Ausgabe 
6.8.1856
 
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für die

Stadt und -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mat: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 ft., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 st. 53 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

JV». 03. Mittwoch den <». August

1856.

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1. für die Provinzialhauptstadt Giepen:

Fleischtare.

Ochsenfleisch...........

Kuhfleisch............

Rindfleisch...........

Kalbfleisch...........

Schweinefleisch..........

Hammelfleisch..........

Leberwurst...........

Bratwurst...........

Schwartcnmagen.........

Blutwurst............

geräucherter Speck.........

Schinken............

Dörrfleisch...........

per Pfund fr.

zz u

zz zz 12

11

ZZ ZZ 7

zz zz 16 2

i, zz 12

zz v 16

20

24

,, 18

zz ii 82

24

per Pfund

Rindsfett............

Nicrcnfett.....

Schweineschmalz...........

desgleichen ausgelassenes.......

Pfund

2 ( ordinäres \ V$ 4 s Brod aus / % 2 ( gemischtes s */$ 4 s Brod aus / 2/s Loth Quint.

4 2 Wasserweck

3 2 Milchbrod

B r v d t a r e.

Gerste- und t , , . Korn-Mehl | bestehend Waizen- und / . r, , . Korn - Mehl s bestehend

2 Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

ft. 20 24 28 28

fr.

85 174 10

20

1

1

Anmerfung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als 1 */_ Pfund Zugabe befindlich fein. J

Amtlicher T h e i l.

Betreffend : Die Landgestüts-Anstalt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch Landgcstütsbeschäler für 1856.

Das

<6 r u ß I) c r $ u i, l i ch c Kreisa m t Gießen

die Großherfoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir fordern Sie auf, die Verzeichnisse über die in diesem Jahr von den Landgestütsbeschälern bedeckten Stuten unfehlbar innerhalb 8 Tagen einzusenven, beziehungsweise anzuzeigen, daß feine Bedeckung von Stuten stattgefunden hat.

K ü ch l e r.

Gerichtliche und privat-Bekanntmachungen.

Edirtalladung.

1696) Auf Antrag der Wittwe des verstorbenen Maurermeisters Jacob Reiber von hier, werden alle Diejenigen, welche Forderungen an den Verstorbenen zu haben

vermeinen, hiermit aufgcforvert, zum Zwecke eines Arrangements sich sogcwiß im Termin Donnerstag den 21. August l. I., Vormittags 10 Uhr, mit ihren Forderungen anzumclden, als sie

sonst bei dem Arrangement feine Berück­sichtigung finden werden.

Gießen, den 30. Juli 1856.

Großhcrzogliches Stadtgericht Gießen. M uhl.