Ausgabe 
16.7.1856
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 st. 53 fr. - Auswärts abouuirt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus versebiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berecbnet.

*>7. Mittwoch den 16. Juli lSe>G.

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1. für die Provinzialhauptstadt Gießen:

Fleischtare.

Ochsenfleisch

Kuhfleisch..........

Rindfleisch

Kalbfleisch

Schweinefleisch

Hammelfleisch

Leberwurst

Bratwurst

Schwartenmagen

Blutwurst . . . .'

geräucherter Speck ......

Schinken . . . .......

Dörrfleisch

per Pfund ,/ ff

ff H

ff H

ff ff

H U

U ff

,/ ff

ff ff

ff ff

ff ff

ff ff

ff * ff ff ff

fr.

15 '12

11

7 164 12 16 20 24 18 32 24 22

per Pfund

Rindsfett

Nicrenfett

Schweineschmalz. . .......

desgleichen ausgelassenes

Brodtare.

Pfund

2 ( ordinäres z/$ Gerste- und (

4 j Brod aus ) '% Korn - Mehl \

2 ( gemischtes | */, Waizen- und /

41 Brod aus f % Korn - Mehl )

Lvth Quint.

4 2 Wasserweck

3 2 Milchbrod

bestehend

bestehend

fr. 20 24 28 28

fr.

8| 17| 10 20

1

1

2. Für die andern Städte und «Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Lerhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein.

A m t l i ch e r T h e i l.

Zu Ur. K. G. 5774. Gießen am 12. Juli 1856.

Betreffend: Die alljährige Aufnahme des Erndteertrags in sämmtlichcn

Gemeinden und Gemarkungen des Großherzogthums.

Das

G r o ff h e r Z o g l i ch e K r e i s a m t Gießen

an

die Grosthcrnigiichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 10. August 1853 zu Nr. 6387 übersenden wir Ihnen beifolgend die Formu- larien zu der rubricirten Ucbersicht und sehen der Vorlage für das Jahr 1856 bis zum 1. Oktober l. I. unfehlbar entgegen.

K ü ch l e r.

Einen aufgefangenen Hühnerhund betreffend.

Einem fremden Burschen ist in Frankfurt ein braun- und graugetiegcrter Hühnerhund abgenommen werden, welchen derselbe in der Gegend von Gießen von drei Hantwcrksburschen erhalten haben will.

Der Eigenthümer des Hundes wird aufgefvrdert, sich baldigst anzumclven.

Gießen den 12. Juli 1856. Grvßherzoglichcs Kreisamt Gießen.

, K n ch l e r.