Ausgabe 
21.5.1856
 
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Nr. 1?

i For in ular z u ni Geburtsregister.

Im Jahr Eintausend achthundert Fünfzig Sechs am zwanzigsten November um Sieben Uhr des Morgens ist t>or mir dem Bürgermeister Der Gemeinde Niederramstadl, Kreises Darmstadt, Georg Deisberg, Ortsbürger tmd Schreinermeister dahier, erschienen, welcher mir erklärt hat, daß am dreizehnten dieses Monats um Zehn Uhr Des Morgens die ledige Clara Langenheim, Tochter des verstorbenen Israeliten Daniel Magdeburg dahier, ein uneheliches Kind männlichen Geschlechts

geboren habe, welchem Der Vorname Nicolaus gegeben worden, welches Kind in dem Hause Nr. 103 geboren worden sei. ;

Diese Erklärung ist in Gegenwart Der beiden Beugen. Jacob Hanau und Friedrich Hessberg von hier und Der Hebamme Strauss geschehen, und haben Georg Deisberg und die Zeugen mit mir gegenwärtigen Geburtsact, nachdem ihnen derselbe vor- gelesen worden ist, unterschrieben.

Georg Deisberg. Cath. Strauss, Hebamme.

Jacob Hanau < o Zur Beglaubigung :

Friedrich Hessberg s °tua Der Großherzogliche Bürgermeister

_ Schäfer.

Nr. iT

F o r ni u l a r zum T r a u u u g S r e g i st e r.

Im Jahr Eintausend achthundert Fünfzig Sechs den achten Mai sind vor mir, Dem Bürgermeister Der Gemeinde Eber­stadt, Kreises Darmstadt, erschienen die Ehegatten : Philipp Adler, Ortsbürger dahier, alt 30 Jahre, unv Dessen Ehefrau Elisabeths, alt 22 Jahre, Tochter des Handelsmanns Isaak Herz zu Pfungstadt, sodann die beiden Zeugen : Ernst Feist und Ludwig Held dahier, und haben erklärt, daß sie Erstere, aus vorher von Großherzoglichem Kreisamt Darmstadt ausgewirkten Heirathsschein am siebenten dieses Monats laut Bescheinigung Des Rabbinen, welche sie hiermit vorzeigen, zu Eberstadt kopu- lirt worden seien, worüber ich gegenwärtigen Act geführt habe., und welcher nach geschehener Vorlesung mit den Erschienenen von mir unterschrieben wyrden ist. '

Philipp Adler ) Ernst Feist )

Elisabetha Adler s Ehegatten. Ludwig Held | Zeugen.

Zur Beglaubigung :

Der Großherzogliche Bürgermeister

. Müller.'

Nr. 3.

Formular zu m S t e r b r e g i st e r.

Im Jahre Eintausend achthundert Fünfzig Sechs am neunten August sinD vor mir, dem Bürgermeister der Gemeinde Eberstadt, Kreises Darmstadt, folgende beide Hausgenossen oder glaubwürdige Zeugen erschienen, als : Samuel Bentheim und Ludwig Wolfgang, beide Ortsbürger dahier, und haben erklärt, daß Adolph Meyer, Handelsmann dahier, Fünfzig Jähre alt, am Achten August dieses Jahres um Eilf Uhr des Abends in dem Hause' Nr. 78 gestorben ist.

Die Erklärenden haben den gegenwärtigen Act, nachdem ihnen solcher vorgelesen worden, mit mir unterschrieben.

Samuel Bentheim.

Ludwig Wolfgang. Zur Beglaubigung :

..; Der Großherzogliche Bürgermeister

, .______________________________ Müller, .

Erne n n n n g.

Daniel Ebel ist zum Bürgermeister,

Philipp Fillmann zum 1. Beigeordneten und

Conrad Weidig zum 11. Beigeordneten für Die Stadt Gießen wieder ernannt worden.

B e k a n n t m a ch u n g.

Die nachstehend verzeichneten kupfernen Gegenstände sind bei einem unbekannten Menschen angehalten worden und werden des­halb diejenigen, welche hieran Eigenthumsansprüche begründen zu können glauben, hiermit aufgesordert, solche binnen 6 Wochen geltend zu machen, gegenfalls über solche weiter verfiigt werden wird.

Friedberg den 25. Äpril 1856. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

; Müller.

Verztichniß der betreffenden Knpferwaaren.

6 Stücktheile vom Kupferrohren, 1 kupf. Topf mit 2 Ohren, 1 kupf. Kaffeekessel mit Hänge, 1 kupf. Kanne ohne Boden, geeicht (Zeichen H. S. K. S. 315. 1788.), 1 Abschnitt neues Kupfer, 4 Stück Kupfer, von einem Waschkessel herrührend, 17 Stück altes Kupfer, verschiedene Theile und 2 Fruchtsäcke, gez. mit, Röthel I. A. 1. ' 1 '

Das Ganze enthält ein Gewicht von 42 Pfund incl. der Säcke und hat einen reellen Werth von 21 fl.

Fahndungsschreiben und Steckbrief.

Die unten näher signalisirtc Klara Thaler, Tochter des Oeionomiepächters Reinhard Thaler zu Therenberg in Nieder- Oesterrelch, welche seither von ihren Großeltern dahier erzogen worden ist, hat sich vor einiger Zeit von hier entfernt und ist deren fetziger Aufenthaltsort, da deren Großeltern diesen vorgeblich n'cht anzugeben vermögen, unbekannt.