Und als ich irgtr redete, mit dem die dause! — eine Hülfe
vald!
oder große-
Michelstadt
'l.
Äießen.
----1---IM- , iij, Eolbreckl > v. Barmen, o. Frankfurt, graul. Llltram liab. Hübinger ifint, Bauaus- hain u Landen bei Gatha; iant ö. Nürn- g, Reuter u. rn v. Neustadt : v. Altenburg, rmntelstiaüsen; -darf, Fey u. um t). Setters, v. Reiffenberg.
n.
. v Frankfurt Heim. — Bei
»frei II-
Miktetpreis
Cft t'MII
l,L Malter.
ltr. Pt-
I3~
2 200 4 30 17 200 4 17 - 200 - - — 200 --
— 200 ----
— 200 -
— 200 - - — 200 — - — |200 — -
Auzeigeblatt
für die
1838
JK 22
Samstag de« 17. März
Fle > schIare.
per Pfund
Brodtare.
I V, Gerste- und j b b b ] V, Korn-Mehl \ Ce|m,enC
dieselben Taxen, jedoch der Laib Brod um einen Heller billiger
Gießen am 15. Marz 1855.
2412)
ordinäres Brod aus
1
1
fr.
9
18 10 19$
Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . Kalbfleisch . . Schweinefleisch . Hammelfleisch Leberwurst . .
Bratwurst . .
Schwartemagcn . Blutwurst - ..
geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .
Rindsfett......
Nierenfett......
Schweineschmalz. . . . desgleichen ausgelassenes .
Quint.
2 Wasserweck . .
2 Milchbrod . .
Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen. L. Nover.
2. Für die nndern Städte und -Orte deS Kreises
und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Pfund
21
Anmerkung: Bei einer Quantirät Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und faltenden Nerhättniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein. .
fr.
14 11
10
7 151 10 16 22 18 18 32 24 22
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Samstag. — Preis' des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige incl. Postaasschlags 1 ff. 52'/z fr. — Auswärts abennirt man sich bei allen Postämtern. Ja Gießen bei der Erpedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene EorpuSzeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Corpuszeile 4 ft.
Loth 4 3
Gerichtliche nnb Privat - Bekanntmachungen
Besondere Bekanntmachung.
per Pfund fr.
... 20
... 24
... 24
... 28
Gießen.
Betreffend: Das st iidtische H o l z m a g a z i n.
Der Stadtvorstand hat Anordnung getroffen, daß aus dem städtischen Magazin für die Folge stets trockenes Holz von nachfolgenden Gattungen zu erhalten ist:
1) Buchen-Scheivholz in Spalten und bis zu */4 Stecken.
2) Buchenes unv eichenes klein gemachtes Holz von Prügeln.
3) Buchene, eichene unv kieferne Wellen bis zu 5 Stück.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene G e g e n st ä n d e.
In der Nähe von Allendvrf a. d. Lahn ist ein neues Eggenbeit gefunden worden. Der Eigenthümer hat sich baldigst bei dem Großherzoglichen Bürgermeister zu Allendvrs anzumelden.
In der Stadt Gießen wurden gefunden:
ein Federmesser, ein hellbrauner Teppich, eine Kinderschürze, ein blau und roth karirter Bettdeck-Ueberzug, ein Schlüssel- chen und ein Scheerchen.
Die Eigenthümer haben sich baldigst auf dem Polizei-Büreau anzumelden.
P o l i) e i t a r e n
für den Kreis Gießen, und zwar:
1. für die Prnvinzialhauptstadt Gießen:
21 gemischtes i V, Waizen- und j blbb 4f Brod aus j % Korn - Mehl f ^reyeno


