Ausgabe 
21.6.1856
 
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Ku n st -Notiz.

1354) Wir können nicht umhin, auf die ganz ausgezeichneten Leistungen der hier anwesenden Künstler- gesellschaft des Herrn Karl Knie aufmerksam zu machen. Zu bedauern ist eS, daß die Verstellungen derselben, in welchen ein wohl hier nie gesehenes, mit hohem Anstande verbundenes, Künstlertalent entfaltet wird, bis jetzt von hiestgem Publikum so wenig besucht wordeu sind. Wenn je derartige Schaustücke durch zahlreichen Besuch gewürdigt wurden, so verdienen es diese, wahrhaften Genuß gewährende Vorstellungen, im höchsten Grade.

* Einige Kunstfreunde.

Lebensvcrftcherungs - Gesellschaft zu Leipzig.

1357) Die bisherigen Statuten dieser Gesellschaft sind einer Umarbeitung unterworfen, und von der königl. sächsischen Regierung bestätigt worden.

Die Grundzüge der Statuten sind zwar unverändert geblieben, cs sind jedoch viele Bestimmungen, welche den Geschäftsgang erleichtern, und den Mitglievern wesentliche Vortheile darbieten, darin aufgenommen worden, hierzu gehören:

1) Die niedrigste Versicherungssumme ist nach vielfach ausgesprochenem Wunsche von drei Hundert auf ein Hundert Thaler herabgesetzt worden.

, 2) Bei Zurückgabe einer Police an die Gesellschaft wird eine bis auf zwei Fünftheile der bezahlten Prämien erhöhte Ver­gütung gewährt. --

3) Selbst beim Tode eines Versicherten durch Duell oder Selbsttödtung wird der dritte Theil der Einzahlung zurückerstattet.

4) Wegen verloren gegangener Police und Depositenscheine findet ein abgekürztes Verfahren statt, nach dessen Beendig« Duplikate ausgefertigt werden können. " a 9

Diese neuen Begünstigungen mit dem reich ausgestatteten Reservefonds und die hohen Dividenden veranlassen gewiß einen rabl- retchen Zutritt. 0 87

Der Beitritt'diesem segensreich wirkenden Institute ist selbst dem Unbemittelten durch eine tägliche Ersparniß von wenigen Pfennigen möglich. Es ist eine Sparkasse für seine Angehörigen, die tut Augenblick des Absterbens ihres Versorgers die willkom­menste Hulse darbietet.

Der Gedanke, daß die blühenste Gesundheit dem Tode plötzlich unterliegen kann, mahnt an die Pflicht für die Seiniqen ohne Säumen zu sorgen, ehe es zu spät ist.

^ch finde mich daher veranlaßt, die Benutzung dieses Instituts wiederholt einem geehrten Publikum zu empfehlen, und bin stets bereit, jede wünschenve Auskunft über dasselbe zu ertheilen und Statuten unentgeldlich zu verabreichen.

G-eßen den 19. Juni 1856. E. C. Ruhl, Agent.

846) Vorsich t."

Lebens-, Renten-, Aussteuer- und Begräbniß-Versicherungsbunk zu Weimar.

DieVorsicht," welche unter Oberaufsicht des Staates steht, schließt gegen billige und feste Prämien, zu denen ein Nachschutz niemals gefordert werden kann, alle Verträge über Versicherungen von Eapitalicn und Renten unter den liberalsten Be­dingungen. Die mit Anspruch auf Dividenden Versicherten erhalten 60 pEt. derselben. Die Prämien können in vierteljährlichen und monatlichen Terminen entrichtet und auf Jahre hinaus vorausgezahlt oder gestundet werden. Die Rückvergütung für Abaehende Wird nach den liberalsten Grundsätzen gewährt.

Selbst Duell oder Selbstmord vernichtet nicht alle Ansprüche. Militärs werden zu den gewöhnlichen Prämien ausgenommen und können bet Eintritt einer Mobilmachung die Versicherung gegen Zahlung mäßiger Zusatzprämien fortbestehcn oker für die Dauer der Mobilmachung suspendiren lassen.

Namentlich bietet dieVorsicht" folgende Versicherungen:

1) Versicherung eines Begräbnisigeldes bis zu 100 Rthlr. Pr. Cour., für welche in der Regel ein ärztliches 8euqniß niÄ erforderlich ist. 0 ' 0 18

2) Versicherung von Capitalien für den Todesfall, mit oder ohne Rücksicht auf das Uoberleben einer anderen Person zur m $cr <h"st"lie gegen die Folgen eines frühzeitigen Todes, Deckung von Verbindlichkeiten re.

Mrslcherung von Capitalien für den Lebcnsfall zur Vermittelung von Aussteuern, Versorgungen für das

~ 4) Versicherung von Capitalien, welche nach einer bestimmten Zeit ohne Rücksicht aus das Leben des Versicherers ge­zahlt werden. 1

5) Versicherung von sofort beginnenden oder für bestimmte Zeit aufgeschobencn Leibrenten, welche für die Dauer eines ein­zelnen ovcr zweier verbundenen Leben gezahlt werken.

6) Die KinderverforgungS-Kaffen derVorsicht" nehmen Beiträge für die in demselben Jahre geborenen Kinder von zedcr beliebigen Höhe bis zu einem Minimum von 2 Rthlrn. jährlich an, verzinsen diese Beiträge mit einem ZinseSiins von 3/, pEt. und vertheilcn den ganzen Bestand der Kasse, sobald die eingeschriebenen Kinder das 21. Lebensjahr zurückgelegi 2haben, an die dann noch Lebenden, denen also auch kie Beiträge der in der Zwischenzeit Verstorbenen zufallen.

Ao. .. p ®enntttelii|ig aller Verträge mit derVorsicht," unentgeltlicher Verabreichung von Prospecten und Ertheilung jeder gewünschten. Auskunft erbietet sich : Echternach.

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(Hierzu zwei Beilagen.)