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3384)Vorsicht."

Lebens-, Renten-, Aussteuer- und Begräbniß-Versicherungsbaiik zu Weimar.

DieVorsicht," welche unter Oberaufsicht des Staates sicht, schließt gegen billige und feste Prämien, zu oencn ein Nach, schuß niemals gefordert werven kann, alle Verträge über Versicherungen von Capitalien und Renten unter den liberalsten Bedingungen ab. Die mit Anspruch auf Dividenden Versicherten erhalten 60 pCt. derselben. Die Prämien können in vierteljährlichen und monat­lichen Terminen entrichtet und auf Jahre hinaus vorausgezahlt oder gestundet werden. Die Rückvergütung für Abgehende wird nach den liberalsten Grundsätzen gewährt.

Selbst Duell oder Selbstmord vernichtet nicht alle Ansprüche. Militärs werden zu den gewöhnlichen Prämien aufgenommeii und können bei Eintritt einer Mobilmachung die Versicherung gegen Zahlung mäßiger Zusatzprämien sorlbestehcn oder für die Dauer der Mobilmachung suspendircn lassen.

Namentlich bietet dieVorsicht" folgende Versicherungen:

1) Versicherung eines Vegräbnißgeldes bis 100 Thlr. Pr. Cour., für welche in der Regel ein ärztliches Zeugniß nicht erforverlich ist.

2) Versicherung von Capitolic» für den Todesfall, mit oder ohne Rücksicht auf das Ueberlcbcn einer andern Person, zur Sicherstellung der Familie gegen die Folgen eines frühzeitigen Todes, Deckung von Verbindlichkeiten rc.

3) Versicherung von Capitalieu für den Lebenssall zur Vermittelung von Aussteuern, Versorgungen für das Alter rc.

4) Versicherung von Capitalien, welche nach einer bestimmten Zeit, ohne Rücksicht ans das Leben des Versicherers, gezahlt werden.

5) Versicherung von sofort beginnenden oder für bestimmte Zeit aufgeschobencn Leibrenten, welche für die Dauer eines einzelnen oder zweier verbundenen Leben gezahlt werden.

6) Die Kinderversorgungs-Caffen derVorsicht" nehmen Beiträge für die in demselben Jahre geborenen Kinder von jeder beliebigen Höhe bis zu einem Minimum von 2 Rthlrn. jährlich an, verzinsen diese Beiträge mit einem Zinseszins von 3% pCt. und vcrtheilen den ganzen Bestand der Casse, sobald die eingeschriebenen Kinder das 21. Lebensjahr zurückgelegt haben an die dann noch Lebenden, denen also auch die Beiträge der in der Zwischenzeit Verstorbenen zufallen.

Zu Vermittelung aller Verträge mit derVorsicht," unentgcldlicher Verabreichung von Prospecten und Ertheilung jeder ge­wünschten Auskunft erbietet sich: ($<! (^cbfernad).

Die Unterzeichneten schlagen ihren verehrten Mitbürgern abermals vor, wegen Unterlassung der Nciijahrs- Gratulationö-Lisiten, eine milde Gabe von 24 fr., znm Besten der Klcinkinderschule, die in dieser bedrängten Zeit der Unterstützung gar sehr bedarf, gütigst zu entrichten, und erklären sich sämmtlich bereit, den genannten Betrag von den Beitretenden, deren Namen noch vor Neujahr in diesem Blatte bekannt gemacht werden sollen, in Empfang zu nehmen. Gießen den 13. December 1d>55.

Dr. Engel, Dr. G e i st, Dr. Knobel, Weber,

___________________________Kirchenrath.____________Ghnziiasial - Dircctor._______$_______Professor.________________Hofgcrichtsrath.___

3406) Die neue städtische Saugspritze ist nunmehr in der Scheune des Philipp Walther am Lindcn- platz untergebracht und es wird hiermit der Lmdenplatz als Sammelort für die städtische Feuerwehr bestimmt. Gießen den 14. December 1855. Heinrich Ferber

3383)Vorsicht."

Lebens-, Renten-, Aussteuer- und BeMbniß-Versicherungsbunk zu Weimar.

Die obengenannte, unter Oberaufsicht des Staates stehende Anstalt schließt alle Verträge über Versicherungen von Capitalion und Renten auf den Fall des Todes, des Lebens und des Ueberlebens ab, und hat durch Bildung von

K i n d e r v e r so r g u n g s - E a s se n

ihren Geschäftskreis mit einer Einrichtung erweitert, welche Eltern die beste und sicherste Gelegenheit bietet, die Zukunft ihrer Kinder durch Zahlung verhältnißmäßig niedriger Beiträge in der befriedigendsten Weise sicher zu stellen, und bereits überall den allgemein­sten Anklang gefunden hat. Die sämmtlichen für die Geburtsjahre 1846 bis 1855 incl. gebildeten Casscn sind bereits vor längerer Zeit, nachdem die hierzu erforderliche Anzahl von Einschreibungen erfolgt war, definitiv cvnstituirt worden.

Die Einschreibung der in den Jahren 1846 bis 1855 incl. geborenen Kinder in die Casse ihres Geburtsjahres gegen Zah­lung der niedrigste» tarifmäßigen Beiträge kann nur noch bis zum 31. December d. I. bewirkt werden, erfolgt die Einschreibung nach diesem Tage, so sind die tarifmäßigen höheren Beiträge zu entrichten.

Anmeldungen von Kindern, welche in den Jahren 1846 bis 1855 incl. geboren sind, werden daher ohne Verzögerung zu bewirken sein, damit die Ausfertigung der Einschreibungsscheine noch bis zum 31. December d. I. erfolgen kann.

Zu Vermittelung aller Verträge mit derVorsicht", sowie zu Ertheilung jeccr Auskunft und Verabreichung von Prospecten, erbietet sich: Georg bchternach.

(Hierzu zwei Beilagen.)