Ausgabe 
3.9.1856
 
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für die

Sta-t und -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postauffchlags, 1 fl. 53 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition sCanzleiberg Lit. B. Rr. 1.) Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet

JV1 71. Mittwoch den 3. September 1S36.

Polizeituren

für den Kreis Gießen, u»b zwar:

1. für die Provinzicilhailptstadt Gießen:

F l e i s ch t a r e.

Ochscnfleisch .

Kuhfleisch

Rindfleisch .

Kalbfleisch

Schweinefleisch

Hammelfleisch

Lcbenvurst

Bratwurst

Schwartenmagen

Blutwurst . geräucherter Speck Schinken Dörrfleisch

per Pfuno

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fr.

15 12

11

9 16| 12 16 20 24 18 32 24 22

per Pfund

Rindssett

Nicrenfctt............

Schweineschmalz

desgleichen ausgelassenes

B r o d t a r e.

Pfund

2 s ordinäres s '/, Gerste- und ( b <. b . .

4s Brod aus ) % Korn - Mehl s vesteyenv .

2 ( gemischtes s % Waizen- und i ß ß ß .

4 s Brod aus | % Korn - Mehl f De,te^nD . .

Loth Quint.

4 3 Wafferwcck

3 3 Milchbrod

fr.

20

24

28

28

fr.

7

14

8

16

1

1

2. Für die andern Städte und -Orte des Kreises

ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

A II m c r f u n g : Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachung.

Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.

1671) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Mo­naten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 1856 verfallen sind, werden auf- gefortcrt, in dem Zeitraum vom 6. August bis zum 6. September, dieselben einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Verstei­gerung am 13. October d. I. stattfindct.

Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeit­raums fann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst im Versteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen fönnen.

Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.

Die Herren Bürgermeister des Kreisamtsbezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen lassen zu wollen. Gießen, den 26. Juli 1856. Die Pfandhausverwaltung der Provinzial­hauptstadt Gießen.

Bieler. Pfeil.

Versteigerung.

Grummetgras - Versteigerung bei der Stadt Gießen.

1841) Montag den 8. und Dienstag den 9. September l. I., von Morgens 9 Uhr an,

soll das Grummetgras von nachverzeichncten,

im Ganzen circa 400 Morgen haltenden, städtischen Wiesen, öffentlich versteigert wer- den, und zwar:

Montag den 8. September,

1) von den Wiesen an der Neumühle und der Lahn,

2) von der Wiese am Fürstenbrunnen,

3) von den Wiesenviertcln im Wicseckthale,

4) von den Wiesen im Heegstrauch,

5) von den Wiesen vor dem Neuen­weger Thor;

Dienstag den 9. September,

1) von den Ochsenwiesen,

2) von den Wiesen am Rödger Weg und im Stelzcnmorgen,

3) von den Wiesen an der Grünberger Straße,

4) von den Wiesen am Altentisch und der Happelswiese,