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für die

Sta-t und -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 fl. 53 fr. Auswärts abonnirt man flch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpeditivn (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

M 61.

Mittwoch den 30. Juli

1856.

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1. für die Prvvinzialha»ptstadt Gießen:

F l e i s ch t a r e.

per Psunv

Ochsenfleisch

Kuhfleisch

Rindfleisch

Kalbfleisch

Schweinefleisch

Hammelfleisch

Leberwurst

Bratwurst

Schwartenmagen .........

Blutwurst

geräucherter Speck

Schinken .......

Dörrfleisch

fr. 15 12 11

7 16< 12 16 20 24 18 32 24 22

per Pfund

Rindsfett .......-.

Nicrenfett.....

Schweineschmalz

desgleichen ausgelassenes

Brodtare.

Pfund

2 / ordinäres |/. Gerste- und I , n .

4\ Brod aus f »/, Korn-Mehl ( bestehend .

2 / gemischtes l */s Waizen- und , , , . .

4s Brod aus j % Korn - Mehl ) bestehend

Lvth Quint.

4 2 Masserweck

3 2 Milchbrov

1

1

fr.

20

24

28

28

fr.

8J 174 10 20

2. Für die andern Städte und Orte des Kreises

ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Psunv dürfen im steigenden und fallenden Berhältiiiß nicht mehr als 1/, Pfund Zugabe befindlich sein.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Versteigerungen.

Die Vergebung von Fuhren und Hand­arbeit bei der Stadt Gießen.

1612) Montag den 4. August 1856, des Vormittags 9 Uhr, sollen folgende Arbeiten:

1) Fuhrenleistung, veranschl. zu 18 fl.

2) Handarbeit, 40

auf dem Rathhause dahier an den Menigst- nehmenden vergeben werden.

Gießen den 26. Juli 1856.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

1610) In Sachen der Joh. Mootz I. Eheleute, früher auf dem Hofe Ober­grubenbach, jetzt zu Niederohmen, Klä­gers gegen Konrad Schäfer!!!, früher

in Rendel, jetzt auf dem Hofe Obergru- benbach, Beklagten, Gutskauf betreffend, soll auf Ersuchen Großherzoglichcn Landge­richts Vilbel das dem Beklagten zugehörige zu 16605 fl. tarirte Gut, Hos Ober­grubenbach, auf welches bei der am 10. März l. I. abgchaltencn ersten Ver­steigerung bereits 9000 fl. geboten worden, Freitag den 8. August l. I.,

Vormittags 11 Uhr, durch Großhcrzogliches Ortsgericht Nie- dcrohmen auf dem dortigen Rath­hause, unter den alsdann eröffnet wer­denden Bedingungen, nebst der aus dem Gute stehenden E r n d t e, öffentlich ver­steigert werden, wozu wir Kaufliebhabcr unter dem Anfügen hierdurch einladen, daß täglich das Gut eingcsehen und das Nähere über dessen Gehalt, die Versteigerungsbe-

! dingungen 2C. bei erwähntem Ortsgericht erfahren werden kann, daß aber nur solche Personen zum Mitbieten können zugelassen werden, deren Zahlungssähigkeit entweder offenkundig ist, oder sofort glaubhaft nach­gewiesen wird.

Grünberg den 23. Juli 1856. Großhhcrzogliches Landgericht Grünberg.

W el cke r.

1609) Dienstag den 5. August l. I. und die folgender» Tage, Morgens 9 Uhr, sollen in meiner Behausung sämmtliche Mo­bilien, als: Möbeln, Bettung, Weißzeug, Gold und Silber, sowie auch die mir gehö­rende diesjährige Kartoffel-Erndte, Gemüse, Bohnen und Erbsen k. , gegen baare Zah­lung öffentlich meistbietend versteigert werden. Zugleich bin ich gesonnen, mein Haus mit