AnMgeblstt
für die ------ -------------------------
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich ;wei Mittwochs mW Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postausschlags, 1 st. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpebltion (Cänzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
Jo 43< Mittwoch den 28. Mai 1S^6.
Police itaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1. für die Prvvinzialhauptstadt Gieße» :
Fleischtare.
Ochsenfleisch .........
Kuhfleisch . .........
Rindfleisch .
Kalbfleisch . ........
Schweinefleisch ......■ . .
Hammelfleisch........
Leberwurst.........
Bratwurst.........
Schwartenmagen.......
Blutwurst . . . . '. .' . . . . geräucherter Speck.......
Schinken....... . .
Dörrfleisch.........
per Pfund fr.
zz zz 15
ZZ II 12
ZZ II 11
II II 7
zz ii 16 2
ii u 12
zz zz 16
„ „ 20
zz zz • 24
zz
18
32
24
22
per Pfund fr.
Rindsfctt............„ „ 20
Nicrenfett....... „ ,, 24
Schweineschmalz..........„ „ 28
desgleichen ausgelassenes ........ „ 28
B r o d t a r e.
Pfund fr.
2( ordinäres s % Gerste- und \ R . . . 7
4s Brod aus \ 7, Korn-Mehl ( ee,te9enD . . 14
2i gemischtes l 7, Waizen- und / , „ , . . . 8
41 Brod aus ] 7S Korn - Mehl s bestehend , , jß
Loth Quint.
4 3 Wasserweck.......... 1
3 3 Milchbrod...........1
2. Für die »»der» Städte und Orte des Kreises
dieselben Taxen, jedoch der Laib Brod um einen Heller billiger und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
A n m e r f ii n g : befindlich fein.
söei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Lerhältniß nicht mehr als 1 ‘/, Pfund Zugabe
Amtlicher Th eil.
Beknnntmnebnng,
die Brandentschädigungsbeiträge für 1855 betreffend. 7
Das Bedürfnis der Großherzoglichen Brandversichcrungskasse für das Jahr 1855 erfordert einen Ausschlag von 203,000 fl., wonach von je Einhundert Gulden Brandversicherungsfapital ein Beitrag von Fünf Kreuzern zu leisten ist, der nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 9. laufenden Monats, mit einem Zusatz von 1% fr. Repartitions- gebühr von jeder Hauptnummer, in einem Ziele in den ersten zehn Tagen des Monats August d. I. erhoben werden soll.
Darmstadt, am 11. Mai 1856.
Großherzogliche Braudassecurations - Commission.
Maurer. K r o m m e l b e i n.
B e k a h h t m a n u ,
das zu den weiten Schornsteinen zn verwendende Material betreffend.
Die Fassung des §. 13 des Regulativs zur Anlage der Schornsteine vom 18. August 1837 (Regierungsblatt Nr 36) hat «WM Veranlassung zu der Unterstellung gegeben, als ob nur zu den engen, russischen Schornsteinen Backsteine verwendet werden mußten und die weiten Röhren auch von Lehmsteinen aufgeführt werden dürften. Da vieß indessen keineswegs die dem genannten Paragraphen zu Grund liegende Absicht ist, indem durch denselben lediglich empfohlen werden sollte, für russische Schorn-


