Anichtblsll

für die

Stadt und -en Kreis Gießen.

M 88. Samstag den 1. November 1836.

Fleischpreise vom 1. November an:

1 Pfv. Ochsenfleisch 14% fr., 1 Pfv. Kuhflcisch 11 fr., 1 Pfv. Rindfleisch 10 fr., 1 Pfv. Kalbfleisch 9 fr., 1 Pfv. Schweinenfleisch 16 fr.

Amtlicher T h e i l.

Bekanntmachun g.

Aus dem Regierungsblatt Nr. 32 ist durch die Großherzoglichen Bürgermeistereien zu publiciren:

1) Abschied für die außerordentliche Ständeversammlung des Großherzogthums Hessen,

2) Bekanntmachung, Beförderung von Personen nach den Orten Battenfeld, Allendorf, Rennertehausen und Röddenau betr.

Desgleichen aus dem Regierungsblatt Nr. 33 :

Bekanntmachung, die Wahlen der Abgeordneten zum XV. Landtage betr.

Desgleichen aus dem Regierungsblatt Nr. 34 :

Bekanntmachung, die Bildung der Wahlbezirke zur Wahl der Abgeordneten der zweiten Kammer der Stände des bevorstehenden Landtags betr.___________________________________________________________________________

Erinnerung für die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Huldigung der neuaufgenommenen Ortsbürger Montag den 10. November in Gießen, und Samstag den 15. November in Lich

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

Die Bürcaustunven bei der Postexpedition Lich sind in folgender Weise festgesetzt worden:

von 7 bis 11 Uhr Vormittags,

3 Uhr 30 Min. bis 7 Uhr 30 Min. Nachmittags.

An Sonntagen bleiben für den Nachmittag die Büreaustunden, wie bisher, auf die Zeit von 3 bis 5 Uhr beschränkt.

Unfrankirte und mit Marken srankirte Briefe können jederzeit in den am Posthause ausgehängten Briefkasten eingelegt werden, und finden mit den zunächst abgehenden Posten regelmäßig Beförderung.

Darmstadt, den 29. October 1856. Großherzogliches Ober-Post-Amt.

In Abwesenheit des Großherzvglichen Ober-Postmeisters: _____________________________________Müller, Postmeister.

2206) Das Verzeichniß der, im Laufe des Jahres 1856 neu erbauten, sowie der durch Bauveränvcrungen im Werthe erhöh­ten oder verminderten und die ganz abge­brochenen Wohnhäuser und Gewerbsanlagen, liegt von heute an 4 Wochen zur Einsicht der Interessenten auf hiesigem Rathhause offen. Gießen, den 25. October 1856.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Edirtalladungen.

2213) Die dem Frei Herrn Wilhelm von Schenk zu Schweinsberg, wohnhaft zu Hermannstein, in der Gemarkung ter Gemeinde Hermannstein, Kreises Gießen,

zustehcnven Grundrenten für Schafwerdebe­rechtigung und Weidegänse, im Betrage von 344 fl. 39% fr., sollen gegen eine Ablö­sungssumme, welche sich im 18fachen Betrage auf 6203 fl. 44% fr. berechnet, zur Ab­lösung gebracht werden.

Diese Renten scheinen in einer von den Gebrüdern von Schenf am 25. und 28. Februar 1825 zur Sicherung eines auf Partialobligationen bewirkten Anlehens von 70,000 fl. errichteten und dahier deponirten Haupt-Schuld- und Pfandverschreibung mit­verpfändet und nach Inhalt der Lehnsacten auch im Lehnsverbande begriffen zu sein.

In Gemäßheit des Art. 23 des Gesetzes vom 27. Juni 1836 werden hiernach alle

2237) Etwaige Forderungen an den Nachlaß der verstorbenen Frau Geh. Canzlei- Secretär Zimmer, geb. Kempf zu Gießen,

bekannten oder unbekannten Betheiligten bei der Ablösung dieser Grundrenten hiermit aufgefordert, ihre etwaigen Rechtsansprüche binnen 2 Monaten bei unterfertigtem Gerichte um so gewisser anzuzeigen, als widrigenfalls die Auszahlung des Ablösungskapitals an den seitherigen Inhaber Freiherrn Wil­helm von Schenk zu Schwcinsberg in Hermannstein gestattet werden wird.

Gießen, den 23. October 1856.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl.