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Neuling.
Gerichtliche und Privat-Bekanrrtmachuugen.
Besondere Bcfanntmad)ungen.
Die Abgabe von Christbäumchen.
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das Verbot der Zahlung mit fremdem Papiergelde in Stücken unter zehn Thalern betreffend.
fluf * a ber Verordnung vom 10. d. Mts., das Verbot der Zahlung mit fremdem Papiergelde m Stucken
Darmstadt, den 11. December 18oo. Aus Allerhöchstem Auftrag .
GroßherzoallcheS Mliusterrum des Innern.
' v. D a l w i g k.
Die Steuern von Hunden rind Nachtigallen pro 1856.
3359) Diejenigen hiesigen Einwohner, welche in dem laufenden Jahre Hunde oder Nachtigallen an- oder abgeschafft und dies noch nicht angezeigt haben, werden darauf aufmerksam gemacht, das; die dcsfallsigeu Declarationen bis Ende December 1855 entweder schriftlich oder persönlich bei der Bürgermeisterei abgegeben werden müssen und "das; spätere Erklärungen bei Aufstellung der Listen über die Steuern pro 1856 nicht berücksichtigt werden können.
Gießen am 10. December 1855. Großherzoglichc Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.
3298) Die Zinsen von den bei der hiesigen Spar- und Leihkasse angelegten Capitalien sollen:
Samstag den 22. December und Samstag „ 29. „
bezahlt werden, welches mit dem Anfügcn bekannt gemacht wird, daß die auf den Samstag fallenden Zahltage für die In
teressenten der Stadt Gießen und die auf den Mittwoch fallenden Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.
Gießen den 28. November 1855.
Der Rechner der Spar- und Leihkasse: K e h r.
Edictalladungen.
3329) Nach Erkennung des förmlichen Concursprozesses gegen Philipp Römer zu Gießen werden Alle, welche Ansprüche an denselben zu bilden haben, ausgesordcrt, solche im Liquidationstermin
Donnerstag den 17. Januar k. I., Vormittags 9 Uhr, bet Meldung des stillschweigend erfolgenden Ausschlusses, anzumelden und zu begründen. Von den persönlich nicht erscheinenden Gläubigern wird unterstellt, daß sie allen Beschlüssen der Mehrzahl der erscheinenden, bezüglich der in demselben Termin zu versuchenden Güte, Wahl eines MassepflegcrS und Gläubiger-Ausschusses zustimmen.
Gießen den 28. November 1855.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Bott, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
3356) Peter Zeiß VI. von Holzheim ist wegen unordentlichen Lebenswandels unter Euraiel gestellt und ihm der Ortsbürgcr Äonrad Zeiß VI. von da als Kurator bei« gegeben worden. Es sind daher alle Rcchis- geschäfte, welche Peter Zeiß VI. ohne Zustimmung res genannten Curators vornimmt, von dem Erscheinen dieses PublicanvumS in der Darmstädter Zeitung an gerechnet, un- giltig, was zu Jedermanns Beachtung bekannt gemacht wird.
Zugleich werden Alle, welche an Peter Zeiß VI. von Holzheim eine Forderung bilden können, aufgefortert, sie im Termin Donnerstag den 20. December 1855, Morgens,
bei Gericht zur Anzeige zu bringen, als s«st sie bei der Feststellung des Inventars unberücksichtigt bleiben werden.
Lich den 1. December 1855. Großherzogliches Landgericht Lich.
Sartorius, L i m p e r t, Landrichter. Lanvg.-Assessor.
VersteiqeruiMN.
3422) Freitag den 28. December, Nachmittags 2 Uhr, sollen die Mobilien, zum Nachlaß der Marie Christine Magnus gehörend, in der Wohnung des Herrn Philipp Magnus in der Brandgasse, bestehend in Bettung, Weißzeug, Kleidung, Möbeln u. s. w., öffentlich meistbietend versteigert werden.
Gießen den 15. December 1855 Großherzogliches Ortsgericht Gießen.
D. 6bei.
Berkaus eines Nachens. 3389) Montag den 17. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, soll auf dem linken Lahnufer, unterhalb der Wieseckmünvung, ein alter Nachen air den Meistbietenden versteigert werden. _
Gießen am 11. December 1855.
Großherzogliches Kreisbauamt Gießen. Holzapfel.
Die Vergebung von schlosser-, öcm -i Spengler-, Glaser-, Schreiner-, Wagner-, Maurer-, Weißbinder- und Znn- merarbeiten bei der Stadt Gießen-
3421) Montag den 24. December IW»/ Vormittags 9 Uhr,
sollen die bei der Stadt Gießen für da Jabr 1856 nothwendigcn Unterhaltung» arbeiten bei der städtischen Beleuchtung anstalt auf dem Rathhanse dahier an dcn Wenigstnehmenden vergeben werden.
Gießen den 17. December 1855.
Großherzogliche Bürgermeisterei ■ D. Ebel.


