Ausgabe 
4.7.1857
 
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Zu Nr. K. G. 5171.

Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinde im Kreise Gießen für 1858.

Das

Groß Herz «gliche K r e i s a m t

an

Gießen, am 30. Juni 1857.

Gießen

die Grostherzoglichen Bürgermeistereien.

Nach nun beendigter Rechnungsstellnng sind die Voranschlagsarbeiten für 1858 zu beginnen und in möglichster Kürze zu Vollziehern Wir empfehlen hierbei, die bestehenden allgemeinen Vorschriften (abgedruckt in den §§. 473517 von Küchlcr's Handbuchs genau zu beachten und weiter Folgendes zu berücksichtigen: J ö

1) Die Aufstellung des Vermögensvcrzeichnisses muß diesmal nach Maßgabe des §. 34 ver Vorauschlagsinstruction speciell erfolgen.

2) Dem Originalvoranschlagsexemplar müssen die Beilagen in Urschrift, nicht aber, wie mitunter geschehen, in Abschrift beigefügt werden.

3) Zur Aufnahme von Belastungsposten ist vorgängige Genehmigung erforderlich und darüber durch Bcischluß des betreffenden Verzeichnisses Nachweis zu erbringen.

4) Für diejenigen Gemeinden, in welchen die Mitthcilung des Voranschlags an Großherzoqliches Rentamt vorgeschrieben ist werden die früheren Weisungen zur zeitigen Vorlage bei jener Behörde erneuert.

5) Die Zusendung der Voranschläge muß bis zum 15. August d. I. stattfinden. Befristungen können nur in ganz besonderen Fällen bewilligt werden, indem der bisher hin und wieder vorgekommene Verzug darin künftig nicht geduldet wird.

In Verhinderung des Kreisraths :

Pietsch, Regierungs-Assessor.

B e k a n n t m ach un g.

Der auf den 17. d. Mts. fallende Viehmarkt zu Kirchhain ist auf den 13. d. Mts. verlegt worden.

Polizeiliche B e k a n n 1 m a ch u n g.

Das für die Provinzialhauptstadt Gießen bestehende Localreglement Großherzoglichen Kreisamts Gießen:

Von dem letzten, unterhalb der Pulvermühle dahier gelegenen Badehause an, stromaufwärts bis zum sogenannten Schäferbrunnen, ist das Baden in der offenen Lahn (außerhalb der Badehäuser), sowie das Entkleiden an beiden Ufern, ferner von dem vorgedachten Badehause an abwärts bis zu der Stelle der Lahn, welche auf beiden Ufern durch Pflöcke bezeichnet ist, ist das Baden ohne den Gebrauch von Badehosen verboten,"

wird hierdurch wiederholt öffentlich bekannt gemacht und bemerkt, baß Uebertretungen dieser Vorschriften nach Art. 296 des Polizei- strafgesetzes mit einer Strafe von 30 Kreuzer bis 3 Gulden geahndet werden.

Gießen, am 29. Juni 1857. Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Provinzialhauptstart Gießen:

L. Nover.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Edictattadung.

Oe ff entliehe Aussvrderung.

1551) In Sachen des Kaufmanns Friedrich Seipp auf der Holzmühle bei Lollar, Klägers, gegen Jo Hs. Dürin­ger 11. und dessen Ehefrau zu Wiescck, Beklagte, Forderung betreffend, ist von Erste­rem in der am 7. December 1855 ange­stellten Klage behauptet worden, daß die Beklagten nach einem vorgelegten Kaufver­trag das in der Gemarkung Wieseck gele­gene Grundstück XX1I/8O,2, 204 sIKlafter Wiese in der Oberlach, von dem I. C. Seipp unter der Bedingung für 160 fl. erkauft hätten, daß der Kaufpreis auf Martini 1847, 1848 und 1849 bezahlt, vom 1. Januar 1847 an aber mit 5 pCt. verzinst werden müsse und das Eigenthum bis zur Bezah­lung des Kaufsckillings Vorbehalten bleibe.

Der Friedrich Seipp hat weiter behauptet, daß ihm die fragliche Kaufschillingsforderung von dem I. C. Seipp cedirt worden und die Bitte gestellt, die Beklagten zur Zah­

lung derselben nebst Zinsen, vom 1. Januar 1847 an, an die Wittwe des Großherzog- lichen Hofgerichts-Advocaten Faber dahier, welcher der Kaufschilling für eine Darlehns- forderung weiter eedirt worden, anzubalten.

Da der Aufenthaltsort des Johs. Dürin­ger II. unbekannt ist, so ergeht an denselben hiermit die Aufforderung, sich sogewiß bin­nen 3 Monaten von dem Tage des ersten Erscheinens dieser Ladung in öffentlichen Blättern an, auf die Klage, deren Einsicht ihm in der Landgerichts-Registratur gestattet wird, zu erklären, als er sonst des Inhalts derselben für geständig erachtet, mit Ein- reden ausgeschlossen und nach der Klagbitte verurtheilt werden wird.

Zugleich wird dem Johs. Döringer II. hiermit eröffnet, daß weitere Erlasse an ihn nur durch Anschlag an die Gerichtsthür werden bekannt gemacht werden.

Gießen, am 30. Juni 1857.

Großherzogliches Landgericht Gießen.

Ploch.

Besondere Bekanntmachung.

Die Besetzung einer Spritzenmeister- stellc bei der Stadt Gießen.

1577) Für obige Stelle wirb hiermit Concurrenz bis zum nächsten

Donnerstag den 9. Juli l. I. eröffnet.

Gießen, den 3. Juli 1857. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

D. Ebel.

Versteigerungen.

1454) Montag den 3. August, Nachmittags 2 Uhr,

soll auf dahiesigem Rathhause die dem Carl Petri gehörenbe Hofraithe auf dem Sclters- weg, neben Gärtner Georg, an den Meist­bietenden versteigert werden.

Gießen, den 18. Juni 1857.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen. In Auftrag des Vorstehers :

C. W e i d i g, Ortsgerichtsmann.