»ftnSK Lettres mobiles.
1498) Mit dieser neuen Pariser Vorrichtung empfehle ich dem corrcspondirendcn Publikum alle Sorten Postpapiere mit der gewünschten Firma in erhaben gepreßtem Druck bis zu fünf Zeilen in verschiedener Schrift. Bei Abnahme von einem Ries ist der Druck gratis ; bei geringerer Abnahme berechne ich eine billige Vergütung. Dieser Druck aus fcin.m Porccllain - Papier zu Visiten-, Verlobungs- und Adreß-Karten hat sich in Paris eines großen Beifalls zu erfreuen.
. Für kleine Briefe in Octav empfehle ich den Stempel mit 2 bis 3 Buchstaben, Verzierung und Kronen re. Auch sind alle Sorten Briefcouverte, gummirt, mit den gewünschten Buchstaben statt Siegel, bei mir zu haben. Der Verschluß ist durch die starke Präge sehr solid. — Muster stellen zu Diensten. Goorzz Lüdoking.
1547) B l um en - V ors ch uß - und andere Sorten Mo hl, sowie auch Kleie, empfiehlt I. G. Appel.
1539) Bei Schlossermeister Vogel sind gute Düqelkohlen billig zu verkaufen.
v 1040) Patent - Portland - GTcment, Fabrikat Robin' s & C omp. u. I. Simonis in Cöln, empfiehlt in bester Qualität I. G. Appel.
H e r in i c t !j unge n.
1534) In dem vormals PH. Petri'- schen Hause auf dem Astcrwege ist der mittlere und obere Stock, zusammen oder getrennt, mit den sonst nöthigen Räumlichkeiten, zu vermiethen und kann jener am 1. Oceober, dieser aber alsbald bezogen werden.
I>r. Muhl, Hofger.-Advocat.
1537) Ein freundliches Zimmer mit Alkoven ist zu vermiethen bei ______________________Gg. Echternach.
1548) 3n. meinem (ehemals P fa ff'schen) Hinterhause ist ein kleines Familienlogis zu vermiethen. I. 65. Appel.
1551) E>ne vollständige Familienwohnung ist zu vermiethen und sogleich beziehbar.
B. Walter, Schuhmacher.
1531) Im Wohnhaus des Buchbinder Hoffmann ist ein kleines Logis an eine stille Familie zu vermiethen.
1329) Zn unserem Hause vor dem Wall- thor ist vie obere Etage zu vermiethen und sogleich beziehbar.
__________M. H o m b e r g e r und Löwe
1473) In Lit. D. Nr. 12 auf der Mäusburg ist eine kleine Familienwohnung zu vermiethen und am 1. October beziehbar.
1516) Eine Familienwohnung, bestehend aus fünf heizbaren Zimmern, einer Küche, zwei Kammern, Boden, Holzstall und Keller, ist bei Landrichter Ploch zu vermiethen und alsbald beziehbar.
Vermischte Anzeigen.
1553) Ein auswärtiger Junge, welcher die Bäckerei erlernen will, wird gesucht von A. Noll.
1533) Dem Unterzeichneten ist gestern Nachmittag ein männlicher Kanarienvogel, mit hochgelbcrn Gefieder und einem schwarz- grauen Flecken an dem Kopfe, aus dem Käfig entflohen. Wer denselben einfängt und dem Eigenthümer wiederbringt, erhält eine angemessene Belohnung.
Gießen den 15. Juli 1856.
Balser, Freiprediger.
1543) Ich übernehme die Umänderung der Uniforms-Hüte, nach dem neuen Reglement, zu den billigsten Preisen.
S. Hirsch, Sohn.
1540) Uns, den Eltern des Johannes Jung VIII., liegt cs ob, auf die, die Praxis des Herrn Dr. Schüler beschönigenden Provokationen desselben nochmals zu antworten.
Als wir unserem Sohne seinen nicht unbeträchtlichen elterlichen Gutstheil abtraten, hielten wir nicht für nöthig, eine förmliche Stellung desselben unter Curatel zu beantragen, wir ernannten ihm, unter Billigung des Gerichts, einen Beistand, welcher auch vom Gericht als provisorischer Curator verpflichtet wurde.
Nachdem jedoch vor etwa einem Jahre Herr Dr. Schüler die Rechtsansicht gewonnen hatte, daß keine förmliche Euratel-Stellung vorliege, daß die „Selbstständigkeit" unseres Sohnes noch bestehe und nachdem diese Ansicht auch von Andern fest- gehalten wurde, ward die Acquest - Tendenz von manchen Seiten rege. Seit dieser Zeit — nicht, wie Herr Dr. Schüler sagt, seit Jahren — sind die vielen Rechtssachen entstanden, in welchen derselbe als Anwalt unseres „selbstständigen" Sohnes fungirte, Herr Schüler nennt sie n»r der Zahl 13, und seit dieser Zeit — etwa einem Jahre — will derselbe nach Mahnzettel 250 fl. Kosten bereits zu fordern haben. Unter diesen Rechtssachen war auch eine, nach welcher uns, unter dem Rechtsbeistand des Herrn Dr. Schüler, gegen unsere vom Gericht anerkannte Opposition, eine Schwiegertochter aufoctroirt werden sollte. Andere Klagen waren darauf gerichtet , unserem „selbstständigen" Sohne sein Vermögen frei in die Hand zu verschaffen. Unser Sohn selbst ward veranlaßt, sich aus seinem elterlichen Hause zu entfernen.
Wir suchten jetzt die sörmliche Stellung
desselben unter Curatel zu bewirken und waren genöthigt, den Klagen des Gegenanwalts zu opponiren. Auch einer gegen den provisorischen Curator gerichteten Klage ■— wohl der wichtigsten für Herrn Dr. Schüler, welcher ohne Kostenvorlage in 13 Rechtssachen unferetn „selbst- ständigen Sohne b e i st a n d, — mußte opponirt werden. Der provisorische Curator warb von Herrn Schüler öffentlich beleidigt und als diesem auf seine Provocationen geantwortet wurde, erfolgten unwürdige Verunglimpfungen von Herrn Dr. Schüler nach allen Seiten hin. Die Verhandlungen wegen Stellung unseres Sohnes unter förmliche Curatel waren noch nicht beendigt, die 13 Rechtssachen des Herrn Dr. Schüler noch im rechten Zuge, da erschien unser Sohn wieder im elterlichen Hause, jetzt eine von seinen Eltern und dem Gerichte anerkannte, wirkliche Selbstständigkeit bethäti- gend, und proponirte den bereits in Nr. 56 erwähnten, später mit Billigung des Gerichts abgeschloffenen Vertrag, wodurch allen weiteren Acquest-Tendenzen ein Riegel vorgeschoben worden ist. Herr Dr. Schüler sagt, naiv genug, daß unser Sohn diesen Vertrag wider den Willen des Herrn Schüler, (wovon Jedermann, ohne seine Versicherung, doch überzeugt ist), — also sich der Anwaltschaft desselben entziehend, abgeschlossen habe! Mit dem Abschlüsse des Vertrags waren die Braut und die 13 Rechtssachen verschwunden —• und Herr Dr. Schüler kündigt die Anwaltschaft auf, weil er ohne Kostenvorlage dem „selbstständigen" Rechtsbedürftigen keine weitere Opfer mehr bringen will! Nur der Zorn des Herrn Dr. Schüler ist geblieben und seine Kostenforderung von 250 fl. Sieht aber Herr Dr. Schüler nicht ein, daß es zur Aufrechthaltung des Vertrags von Interesse jetzt ist, daß unser Sohn jetzt nicht unter Curatel gestellt worden ist? Sagt doch Herr Schüler schon auf unwahre Weise, daß unser Sohn zu diesem Vertrage beredet worden wäre. Allerdings steht uns Jemand zur Seite, welcher unsere Erklärungen auf die Provocationen des Herrn Dr. Schüler verfaßt hat, und daß dieser die Sache, zur Entlarvung eigenthümlicher Motive, richtig gefaßt hat, beweis't eben der Zorn des Herrn Dr. Schüler. Unser Anwalt aber, welchen Herr Schüler, ebenso wie den Curator zu verunglimpfen sucht, meint, daß Herr Schüler durch seine zwecklose Anklage, wegen angeblicher Dienstbe- leibigung, da dieser durch seine beleidigende Provocationen zur Vcrthcidigung nöthigte, — dem Gericht gegenüber — und durch seine verläumderischen Verunglimpfungen —- dem Publikum gegenüber — sich genug chracterisire, ohne baß es einer weiteren Erklärung seinerseits bedürfe.
Leihgestern den 17. Juli 1856.
Johannes Jung 111. Eheleute.


