Ausgabe 
7.5.1856
 
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für die

Sta-t und -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und SauistagS. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr. 1 ff. 53 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpcdition (Canzleiberg Lit. B.' gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in

, für Auswärtige, incl. Postausschlags, Nr. 1.) Einrückungsgebühr für die Tabellenform werden doppelt berechnet.

M 37.

Mittwoch den 7. Mai 1S36.

.....- ' ' 1

P o li) e it aren

für den Kreis Gießen, und zwar:

die Provinzialhauptstadt Gießen:

per Pfund

per Pfuno kr.

//

ff

ff

Brodtare.

ff

ff

Speck .

ff

2. Für die

andern

Blutwurst.

geräucherter

Schinken .

Dörrfleisch

ordinäres Brod aus gemischtes Brod aus Quint.

Rindsfett

Nierenfett

Schweineschmalz. . . desgleichen ausgelassenes

Wasserweck

Milchbrod

t 7S Gerste- unb l , . .

1 % Korn-Mehl | bestehend \ Vs Waizen- unb / , , i % Korn - Mehl ) bestehenb

1. für Fleischtare.

15 12

11

7 M 12 18 22 24 18 32 24 22

41 Loth

5

4

4)

Ochsenfleisch . . . Kuhfleisch . . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch . . Hammelfleisch . . Leberwurst . . . Bratwurst . . . Schwartenmagen

Pfunb

~ Städte und Orte des Kreises

breselben Taxen, jeboch ber Laib Brob um einen Heller billiger unb bas Pfunb Fleisch um 2 Heller billiger.

kr.

20

24

28

28

1

1

kr.

61

13

7| 15j

befindlich " g : Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfe» im steigenden uno fallenden Berhältniß nicht mehr als 1-/. Pfund Zugabe

Amtlicher T h e i l.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenständ e.

41, ®n ,toe$e<$' .^Ablchnetes Kinbertchchentuch, ein wollenes, gelb-roth geflammtes Kinberstrümpfchen, ein Schlüssel,

mist 9 / blau-wollenes Kmber rumpchen zwei zusammengcbunbene Schlüssel, ein alter Hopfensack, ein altes Portemonnaie Sem «A"n nebst Uhrichlussel an einem Stückchen Uhrkette, sinb im Laufe ber letzte-' 14 Tage auf CS

"kyem Polizeibureau vahier abgegeben worden. Die Eigenthümer haben sich baldigst zu melden. b; ä 8

®ie|jen am 6. Mai 1856. Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen:

______ L. Nover.

Bekanntmachung, der von dem Ausschuß des landwirthschastlichen Vereins von Oberhessen für das Jahr 1856 beschlossenen Geldverwendungen.

Drn I?ns tn der Sitzung des Ausschusses des landwirthschastlichen Vereins von Oberhessen am 7. März d. I. ausgestellte Budaet wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, nachvem Großh. Ministerium des Innern die nach §. 40 der Statuten tyige Genehmigung oer von dem Ausschuß vorgeschlagenen Verwendungen ber aus dem Staatsfond fließenden Gelder ertheilt hat