AnzeigMatt
für die
Sta-t und -en Kreis Gießen.
Eychemt wvchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Pvstaufschlaas J u3 1 a~f ''Swarts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebülw für die geipaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenfvrm werden doppelt berechnet
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Samstag den 19. Juli
1856
Amtlicher Th e i I.
Zu Nr. K. G. 5605.
Bek ann tm a ch u n g.
Betreffend: Die Polizeitaren des Kreises Gießen.
Nach den am 20. Februar 1849 veröffeutlichten Grundsätzen über die Polizeitaxen war außerhalb Gießens wegen des Wegfalls des Octrvis der 4pundige Laib Brod um einen Heller billiger angenommen. In Anbetracht aber, daß die auswärtigen Bäcker auch außerdem namhast geringere Betriebskosten für ihr Geschäft haben, als die Bäcker in Gießen, insbesondere minder große Auslagen ,ur Erhaltung und Herstellung großer Geschäfts- und Wohnungs - Localen, für Holz :c., deßhalb auch bei ihnen der £. rCd) augeichlagen werden kann, so sind wir auf deszfalls erhobene Beschwerden veranlaßt gewesen, zu bestimmen, ß außerhalb Gießens der 4pfundige Laib Brod statt um einen, stets um zwei Heller billiger berechnet werden solle. Es wird owv zur öffentlichen Kenntnisz gebracht.
Gießen den 14. Juli 1856. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r.
Polizeiliche gekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Eine vor 10 Tagen gefundene goldene Broche ohne Nadel, ein Cigarren-Etuis mit Perlenstickerei, sowie ein Knäuel blau- weißes Baumwollengarn, sind auf hiesigem Großherzoglichen Polizei ° Büreau im Laufe der letzten acht Tage abgegeben worden Die Eigenlhumer haben sich baldigst zu melden. 3 a 3
Gießen am 18. Juli 1856. Der Großherzogliche Polizei - Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen:
L. Nove r.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
Die Musloosnng von Obligationen bei der Stadt Gießen. 1523) Durch die nach den Bestimmungen des Schuldentilgungsplans der Stadt Gießen heute vorgenommene Berlovsung sind folgende Schuldverschreibungen auf Inhaber zur Rückzahlung bestimmt worden:
I. Bon vem Zs/iprocentigen Anlehen:
Lit. A. Nr. 51......zu 10U0 fl. 1000 ff.
„ B. „ 75, 127, 157, 238 . . „ 500 „ 2000 „
„ C. „ 45, 72, 90, 130, 148 . „ 100 „ 500 „
„ D. „ 15, 32, 74 ... „ 50 „ 150 „
3950 fl.
, Die Inhaber dieser Schuldverschreibungen können bis zum 1. Oktober 1856 ihre Kapitalien mit Zinsen bei der Stadtkasse dahier in Empfang nehmen. Eine Verzinsung der Capitalien findet nur bis zu jenem Zeitpunkte Statt.
Gießen den 10. Juli 1856. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.
Für Capitalisten.
1515) Behufs Abtragung von anderen Capitalien können noch mehrere Tausend Gulden (von 100 fl. aufwärts) bei der Stadt Grünberg zu 3% pCl. angelegt werden.
Lusttragende, welche ihre Capitalien sicher anlegen wollen, und auf pünktliche Zinsenzahlung rechnen, belieben ihre Offerten baldigst franco an die unterzeichnete Stelle gelangen zu lassen.
Grünberg den 10. Juli 1856.
Großherzogliche Bürgermeisterei Grünberg. Arnold.


