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Katzenfurt.

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AnzeigeblM

für die

Stadt und -en Kreis Gießen.

«DÄ. Mittwoch den 2t». November 18e>6.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch- und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 kr. für Auswärtige, ^°t. Postaufschlags, 1 st. 53 kr. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedttwn (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) _ Emruckungsgebuhr für die gespaltene Zeüe oder deren Raum 2 kr. Anzeicjen ans verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. - Annoncen m Tabellensonn werden doppelt berechnet.

P o l iz e i t a r e n

f ü r d e n Kreis Gieße», u 11 b z w a r:

1. für die Provinzialhailptstadt Giepen:

Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . Kalbfleisch . . Schweinefleisch . Hammelfleisch Leberwurst . . Bratwurst . . Schwartenmagen Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .

F l e i s ch t a r e. per Pfund . . . ........ //

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kr.

10 12

11

9 161

12 16 20 24

18 32

24 22

Rinvsfekt.........

Nierenfett.........

Schweineschmalz.......

desgleichen ausgelassenes ....

Brodtar

Pfunv

2 i ordinäres \ Gerste- und j

4\ Brod aus # % Korn-Mehl f

2/ gemischtes \ Waizen- und (

4 \ Brod aus f 2/3 Korn - Mehl i

Lvth Quint.

4 3 Wasserweck.....

3 3 Milchbrod.....

2. Für die andern Städte und -Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfunv Fleisch um 2 .Heller billiger.

per Pfunv

• * • ft tr

* • ♦ tf w

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bestehend ' '

bestehend ‘ '

kr.

20

24

28

28

kr.

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13 t}

71

15.1

1

1

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als 1*/, Pfund Zugabe befindlich sein.

Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.

Ediclalladung.

Oesfetttliche Aufforderung.

2392) Da die testamentarische Erbin des verstorbenen Fräuleins Charlotte von Drach zu Todenhausen die Erbschaft mit ver Rechtswohlthat des Inventars an» getreten hat; so werden etwaige Gläubiger derselben hiermit aufgeforvcrt, ihre An­sprüche, behufs deren Aufnahme in Vas Inventar, innerhalb vier Wochen, und längstens im Termin

Den 24. December d. I., Morgens 9 Uhr, sCvntumazirzeit 10 Uhr), bei Meivung der Nichtberücksichtigung, vahier anzuzeigen.

Wester, am 21. November 1856.

Kurfürstliches Justizamt.

Collmann.

Besondere Bekanntmachungen.

2387) Die in den Artikeln 16 unv 20 des Gesetzes vom 22. März 1852 vvrgeschrie- bene Ziehung der Haupt- unv Ergänzungs- Geschworenen für die Assisen ves 1. Quar­tals 1857 für die Provinz Oberhessen soll

Freitag den 28. d. Mts., Bormittags 11 Ubr, im Großherzoglichen Hofgerichts - Gebäude in öffentlicher Sitzung vorgenommen werden.

Gicszen, am 22. November 1856.

Der erste Director Großherzvglichen Hofgerichts:

Dr. Klip st ei in

|2391) Der Verein deutscher Eisenbahnver­waltungen hat ein neues Vereins-Reglement für den Güterverkehr auf den Eisenbahnen

Deutschlands sammt Frachtbrief-Formular festgestellt.

Diese treten mit dem 1. December v. I. in Kraft und es sollen daher von dem genannten Tage ab Die Güter allge­mein mit Frachtbriefen nach dem neuen Vereins-Formular aufgegeben werden.

Nur für den inneren und den Verkehr im mitteldeutschen Verbanve ist die Ver­wendung der bisher gültigen Frachtbrief- Formulare vorerst und bis auf Weiteres noch gestattet.

Bei Den Expeditionen sind die Vereins- Reglements zu 9 Kreuzer per Stück und die Frachtbrief-Formulare zum bisherigen Preise zu haben. Gießen, den 24. November 1856.

Großherzogliche Direction der Main - Weser - Bahn :

Laubenheimer.