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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 fl. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleibcrg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgcbühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
Jfä 72. Samstag den 6. September 1S56.
Amtlicher T h e i l.
Zu Ar. K. G. 7025. Girßen, am 2. September 1856.
Betreffend: Das Schlachten zu junger Kälber.
Das
G r o fr h e r r li g l i ch e K r e i s a m t Gießen
an
die Grostherwgiichen Localpolirei-Behörden des Kreises Gießen.
Nach §. 2 der Instruction vom 12. December 1838 für die Fleischbeschauer dürfen diese das Schlachten von Kälbern unter dem Alter von 14 Tagen nicht gestatten. Zufolge Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 22. v. Mts. zu Nr. M. b. I. 12,010 beauftragen wir Sie, den Flcischbeschauern diese Bestimmung einzuschärfen und sogleich den Metzgern bekannt zu machen, daß, wenn sie gleichwohl jüngere Kälber schlachten sollten, sie auf den Grund des Art. 317 des Polizeistrafgesetzes polizeigerichtlich würden verfolgt werden.
K ü ch l e r.
Zu Ar. Lr. G. 7174. Gießen, am 4. September 1856.
Betreffend: Den im Jahr 1856 abzuhaltenden Rekrutirungs - Rath für die Provinz Oberhessen.
Das
G r o ß h e r j o g l i ch e Kreisamt Gießen
an
die Großherfoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
In diesem Jahre werden die Sitzungen des Rekrutirungs-Raths für die Provinz Obcrhessen vom 6. bis zum 10. October
abgehalten, und es sollen am
6. October die Bewohner der Kreise Alsfeld und Grünberg,
,, 7.
„ 8.
diejenigen „ „ Biedenkopf und Lauterbach,
„ „ ,, Büdingen, Nidda und Schotten,
„ „ „ Friedberg und Vilbel,
„ 10. „ endlich diejenigen „ „ Gießen und Vöhl,
angenommen werden.
Vorstehendes haben Sie alsbald in ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und weiter bekannt zu machen, daß alle zur Musterung des laufenden Jahres gehörigen Militärpflichtigen des Kreises Gießen, sowohl die, weiche speciell geladen werden, als auch die, welche ohne Einladung aus freiem Willen vor dem Rekrutirungs-Rath erscheinen und daselbst Reclamationen vorbringen oder einer ärztlichen Untersuchung sich unterziehen wollen, den 1 0. Octo der l. I., Morgens halb acht Uhr, auf dem Regierungs- gebäude dahier, versehen mit einem versiegelten von der betr. G r o ß h e rz ogli ch e n Bürgermeisterei ausgestellten Signalement ihrer Person, und allen sonstigen für ihre Rcclamation sprechenden Beweismitteln (Zeugnisse der Aerzte, Schullehrer, Geistlichen, Ortsvorstände, glaubhafter Privatpersonen, deren Zeugnisse jedoch gerichtlich beeidigt sein müssen) sich anzumelven haben.
Ferner haben alle bei der letzten Truppenergänzung von den Regimentern und Eorps als untauglich:c. zurückgcwiesenen Rekruten, welche zur definitiven Entscheidung über ihre Tauglichkeit oder Untauglichkeit bei dem Rekrutirungs-Rath erscheinen müssen, ebenfalls mit einem verschlossenen von der betr. Bürgermeisterei ausgestellten Signalement ihrer Person und dem vom Militär erhaltenen vorläufigen Entlassungsschein, den 10. October I. I., Morgens halb acht Uhr, in demselben Locale sich einzufindeii.


