Das am nächsten Mittwoch erscheinende Anzeigeblatt wird nicht Vormittags, sondern erst Nachmittags ausgegeben werden. Die Red.
Aiycigchlall
für die '
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. PostaufschlaqS 1 fl. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsqebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
38. Samstag den 10. Mai 1856.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Edirtalladungen.
Oefsentliche Aufforderung.
1062) Die nachbenannten Besitzer von Immobilien, in den bei den Namen angegebenen Gemarkungen gelegen und hierunter näher bezeichnet, wollen diese Immobilien aus Andere übertragen, können jedoch ihr Eigenthum nicht urkundlich nachweisen. Es werden deshalb alle diejenigen, welche Eigen- thumsansprüche an solche machen zu können glauben, hiermit aufgefordert, dieselben um so gewisser binnen 4 Wochen dahier geltend zu machen, als sonst das Eigenthum der Besitzer fraglicher Grundstücke anerkannt und die zum Eintrag in das Mutations-Ver- zeichniß erforderliche Bescheinigung für die neuen Erwerber ertheilt werden wird:
1) Ludwig Gorr Kinder zu Heuchelheim, XX1V/2, Gemarkung Robhcim.
2) Ludwig Birk Wittwe zu Naunheim, 1/261, 111/270, 111/593, 1V/284, XI11/46, XVI/263, Gemarkung Naunheim.
3) Gemeinde Erda: X/45, X/46, X/47, X/48, X/49, X/50, X/51, X/52, X/53, X/54, X/55, X/56, X/58, X/59, X/60, X/61, X/62, X/63, X/64, X/65, X/66, X/67, X/68, X/69, X/70, Gemarkung Frankenbach.
4) Gemeinde Frankenbach : X/57, X/71, X/72, X/73, X/74, X/75, X/76, X/77, X/78, X/79, X/80, X/117, Gemarkung Frankenbach.
5) Joh. Georg Dönges Wittwe zu Groß- trda, X/40, Gemarkung Frankenbach.
6) Jacob Brück zu Erda, X/40, Gemarkung Frankenbach.
7) Johannes Brück VIII. zu Erda, X/43, Gemarkung Frankenbach.
8) Matthäus Schmidt zu Erda, X/59, Gemarkung Frankenbach.
9) Conrad Ruppert zu Fellingshausen: a) in der Gemarkung Fellingshausen: 1/900, XI/291,
b) in der Gemarkung Crumbach: 1V/70, -IV/39, V/98, V/218, V/404, V/443, V/482a, V/2, V/99, VI/381a, VI1I/363, V1II/403, VII1/467, VII1/526, IV/71, V/217a, VII1/362.
10) Johannes Wagner 111. zu Naunheim, 1V/584, Gemarkung Naunheim.
11) Heinrich Götz zu Naunheim, IV/320, 1V/321, dem Friedrich Birk daselbst zugeschrieben, Gemarkung Naunheim.
12) Johannes Rinn VI., Ehr. Sohn zu Heuchelheim, 1/512.513, 11/400, 11/306, Xll/72, XV 1/5.59, Gemarkung Heuchelheim.
Gietzen den 4. Mai 1856.
Grosiherzogliches Stadtgericht Gießen. _____________Muhl._________
©effentließe Aufforderung.
797) Georg Schlag von Grosien- linden, welcher vor mehreren Jahren mit dem Entschlüsse, sich nach Amerika zu begeben, die Heimath verlassen hat, ist mit Andern zur Erbschaft der am 15. August vorigen Jahres zu Großenlinden ledig verstorbenen Maria Schlag gerufen, und wird, da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, auf Antrag der übrigen Erben aufgefordert, sogewisi binnen sechzig Tagen, vom ersten Erscheinen dieser Aufforderung in der Darmstädter Zeitung an gerechnet, sich über den Erbschaftsantritt dahier zu erklären, als sonst nach Ablauf der Frist die Erbschaft den bereits sich gemeldet habenden Erben überlassen werden wird.
Gießen den 19. März 1856.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Wörner, Stadtrichter. Stadtger.-Asscssor.
(6/01
Besondere Bekanntmachungen.
Die Lefeholznutzung.
1057) Die betreffenden hiesigen Einwohner werden hierdurch in Kenntniß gesetzt, daß das Lescholzsammeln in den Monaten Mai und Juni nach §. 9 der höchsten Verordnung vom 31. Juli 1854 nicht gestattet ist und als Frevel bestraft wird.
Gießen den 5, Mai 1856.
Grvsiherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _______________D. Ebel._________ Die Anlagen im Philofophen-
Wald.
1028) Auf Veranlassung der Forstbe- Hörde wird hierdurch bekannt gemacht, daß der District Philosophenwald wegen verschiedener neueren Anpflanzungen in Heege gelegt worden ist, und daß daher sowohl das Sammeln von Leseholz, Tannenzapfen rc., als auch das Betreten des Waldes außerhalb der Wege in dem genannten Districte nach den Bestimmungen des .Forststrafgesetzes geahndet werden wird. — Zugleich bringen wir in Erinnerung, daß das Reiten daselbst nur auf den breiten geraden Schneißen, nicht aber auf den schmäleren krummen, und für Fußgänger bestimmten Wegen gestattet ist.
Grvßherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.
Versteigerungen.
Versteigerung der Grasnutzung von verschiedenen Wegen und Böschungen. 1076) Freitag bett'16. Mai l. I.,
Nachmittags 4 Uhr, soll die Grasnutzung an den Böschungen des Stadtringgrabens, der Wieftck, der


