AnzeigtblM
für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und SanistagS. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 ff. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenfvrm werden doppelt berechnet.
tiO. Mittwoch den 27. August 1S36.
Poli)eitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1. für die Provinzialhairptstadt Gießen:
F l e i s ch t a r e.
Ochsenfleisch...... . .
Kuhfleisch..........
Rindfleisch.........
Kalbfleisch.........
Schweinefleisch........
Hammelfleisch........
Leberwurst.........
Bratwurst.........
Schwartenmagen.......
Blutwurst..........
geräucherter Sveck.......
Schinken..........
Dörrfleisch.........
per Psunv fr.
zz /z 15
„ „ 12
„ „ 11
zz n 1
ir zz 10 r
zz zz 12
zz zz 10
„ „ 20
„ „ 24
„ „ 18
„ „ 32
zz zz 24
zz zz 22
per Pfund fr.
Rindsfctt............„ „ 20
Nierenfett............„ „ 24
Schweineschmalz..........„ „ 28
desgleichen ausgelassenes.......„ „ 28
B r o d t a r e.
Pfund fr.
2l ordinäres \ */. Gerste- und len, „ . . 7
4\ Brod aus f Korn-Mehl \ b^hcnv , u
2 / gemischtes l '/, Waizen- und ( < 6 b . . 8
41 Brod aus | % Korn - Mehl , vesteyend , , 16
Lvth Quint.
4 3 Wasserwcck.......... 1
3 3 Milchbrod ...........1
2 Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen int steigenden und fallenden Lerhältniß nicht mehr als l1/, Pfand Zugabe befindlich sein.
Amtlicher T h e i l.
Zu Ur. K. (!5. 6732. Gießen, am 20. August 1856.
Betreffend: Die Erndte- Ergebnisse von 1855.
Das
Groß herzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß bei Aufstellung der vorjährigen Erndte - Uebersichten nicht überall richtig verfahren wurde. Namentlich ist hier und da unter Ortn.-Nr. 24 der Erndte-Uebersicht nur die erste Schur der Futterkräuter, die weiteren Schuren dagegen unter Ordn.-Nr. 26 (Grummet) aufgeführt Worten; ebenso ist bei Flachs und Hanf (Ordn. - Nr. 19 und 20) mitunter die Ausbeute an geschwungenem (ungehcchcltem) angegeben worden.
Wir machen Sie daher unter Bezugnahme auf unser Ausschreibcn vom 12. Juli d. I. zu Nr. K. G. 5774 darauf aufmerksam, daß
1) unter Lein (Flachs) und Hanf (Ordn.-Nr. 19 und 20) die Ausbeute an gehechelter Waare,
2) in Ordn.-Nr. 26 nur das Grummet von Wiesen (indem das von Klee re. zu Ordn.-Nr. 24 gehört) aufzuführen sind.
In Verhinderung des Kreisraths:
Pietsch, Regierungs-Assessor.


