Ausgabe 
11.2.1857
 
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amtliche Waaienverzeichniß zu dem vom 1. Jnnnnr 1857 (in m Wirksamkeit tretenden Vereinszolltarif betreffend.

. k? ^«8 auf die Verordnung Gut 1. November 1856 in Nr. 35 des Regierungsblatts, die Abänderung des Vcreinsroll- tarifs betreffend, sowie d,e Bekanntmachung vom 4. November 1856 in Nr. 41 des Regierungsblatts, JenSttÄrifÄ w'5 tzr-mt zur öffentlichen Kenntmß gebracht, daß das den Großherzoglichen Zollämtern zum Amtsgebrauch wrac^amt- 1 rche Waarenv erzerchn-ß zur Anwendung des mrt dem 1. Januar k. I. bis auf Weiteres in Wirk^mkeit qttr^en Vereins zolltariss von dem Publikum, soweit der dessallstge Vorrath reicht, durch Vermittelung der Großherroalicken Sauvt,2^M^' Offenbach und Gießen gegen Ersatz der Kosten, außerdem aber auch im Wege des

Darmffadt, am 12. Januar 1857. 5 a

GroßLerzoglicke OberzollLirection.

_____________ ® r Fabricius.

amtliche Waarenverzeichniß zu den vom 1. Januar 1857 an im Zollverein beim Verkebr mit Oesterreich gültigen Tarifsbestimmungen betreffend."

Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 20. Juli 1853 in Nr. 34 des Regierungsblatts, den Vertrag wegen Fortdauer u>rd Erweiterung des Zoll - und Hande svere.ns und den zwischen Oesterreich und Preußen abgeschlossenen Handels - m SS betreffend, wird hiermit zur öffentlichen Kenntmß gebracht, daß das den Großherzoglichen Zollämtern zum Amtsgebrauch zugegangene amtliche waarenverzeichniß zu den vom 1. Januar 1857 an im Zollverein beim Verkehr mit Oesterreich flü^t^öcn'2i^u'ifs- bestlmmungen von dem Publikum, soweit der desfallsige Vorrath reicht, durch Vermittelung der Großh rzoglichen Hauptzolläm r

L 113^7185?°* ** aM6WOn abCr «»4 im Wege des Buchhandels bezogen werken kann

GroßherzogMe Oberzolldirection.

_________________________________________Görtz. ______________________ Fab ricius.

Bekanntmachung.

Aus dem Regierungsblatt Nr. 4 haben die Großherzoglichen Bürgermeistereien zu publicircn:

Bekanntmachung, die Anstellung eines Königlich Bayerischen General-Consuls für das Großherzogthum betreffend

Bekanntmachung, die Vergütung für die in 1857 in Geld zu berichtigenden BesoldungS- und Pensions-Naturalien bctr

Nr. K. E>. 112J. Gießen, am 5. Februar 1857.

BevordnIrrrg

für den Kreis Gießen.

Betreffend: Den Fliegemvedelhandel nach England und das Acilnehmen von Kindern und Frauens­personen auf Reisen zu diesem Zwecke.

Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Grvßhcrzogs und aufVerfügung Großberzoglichen Ministeriums des Innern vom 29. v. Mts. Nr. M. d. I. 34, wird hiermit nachträglich zu der Verordnung vom 8. Mai 1856 (Nr. XXV7. der Localreglements) bestimmt, daß, eben so wie das Dingen von Kindern oder Frauenspersonen zur Mitreise für Andere (Nr. 1, 2 der erwähnten Verordnung), ]o auch das Dingen oder Anwerben von Kindern oder Frauenspersonen zur Mitreise sür den Anwerber selbst zu den in Nr. 1 der Verordnung bezeichneten Zwecken untersagt ist, und daß Uebertretungen gegen dieses Verbot mit den rn Nr. 3 der Verordnung angedrohtcn Strafen von 30 bis 60.fl. beziehungsweise 100 bis 300 st. zu ahnden sind.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierungs-Assessor.

Erne n n u n g.

Peter Jäger IX. zum Bürgermeister und Wilhelm Laux zum Beigeordneten für die Bürgermeisterei Holzheim.

Polizeiliche Bekannt in achun g.

Gefundene Gegenstände.

Ein baumwollenes Taschentuch, eine graue Frauenjacke von baumwollenem Zeug, eine hölzerne Tabakspfeife, eil neuer gußeiserner Stab, anscheinend zu einem Treppengeländer gehörig, eine rothbraune wollene Schürze, und ein schwarz seidener Handschuh, sind gefunden und auf Großherzoglichem Polizei - Büreau abgegeben worben. Die Eigenthümer wollen solche baldmöglichst in Empfang nehmen.

Gießen, am 10. Februar 1857. Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen:

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