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für die
Sta-t und -en Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 fl. 53 fr. — Auswärts abonnirt man flch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpeditivn (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
M 61.
Mittwoch den 30. Juli
1856.
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1. für die Prvvinzialha»ptstadt Gießen:
F l e i s ch t a r e.
per Psunv
Ochsenfleisch „
Kuhfleisch „
Rindfleisch „
Kalbfleisch „
Schweinefleisch „
Hammelfleisch „ „
Leberwurst „
Bratwurst „
Schwartenmagen ......... „
Blutwurst „ „
geräucherter Speck „ „
Schinken .......„ „
Dörrfleisch „ „
fr. 15 12 11
7 16< 12 16 20 24 18 32 24 22
per Pfund
Rindsfett .......-. „ „
Nicrenfett..... „
Schweineschmalz „ „
desgleichen ausgelassenes „ „
Brodtare.
Pfund
2 / ordinäres | •/. Gerste- und I , n .
4\ Brod aus f »/, Korn-Mehl ( bestehend .
2 / gemischtes l */s Waizen- und , „ , , . .
4s Brod aus j % Korn - Mehl ) bestehend
Lvth Quint.
4 2 Masserweck
3 2 Milchbrov
1
1
fr.
20
24
28
28
fr.
8J 174 10 20
2. Für die andern Städte und Orte des Kreises
ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Psunv dürfen im steigenden und fallenden Berhältiiiß nicht mehr als 1’/, Pfund Zugabe befindlich sein.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Versteigerungen.
Die Vergebung von Fuhren und Handarbeit bei der Stadt Gießen.
1612) Montag den 4. August 1856, des Vormittags 9 Uhr, sollen folgende Arbeiten:
1) Fuhrenleistung, veranschl. zu 18 fl.
2) Handarbeit, „ „ 40 „
auf dem Rathhause dahier an den Menigst- nehmenden vergeben werden.
Gießen den 26. Juli 1856.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.
1610) In Sachen der Joh. Mootz I. Eheleute, früher auf dem Hofe Obergrubenbach, jetzt zu Niederohmen, Klägers gegen Konrad Schäfer!!!, früher
in Rendel, jetzt auf dem Hofe Obergru- benbach, Beklagten, Gutskauf betreffend, soll auf Ersuchen Großherzoglichcn Landgerichts Vilbel das dem Beklagten zugehörige zu 16605 fl. tarirte Gut, Hos Obergrubenbach, auf welches bei der am 10. März l. I. abgchaltencn ersten Versteigerung bereits 9000 fl. geboten worden, Freitag den 8. August l. I.,
Vormittags 11 Uhr, durch Großhcrzogliches Ortsgericht Nie- dcrohmen auf dem dortigen Rathhause, unter den alsdann eröffnet werdenden Bedingungen, nebst der aus dem Gute stehenden E r n d t e, öffentlich versteigert werden, wozu wir Kaufliebhabcr unter dem Anfügen hierdurch einladen, daß täglich das Gut eingcsehen und das Nähere über dessen Gehalt, die Versteigerungsbe-
! dingungen 2C. bei erwähntem Ortsgericht erfahren werden kann, daß aber nur solche Personen zum Mitbieten können zugelassen werden, deren Zahlungssähigkeit entweder offenkundig ist, oder sofort glaubhaft nachgewiesen wird.
Grünberg den 23. Juli 1856. Großhhcrzogliches Landgericht Grünberg.
W el cke r.
1609) Dienstag den 5. August l. I. und die folgender» Tage, Morgens 9 Uhr, sollen in meiner Behausung sämmtliche Mobilien, als: Möbeln, Bettung, Weißzeug, Gold und Silber, sowie auch die mir gehörende diesjährige Kartoffel-Erndte, Gemüse, Bohnen und Erbsen k. , gegen baare Zahlung öffentlich meistbietend versteigert werden. Zugleich bin ich gesonnen, mein Haus mit


