Ausgabe 
25.3.1857
 
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für die

Stadt und -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 kr., für Auswärtige, inel. Postaufschlags, 1 si. 53 kr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Crpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für di« gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

M 24. Mittwoch den 23. März IStST.

Poli)eitaren

für den Kreis Gießen, 11nb zwar:

1. für die Prvvinrialhauvtftadt Gießen:

Fleischtare.

per Pfund fr.

Ochsenfleisch........... 15

Kuhfleisch ............ 12

Rindfleisch ........... 11

Kalbfleisch . ... . . . .... 8

Schweinefleisch.....

Hammelfleisch.....

//

//

16 j

12

Leberwurst......

//

16

Bratwurst ......

.....,/

ff

20

Schwartenmagen ....

.....ff

ff

24

Blutwurst. ......

.....ff

ft

18

geräucherter Speck ....

.....ff

ff

32

Schinken .......

.......

ft

24

Dörrfleisch......

ff

22

per

Rindsfett.............

Nierenfett..............

Schweineschmalz. desgleichen ausgelassenes........

Pfund

//

//

ff

ff

kr.

20

24

28

28

Pfund

2 \ ordinäres \/s 4 \ Brod aus j '% 2( gemischtes | V$ 4 i Brod aus j % Lvth Quint.

4 3 Wasserwcck

3 3 Milchbrod

Brodtare.

Korn-Mehl | gehend Waizen- und a. < Korn - Mehl , bestehend

kr.

61 13|

?£

15

1

1

2. Für die andern Städte und Orte des Kreises

ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

Anmerkung befindlich sein.

Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als i1/, Pfnnd Zugabe

Gerichtliche mr- Privat-Bekanntmachungen.

Edictaltadungen.

690) Gegen den hiesigen Kaufmann, Franz Mansfeldt, ist der förmliche Con- cursprozesz erkannt worden. Es werden da­her Diejenigen, welche an dessen Vermögen Ansprüche zu bilden vermeinen, hiermit auf- gefordert, diese im Termin

Mittwoch den 27. Mai d. I., Morgens 9 Uhr, bei dahiesigem Gericht so gewiß anzumelden und zu begründen, auch etwaige Vorzugs­rechte geltend zu machen, als sie sonst still- schweigends ohne ein besonderes erfol­gendes Präclusivdecrct ausgeschlossen werden, aus der Masse keine Befriedigung zu erwarten haben.

In dem vorgenannten Termin soll zugleich angelegentlichst die Güte versucht, beim Fehl­

schlagen derselben aber ein Gläubigeraus- schusz und ein Massecurator ernannt, Be­schlüsse über das Massevermögen, über Bestellung eines Contravictors re., gefaßt werden. Die Gläubiger, welche nicht per­sönlich erscheinen, oder nicht gehörig ver­treten sind, werden hierbei überall als den Beschlüssen der Mehrheit der erschienenen Gläubiger beigetreten angesehen.

Gießen, den 23. März 1857.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, v. R o t s m a n n, Stadtrichter. Stadtger. - Assessor.

670) Heinrich Peter II. von Annerod ist wegen Verschwendung unter Curatel ge­stellt worden und wird dieses mit dem Be­merken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Rechtsgeschäfte mit demselben bei Mel­

dung der Nichtigkeit nicht abgeschlossen wer­den können. Zugleich werden alle Gläubiger des Heinrich Peter II. aufgefordert, ihre Ansprüche an denselben int Termin

Freitag den 24. April, Vormittags 10 Uhr, dahier geltend zu machen, widrigenfalls die­selben keine Berücksichtigung finden könnten. Gießen, den 20. März 1857.

Großherzogliches Landgericht Gießen. Ploch.

Besondere Bekanntmachungen.

604) Auf Ansuchen des Bürgers und Kappenmachers, Wilhelm Bleimann von Gießen, der auf längere Zeit eine Reise unternehmen will, werden alle Diejenigen, welche noch Forderungen an denselben zu