B e k GN n t P a ch u n g.

Die Rechnung über den seit dem Jahr 1849 hier bestehenden Apmenverein, welcher zur Abstellung des Bettelns hier gegründet wurde, hat im Jahr 1855 folgendes Resultat geliefert: ?

Einnahme. s

Vorrath im Jahr 1855 . . . . . . . . . 144 fl. 5} fr.

Freiwillige Beiträge . . . . . 'V..' . . 653 28

Summe 797 fl. 33| fr.

Ausgabe.

An 1470 Handwerker, a 6 1k * . . .- . 3b <A .. 147 fl. -ibJtJb _k

An Arme zu Lich . . . . . . . 150 ft. 38 fr.

Hattenrod . - . '<£. . 17 20

_____ r tt ............ . ------ .24.» 38------

Birklar . . . . . . 56 20

Oppenrod..... 5 12

DpeMWgU''"J_______y 8i J---L..^........» 12 « -.:---

Muschenheim . . , «n- -u , 20 48

> Ettingshausen und Münster"^ ' ^7*' ' "'68 48 37g 54

Besoldungen . . . 7 . . . . . . . 40

Buchbinderlohn . . . . . . - . . . 1 4

Uneinbringliche Posten . . . . . . . . 3 46 579 # 44 #

- - n - , 4 < / Bleibt Vorrath 226 fl. 49s fr.

Lich den 1. Februar 1856. Namens des Ausschußes des Armenvereins:

C 0 l 0 n i u s.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

EdictaUadungen.

660) Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis; gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Schiffenberg mit Herrnwald auf dem Bürgermeistcrei- Bürcau dahier offen gelegt worden ist.

Die Betheiligten sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in diesem Locale einzusehen, auch gegen die Gebühr von dem Großherzoglichen Bürgermeister da­hier Grundbuchsauszüge (Geschosse) zu ver­langen. Auch werden sie durch letzteren auf die von den Feltgeschworenen entdeckt werdenden, sie betreffenden, Fehler aufmerk­sam gemacht werden.

Allen denjenigen, welche /sich bei den An­gaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitz­standes für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von sechs Monaten ihre Anstänve entweder auf gütlichem Wege bei dem Bürgermeister der Stadt Gießen, vor welchen sie ihren etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen und insofern dies nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitigkeiten zu­ständigen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes, als das unter­zeichnete, so haben sie davon, daß letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist die Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitz- klage angestellt hatten.

Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer in allen den

Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Bürgermeister zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deßhalb erhoben und erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist.

Zugleich werden diejenigen, welche die in Gemäßheit des Art.,,30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852, die Erwerbung des Grundcigenthums ü. s. w. betreffend, bci- gefstgten Erwerbtiteheingetragen oder berich­tigt zu sehen wünschen, aufgefordert, die erforderlichen Anträge binnen der festgesetzten Frist von sechs Monaten bei dem zuständigen Gerichte zu stellen und wenn dieses ein an­deres als das unterzeichnete ist, bei diesem die Anzeige zu machen.

Die unerstrecklichc Frist von sechs Monaten geht mit dem 30. September dieses Jahres zu Ende.

Gießen, den 12. März 1856.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Wörner, Startrichier. Stadtger.-Assessor.

Oeffxntliche Aufforderung.

1416) Forderungen an den geringen Nachlaß der ledig verstorbenen Sara Joseph zu Hermannstcin sind sogcwiß binnen vier Wochen bei unterzeichnetem Gerichte geltend zu machen, als sonst derselbe an die aus­wärtigen Erben überantwortet wird.

Gießen den 24. Juni 1856.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Dcrltcigcrungcn.

1289) Dienstag den 1. Juli, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhaus nachfolgend verzeichnete und näher beschriebene Grune- stücke in der Gemarkung Gießen und Wieseck, dem Hrn. Carl Melchior Caspari zu Darm­stadt zugehörig, einer freiwilligen Verstei­gerung, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich ausgesetzt werden, als:

Flur Nr. D.IUftr.

:%14 210 Acker am untersten Riegel­

pfad , auf die Wiesen, an L. Chr. Münch, 1. Klasse, i Wiese vor der Zeiselswiese,

29/41 124 an H. K. Sack, 3. Klasse,

2%4 1985 und J/42. und 7,3. Klasse,

) flieht 3 fl. 10'/. fr.,

27g0 184 Wiese am Heegstrauch, am

alten Schlag, an Fr. Noll, Vi2., 7z3. Klasse, giebt 97» fr.,

,7/24o 52 Wiese am alten Schlag, an

L. Herbert,/t2, %3. Klss,

27145 132 Wiese in der Stephansmark,

an F. H. Busch, 3. Klaffe, giebt 27/, fr.,

W12a 73 Wiese am Gänsackcr,^ an G. Spruck, 7,2., 7-3. Klss, 47,0i 670 Acker vor der Warthe, auf

die Marburger Chaussee, an B. Spruck's Ehefrau, %2., 7,3. Klss, giebt 5 fl. 1 % fr- 2%55 262 Acker auf den Sandkauter

Weg und Heegstrauch, an j G. Lüdcking, %2., /23. Klss,

Flur Nr.

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7, 7

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25/ 4

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39/ /-42

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Flur Nr. C 2 7,0

26/

/ 49

26/ /l59

26/

/161

28/

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28/ /105

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