- und ( . h . . .

41 Brod aus f V, Korn - Mehl s ätzend ,

Loth Quint.

5 3 Wasserweck

4 3 Milchbrod

2. Für die andern Städte und Orte des Kreises

ist der Laib Brod und das Pfund -Fleisch um 2 Heller billiger.

fr. 20 24 24 28

fr.

54

11

51

114

1

1

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als V/. Pfund Zuaabe befindlich sein.