AtyeigMt
/ für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 ft., für Auswärtige, inel. Postaufschlags, 1 st. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — EinrückungSgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
JV1. 28. Mittwoch den 8. April 1857.
Poli) ei 1 aren
Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . Kalbfleisch . . Schweinefleisch . Hammelfleisch Leberwurst . . Bratwurst . . Schwartenmagen Blutwurst. . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .
für den Kreis Gießen, u»b zwar:
1. für
Fleischtare.
die Provinzialhauptstadt Gießen: 7 '
per Pfund
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fr. 15 12 11
8 16.| 12 16 20 24 18 32 24 22
Rindsfett.....
Nierenfett.....
Schweineschmalz. . . desgleichen ausgelassenes
Pfund
21 ordinäres \
4) Brod aus /
2 gemischtes l
4i Brod aus !
Brobtar
Gerste- und -
Korn-Mehl s % Waizen- und j % Korn - Mehl i
Loth Quint.
4 3 Wasserweck
3 3 Milchbrod
per Pfund
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bestehend * *
bestehend * ‘
2. Für die andern Städte und Orte des Kreises
ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
1
1
fr.
20
24
28
28
fr.
6t
13«
7* 15
Anmerkung befindlich sein.
Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als
!«/- Pfund Zugabe
Amtlicher Th eil.
Bekanntmachung.
Betreffenb: Verweubuug arsenikhastiger Farben zu Anstrich unb Tapeten für Zimmer.
. nachfolgend abgedruckte Aufsatz wird wiederholt zur Belehrung und Warnung zur allgemeinen Kenntniß gebracht und ^u^^Wrzoglichen Bürgermeistern noch besonders aufgetragen, die Gemeindeangehörigen in geeigneter Weise hierauf aufmerksam Giessen, den 3. April 1857. Grossherzoglichcs Kreisamt Giessen.
In Verhinderung des Kreisraths : _ Pietsch, Regierungs - Assessor.
Zur Belehrung und Warnung über die der Gesundheit schädliche Verwendung grüner und gelber ars-- "s^baltlgcr Farben auf groben (nicht satinirten) Tapeten und zu Zimmeranstrichen. — Ungeachtet schon früher »«Mott in der Grossherzoglich Hessischen Zeitung Nr. 177 vom 28. Juni 1845 re., der Darmstädter Zeitung N? 33? vom 29. November 18o3, wie tn anderen öffentlichen Blättern, vor dem Gebrauche gifthaltiger Farben zur Auskleidung der Aimm^ wände namentlich mit Schweinfurter Grün gewarnt worden ist, so sind doch diese Mahnungen seither nicht selten aus Unkenntn.k übersehen worden. Nach dem Gutachten der Medicinalbchörde ist insbesondere den mit lebhaft grüner Farbe, als S ch w S furter Grün, Mitisgrün, oder Wiener Grün bedeckten ordinären wohlfeilen Tapeten zu mißtrauen, welche sogar schon


