für die
Sta-t und -en Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstag«. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige, incl. Pvstaufschlags, 1 ff. 53 fr. — Auswärts abunnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenfvrm werden doppelt berechnet
JI2, 31. Mittwoch den 16. April 1SSO.
Polizeilaren
für b e ii Kreis Gießen, und zwar:
1. für die Provinzinlhauptstndt Gieße» :
F l e i s ch t a r e.
per Pfunv
Ochsenfleisch „
Kuhflcisch „
Rmvflcisch „
Kalbfleisch „
Schweinefleisch „ „
Hammelfleisch > . . „ „
Leberwurst „ „
Bratwurst „ „
Schwartenmagen „ „
Blutwurst „ „
geräucherter Speck „ „
Schinken „ „
Dörrfleisch „
kr.
15
12
11
7
16- 12'
18
22
24 18
32 24
22
per Pfund
Rindsfett „ „
Nierenfett..... „ „
Schweineschmalz „
desgleichen ausgelassenes „ „
Pfund
2 / ordinäres \
4 i Brov aus s %
2 / gemischtes s -/,
4 i Brod aus \ V$ Lvth Quint.
4 3 Wasscrweck
3 3 Milchbrov
B r o b t a r e.
Gerste- und / < - , . Korn-Mehl l bestehend Waizen- und / < „ , . Korn - Mehl | bestehend
1
1
kr.
71- 15'
sz
17
kr. 20 24 28 28
2. Für die ander» Städte und Orte des Kreises
dieselben Taxen, jedoch der Laib Brov um einen Heller billiger unv vas Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfuuo dürfen im steigenden uno fallenden Perhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zuaale
befindlich sein.
A m t l i ch e v Th e i l.
Bekanntmachung.
Die Grvßherzoglichen Bürgermeister haben aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 10 zu publiciren: Bekanntmachung, die Ausführung des Artikels 3 des Vertrags wegen Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins vom 8. Mai 1841 in Beziehung auf die Erhebung und Controlirung der inneren Steuern von Wein, Obstwein, Branntwein, Bier und Tabak betreffend.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefunbene Gegenstänbe.
Ein neues schwarz-weißes Kinderstrohhütchen, ein weiß-grau-schwarz gestreiftes Kinderstrümpfchen, ein zusammenlegbarer Maßgab von Holz, ein buntes Kinderhalstüchelchen mit Palmen, eine stählerne Uhrkette, ein Hohlschlüssel, ein Paar fast neue graugelbe Glacehandschuhe und ein Schlüssel, sinv während der letzten 14 Tage auf Großherzoglichcm Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Ferner ist ein schwarzer, braungefleckter Wachtelhund zugelaufen. Die Eigcnthümer haben sich balvig zu melden.
Gießen am 15. April 1856. Der Großherzogliche Polizei-Commiffär für die Provinzialhauptstadt Gießen:
L. Nover.


