Anzchcblall
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 fr., für Auswärtige, incl. Pvstaufschlaas 1 st. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpeditivn (Canzleiberg Lit. B. Nr. ij — Einrückunqsqebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenfvrm werden doppelt berechnet.
JV». 56. Samstag den 12. Juli 1S36.
Amtlicher T h e i l.
569 Gießen am 9. Juli 1856.
Betreffend: Die Ausnahme der im Großherzogthum vorhandenen zum Militärdienst tauglichen Pferde.
Das
G r ii ß h c r i o g l i ch c Mrrisamt Gießen an die Großhcrzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 4. l. Mts. zu Nr. M. d. I. 9615 soll die Aufnahme der Pferde in diesem Jahr unterbleiben. Wir nehmen daher unser Auöschreiben vom 3. 1. Mts. in rubricirtem Betreff zurück.
In Verhinderung des Kreisraths r Pietsch, Regierungs - Assessor.
Nr. K. G. 5712. " ---
Bekanntmachung.
... ^rdurch zur öffentlichen Kenntuiß gebracht, daß die Uuivcrsitätspedellen Krämer, Fleischer und Schirmer auf die
schrifttn ^berufen "orgeschriebene Eidesformel verpflichtet und daher gleich diesen zur Handhabung der Polizeilichen Vor-
Gießen den 9. Juli 1856. Großherzoglichcs Kreisamt Gießen.
_________________________________________ . K ü ch l e r.
Bekanntmachung.
Die Großherzoglichen Bürgermeister haben aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 21 zu publicireu • Bekanntmachung, das bei Wiloschadensklagcn einzuhaltende Verfahren betreffend.
... , Um die Futtererzeugung aus dem unter dem Pflug befindlichen Ackerland zu befördern, hat der landwirthschaftlicbe Verein für das Königreich Sachsen Concurrenzpreise für den Anbau verschiedener Wurzelgewächse ausgesetzt, in Folge welcher die nütfi- morX^gSttet^ ®rträse befflnnt Sewordcn sind. Es wurden nämlich auf einem Großherzoglich Hessischen Normal 1) an Runkelrüben,
a) in einem Fall 526 Ctnr., gleich 164 Ctnr. Heuwerth,
b) /, vielen Fällen 360 bis 370 Ctnr., gleich 112 bis 115 Ctnr. Heuwerth,
2) an Kohlrabeu 286 Ctnr., gleich 66 Ctnr. Heuwerth,
3) „ Möhren 282 Ctnr., gleich 100 Ctnr. Heuwerth.
Bei der Reducirung dieser Erträge auf Heuwerth ist nach den Angaben bewährter Landwirthe angenommen, daß
3,2 Pfund Runkelrüben, ®
4,3 „ Kohlraben,
2,8 „ Möhren
einem Pfund guten Heues an Nahrungswerth gleichstehen.
Diese Resultate werden in Folge eines Beschlusses des landwirthschaftlichen Bezirksvereins des Kreises Gießen tu dem RhW veröffentlicht, um d,e Landw,rthe zu veranlassen, dem Anbau der fraglichen Wurzelgewächse alle mögliche Aufmerksamke t zu widmen
G.eßen den 8. Jul. 1856. Der landwirthschastliche Bezirfsverein.


