Ausgabe 
10.6.1857
 
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S) Falls ausländische Nachbargemeinden schon jetzt im gegenseitigen Hülfsverband stehen, oder dazu gewünscht werden waches Perhaltmß seither bestand, und wie etwa dasselbe jetzt ausdrücklich zu regeln ist. (Instruction

4) In welcher Weise sollen jedesmal die Feuerboten in den Hülfsbezirk geschickt werden, entweder nur in die nächstaeleaenen Gemeinden, oder direct in zede Gemeinde t (Instruction §. 6 pös. 5.) 4,1 a g 11

^lb st versteht es sich, daß bis zur endlichen Regelung dieser Fragen es bei dem seither Bestehenden verbleibt

In Verhinderung des Kreisraths : Pietsch, Regierungs-Assessor.

Zu Nr. K. G. 4503.

Betreffend: Die Verordnung in Betreff der Löschung der Feuersbrünste, hier die Abtheilungen der Löschmannschaft.

Gießen, am 29. Mai 1857.

Das

Groß herzogliche K r eisamt Gießen

die GrMenmsiichen DilspoUikü'chürdkn, mit Ausnahme Grshherroglichkn Polirei-Eommissärs dahier.

Die Erfahrung hat gezeigt, daß mit einer geordneten und wohldisciplinirten Löschmannschaft namhaft bessere Erfolge errielt werden, als bei planloser Beihülfe ver Einzelnen, daß insbesondere die schnelle Bewältigung des Brandes beim Ausbruch um so sicherer gelingt, je geschwinder die Hcrbeigeeilten geordnet und zuverlässigen Führern untergeben worden sind. Deshalb sind na-b §. 6 der allerhöchsten Verordnung vom 21. März d. I. in jeder Gemeinde sechs verschiedene Abtheilungen mit ihren Führern im Voraus zu bestimmen. Zur Vollziehung dieser Vorschrift weisen wir Sie an, ungesäumt Listen über die nach $. 2 zur Löschmann­schaft Pflichtigen aufzustellen, und dieselben mit möglichster Rücksicht auf die Anmeldung und den Wunsch der Einzelnen in die Abtheilungen zu scheiden, sodann die Führer der einzelnen Abtheilungen zu ernennen, dieselben zu ihren Verrichtungen anzuucksen und Bescheinigung über Bckanntmachung dieser sämmtlichen Anordnungen in die Acten niederzulegen, lieber den Vollzug erwarten wir binnen 14 Tagen Ihren Bericht, und insbesondere, wie viele davon in die einzelnen Abtheilungen gewiesen sind, wie viele Führer und sonstige für besondere Verrichtungen bezeichnete Personen bestellt sind, und ob etwa Jemand Einwendungen von Belang vorgebracht hat.

Wegen gehöriger Verbreitung der Verordnung und Instruction werden Sie berichten, ob und wie viele Exemplare davon für Ihre Gemeinde verlangt werden, (§. 18), damit wir den Druck bestellen können.

In Verhinderung des Kreisraths:

Pietsch,

Regierungs - Assessor.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Cdictalladungen.

Oeffentliche, Aufforderung.

1257) Nachdem der gesetzliche Erbe des am 15. d. Mts. dahier verstorbenen Groß- herzoglichen Generalmajors Grafen v. Lchr- bach bei Gericht erklärt hat, daß er die Erbschaft seines Vaters nur cum benef. legis et inventarii antreten wolle so werden alle Diejenigen, welche an den Nach­laß des gedachten Grasen v. Lehrbach An­sprüche zu bilden vermeinen, hiermit aufge­fordert, diese so gewiß innerhalb 4 Wochen vom ersten Erscheinen in diesem Blatte an gerechnet bei unterzeichnetem Gericht anzumelven, als sie sonst beim Abschluß des ausgenommen werdenden Inventars nicht berücksichtigt werden und aus der Nachlaß- mässe keine Befriedigung zu erwarten haben.

Gießen, am 19. Mai 1857.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, v. Rotsmann, Stadtrichter. Stadtger. - Assessor.

Aufforderung.

1230) Rechtliche Ansprüche an den Nach­laß der dahier ledig verstorbenen Charlotte Ehemannt sind binnen 4 Wochen bei unter­zeichnetem Gerichte anzumelden, indem sie

sonst bei weiterer Verfügung über denselben unberücksichtigt bleiben.

Gießen, den 7. Mai 1857.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtger.-Affessor.

Der st k i g e r u n g c n.

1366) Mittwoch den 17. Juni, Vormittags 11 Uhr,

soll das Heugras von 20 Morgen Wiesen, in der Gemarkung Wieseck gelegen, vormals dem Rathschöff Seipp zustehend, sowie das Heugras von den dem Kaufmann Georg Spruck gehörenden Wiesen, in dem Garten des Wirths Schiesser zu Wieseck versteigert werden. Gießen, den 8., Juni 1857. __________________ C. Weidig.

Heu- und Grummetgras-Versteigerung von den Garbenteicher Gemeinde- Wiesen.

1367) Dienstag den 16. Juni l. I.,

des Vormittags von 9 Uhr an, soll das diesjährige Heu- und Grummet­gras von den hiesigen Gemeinde-Wiesen versteigert werden.

Die Zusammenkunft ist im hiesigen Orte.

Die Großherzoglichcn Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dieses bekannt machen zu lassen.

Garbenteich, am 8. Juni 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Garbenteich. ___________Schwarz.__________ 1350) Donnerstag den 11. Juni l. I., des Vormittags um 10 Uhr, sollen auf der hiesigen Bürgermeisterei die zur Herstellung eines Wasserbehälters erfor- derlichen Arbeiten, als:

Maurerarbeit, veranschlagt zu 84 sl.

Pflasterarbeit, 18

in Accord gegeben werden.

Garbenteich am 2. Juni 1857.

Großherzogliche Bürgermeisterei Garbenteich.

Schwarz.

F e i l g c b v t e n e g.

1359) Die Hofraithe des A. K. Noll:

Flur Nr. DJilftr.

7« 12 Hofraithe in der Neustadt,

7zg 2 Mistenstätte daselbst,

ist unter sehr günstigen Bedingungen aus freier Hand zu verkaufen und ertheilt nähere Auskunft die

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

D. Ebel.