Ausgabe 
30.8.1856
 
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An)chebl»ll

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstag«. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 fl. 53 fr. Auswärts abonnirt vian sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

Jfä 70. Samstag den 30. August 1836.

Amtlicher T h e i l.

Zu Nr. K. G. 6411.

Bekanntmachung.

Betreffend : Die im August 1856 in Brüssel stattfind ende Ausstellung von Gegenständen für den Hausbedarf der minder wohlhabenden Klassen; hier insbesondere die zollfreie Einlassung der auö dem Zollvereine zu dieser Ausstellung gesendeten Gegenstände bei der Rücksendung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die sämmtlichen Zollvereinsregierungen beschlossen und bewilligt haben, daß für diejenigen zu der erwähnten Ausstellung bestimmten Gegenstände, welche von dem Hauptamte des Versendungsorts auf Grund specieller Revision und Vorzeichung, und, soweit thunlich, unter Anlegung eines Bleies oder Siegels, zum Ausgange abge­fertigt werken, bei dem Wiedcreingange über dasselbe Hauptamt die Zollfreiheit eintretcn soll, sofern bei der Eingangsabfertigung gegen- die Identität der Gegenstände sich fein begründeter Zweifel herausstellt.

Gießen, den 26. August 1856. Großherzvgliches Kreisamt Gießen.

K ü ch l e r.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

1826) Vom 1. k. Mts. an wird zwischen Battenberg und Frankenberg eine wöchentlich 4malige Personen­post eingerichtet, welche am Sonntag, Montag, Mittwoch und Freitag coursirt und folgenden Gang erhält:

aus Battenberg:

Morgens 8 Uhr;

in Frankenberg:

Morgens 9'/, Uhr, zum Anschluß an die gegen 10 Uhr nach Marburg und Nachmittags gegen 2 '/-i Uhr nach Corbach u. Vöhl re. abgehende Post;

aus Fraukenberg zurück: Nachmittags gegen 23/4 Uhr, resp. nach Ankunft der Post von Marburg, und mit Aufnahme der Vormittags gegen 10 Uhr von Corbach u. Vöhl eingetroffenen Post;

in Battenberg:

Nachmittags gegen 4% Uhr.

Das Pcrsonengclv beträgt, bei einem Freigewicht von 30 Pfund, für die Entfernung von Battenberg bis Frankenberg et vice versa 26 fr. resp. 7'/2 Sgr., und für die Strecke von Battenberg über Frankenberg bis Marburg et vice versa 1 fl. 36 fr. resp. 27*4 Sgr.

Von demselben Tage an werden die bisher täglichen Postwagensahrten zwischen Battenberg und Biedcnfopf auf wöchentlich 3malige beschränk, welche am Dienstag, Donnerstag und Samstag stattfinden und folgende Courszeiten erhalten:

aus Battenberg:

früh 4 Uhr, zum Anschluß in Biedcnfopf an die von der täglich 6% Uhr Morgens über Gladen­bach nach Fronhausen abgehende Personenpost.

Die bisherige Pcrsonengeldtaxe besteht unverändert fort.

ans Biedenkopf zurück:

Nachmittags gegen 23/4 Uhr, resp. nach Anfunft der Post von Fronhausen, und mit Aufnahme der Vormittags 11 % Uhr von Marburg ein- getroffenen Personenpost.

Beide Persvnenposten dienen auch zur Brief- und Packerei!)! forderung; die Personenannahme ist unbeschränft.