auf Montag den 10. März 1856, Vormittags 10 Uhr, bestimmten Liquidationstermin dahier geltend zu machen, als sie sonst ohne besonders bekannt gemacht werdendes Präclusivdccret von der Masse ausgeschlossen bleiben.
Großherzogliches Landgericht Gießen. Ploch.
3285) Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Groß en linden auf dem Bürgermeisterei-Bureau täfel bft offen gelegt worden ist.
Die Betheiligten sinv befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in diesem Locale einzusehcn, auch gegen die Gebühr von dem Groszhcrzoglichen Bürgermeister zu Grvßenlindcn Grundbuchs - Auszüge (Ge- schosse) zu verlangen. Auch werten sie durch Letzteren auf die von den Feldge- schworenen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht werden.
Allen Denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes für beschwert erachten, steht cs frei, binnen einer uncrstrccklichcn Frist von sechs Monaten ihre Anstände entweder auf gütlichem Wege bei dem Bürgermeister der Gemeinde, vor welchen sie ihren etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen und, insofern dieses nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitig- kciten zuständigen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes, als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß Letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist die Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt hatten.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch augiebt, in Bezug auf die Personen der Besitzer in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Bürgermeister zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deshalb erhoben und erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist.
Zugleich werden Diejenigen, welche die in Gemäßheit des Art. 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852, die Erwerbung des Grundeigenthums u. s. w., betreffend, bei- gefügten Erwerbstitel eingetragen oder be- richtigt zu sehen wünschen, aufgefordert, die erforderlichen Anträge binnen der festgesetzten Frist von sechs Monaten bei dem zuständigen Gerichte zu stellen und, wenn dieses ein anderes als das unterzeichnete ist, bei diesem die Anzeige zu machen. Die unerstreckliche Frist von sechs Monaten geht mit dem 15. Juni 1856 zu Ende.
Großherzrgl chcs Stadtgericht Gießen.
I. V. d. D.:
Wörner, Stadtger.-Assessor.
Versteigerungen.
Versteigerung von Wagner- und Schmiedearbeit bet der Stadt Gießen. 177) Montag den 3. Februar 1856, Morgens 9 Uhr, soll auf dem Rathhaüsc dahier:
Wagncrarbeit, veranschl. zu 17 fl. —kr. Schmiedearbeit, „ „ 24 „ 32 „
an den Wenigstfordernden vergeben werden.
Gießen den 29. Januar 1856.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.
Holzversteigerung im Gießener Stadtwal de.
174) Montag den 4. Februar l. I., von Morgens 9 Uhr an,
soll in dem hiesigen Stadtwalde, District Waldhute, Hcegstrauck rc., nachverzcichne- tes Holz öffentlich versteigert werden:
% Stecken Birkcn-Stockholz,
3300 Wellen „ Rcisholz,
23 Stecken Kiefern-Prügelholz,
3‘/„ „ „ Stockholz,
13575 Wellen „ Reisbolz,
28 Stecken Fichten-Stockholz,
3000 Wellen „ Reisholz,
9 Birken-Stämme von 72 Cubikfuß, 12 Fichten- „ „ 143 „
1 Birken-Stange „ 4 „
606 Kiefern-Stangen „ 95 „
1465 Fichten- „ „ 1800 „
25 Stück Dorn-Wellen.
Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 24. Juni d. I. gestattet.
Die Zusammenkunft ist im Heegstrauch, auf der alten Steinbacher Straße.
Die Großhcrzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen am 29. Januar 1856. Groszherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.
Gasbeleuchtung der Stadt Gießen.
Vergebung von Bauarbeiten betreffend.
192) Die nachstehenden Arbeiten bei der Ausführung der Gießener Gas-Fabrik, nämlich:
1) Erdarbeiten, resp. Ausfüllung des Bauplatzes,
2) Maurerarbeit,
3) Steinhauerarbeit,
4) Zimmerarbeit,
5) Dachdeckerarbeit,
6) Schreinerarbeit,
7) Schlosserarbett,
8) Glaserarbeit,
9) Weißbinderarbeit,
10) Pflästererarbeit,
sollen auf dem Submissionswege vergeben werden.
Pläne, Voranschläge und Accord-Bedin- gungen sind von Montag ten 4. d. Mis.
an täglich zwischen 10 Uhr Vormittags und 7 Uhr Abends, Mittagsstunde ausgenommen , auf dem provisorischen Büreau, Lit. B Nr. 122, Neuenweg, einzusehen, woselbst Offerten an die Gießener Gasgesellschaft adressirt mit der Aufschrift: „Sauarbeiten betreffend,"
längstens bis zum Montag den 11. d. Mts. eingereicht sein müssen.
Gießen den 1. Februar 1856.
Für die Gesellschaft: John Tebav.
Holzverftkigcrtitig nt der Oberförfterei Schiffenberg.
189) Freitag den 8. Februar
wird in den Domanialwald - Abtheilungen Wüstekopf und Sommerberg, nachverzeich- netcs Holz versteigert:
Sck)eidh. Prügclh. Stockh. Reish. Stfcfen Steden Stecken Wellen
Buchen- 1 — 89 3850
Eichen- 2 5% 6% 450
Nadelh. 70 28 ■/, 56 4600
sodann:
Stammholz Stangenholz Stück Eubik'uß Stuck Endiktuß
Eichen- 17 172 1 4
Elsbeeren 4 61 — —
Buchen- 1 10 — —
Nadelholz 78 2000 41 159
Kredit bis zum 30. Juni 1856.
Zusammenkunft Morgens 9 Uhr auf dem Töpferkauter Weg am Gießener Feld.
Gießen am 30. Januar 1856. Großherzogliche Oberförsterei Schiffenberg.
Dr. Draudt.
Versteigerung von Straßenarbetten.
179) Die zur Unterhaltung der Staatsstraßen im Baubezirk Grünberg für das Jahr 1856 erforderlichen Arbeiten, bestehend in:
1) Steinfahren,
2) Steinschlagcn, und
3) Handarbeiten,
sollen an den nachbemerkten Tagen und Orten, jedesmal Vormittags 10 Uhr, an die Wenigstfordernden öffentlich versteigert werden.
I. Mittwoch den 6. Februar, in dem Rathhaus zu Grünberg, für die Straße von Reiskirchen über Grünberg, und zwar von Nr. 52 bis Nr. 93, und für die Straße von Grünberg gegen Londorf bis Nr. 98;
II. Donnerstag den 7. Februar, in dem Hause des Wirths Hvos zu Flensungen, für die Straße von Grünberg nach Ruppertenrod, von Nr. 93 bis Nr. 128;
III. Freitag den 8. Februar, in dem Hause des Wirths Geiß zu Ruppertenrod, für die Straße von Ruppertenrod bis Schellnhausen, und für die Straße von Ruppertenrod bis zur Gemarkungsgrenze von Oberseibertenrod;
IV. Montag den 11» Februar, in dem Hause des Wirths Müller zu Geils-


