ein seidener n, uai dessen . Bltts. ge- her von meine Packrr- balliren von , Poreellan jetzt fortbe- ollmc r, i M. Heß. rikanisches sches Geld, ölen, sowie irden cours-
tfbeegeben r (»uns.
A. 139.
t; Hr. Müller, Friedberg; Hr.
n.
»der v. Stcrcn- it v. Warschau. Lei Hrn. Stadt-
— Bei Frau Hr. Eellarius, l: Hr. Meter, v. Halberstadt. :. — Bei Hrn. : v. Zürich. — mburz. — >BtX :mstadt und Hr, Hr. Schlörb ».
' v. Wetzlar. — ch v. Oppenheim, anikus v. Caffcl. n. v. Berlin. — n. — Bei'Hrn. enkopf und Hr. r L»r. Eitting: istrictseinnchmer stingcr v. Mainz, gel v. Erlangen, ei Hrn. Eanzlei-
t o s f e l n.
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3er- luft.
Mitlelpreii vom Malter.
-Pt.jfl. 200! 4 200 —
>tltr.
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fr.
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200 — 200j —;
An^eigeblatt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
jjj? 30 Samstag den in» April 183Ä.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Samstag. — Preis ves Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 fr., für Auswärtige incl. Postaufschlags 1 st. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei alten Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsqebühr für die gespaltene Corpuszeile oder deren Raum 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Corpuszeile 3 fr.
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1. für die Provinzialhauptstadt Gießen:
F l e i s ch t a r e.
per Pfund fr.
Ochsenfleisch ........ 14
Kuhfleisch ............... 11
Rindfleisch....... 10
Kalbfleisch..............7
Schweinefleisch ....... .'.....15z
Hammelfleisch.............10
Leberwurst............ . 16
Bratwurst..............22
Schwartemagen ............. 18
Blutwurst. .............. 18
geräucherter Speck........... . 32
«Schinken.............. . 24
Dörrfleisch.............. 22
2. Für die andern Städte und 43rtc des Kreiser und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
per Pfund fr.
Rindsfett...............20
Nierenfett......... 24
Schweineschmalz. ............24
desgleichen ausgelassenes ....... 28
Brodtare.
Pfund fr.
2| ordinäres | % Gerste- und ) b » b b . 8f 4( Brod aus j % Korn-Mehl | ec|:ei?cno . . 17z
2 gemischtes ( 7, Walzen- und fcl(b . . *9*
4, Brod aus j % Korn - Mehl | ÖC|m)cnD . . 19z
Lvth Quint.
4 2 Wasserweck...........1
3 2 Milchbrod . .........1
dieselben Taren, jedoch der Laib Brod um einen Heller billiger
A NmerkuIIg: Boi einer Quantität gleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als l'/r Pfnnd Zugabe beffndlich fern.
Amtlicher T h e i l.
Zu Nr. K. G. 3653. Gießen am 28. März 1855.
Betreffend: Die Ausführung des Reglements über das bei Wildschadcnsklagen
einzuhaltende Verfahren, insbesondere die Bestellung des Taxations- Personals.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an '
dielGroßherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Bezugnahme auf meine Befanntmachung vorn 21. August v. I. theile ich Ihnen anliegend eine Uebersicht des für tie sechs Wildschadensbezirfe des Kreises bestellten Taxatioiispersonals und der Technifer mit, und beauftrage Sie, das für Ihre Gemeinde bestellte Personal nach Namen und Wohnort zur Kenntniß Ihrer Gemeindeangehörigen zu bringen.
Zugleich bcmerfe ich :
1) Will Jemand Beschwerde wegen eines Wildschadens erheben, so hat er die desfallsige Anzeige immer bei dem Amtstaxator zu machen.
2) Durch die von den Ortsvorständen für ihre Gemeinden, als den zum Ersatz pflichtigen Theil bestellten Taxatoren, ist das Recht eines etwaigen anderen Jagdberechtigten oder des Jagdpächters nicht ausgeschlossen, für sich einen besonderen Taxator netyt einem Ersatzmann zu bestellen, vielmehr gilt nach §. 4 des Reglements vom 14. Juli 1854 der von dem Ortsvorstand bestellte Taxator nnd dessen Ersatzmann nur dann zugleich als solcher für den Jagdpächter, wenn dieser jene in den Pachtbedin- gnngen oder in anderer Weise im Voraus ausdrücklich auch als seinen Taxator und seinen Ersatzmann anerfannt hat. Da wo dieses noch nicht geschehen ist, werden Sie daher die Jagdpächter Ihrer Gemarfung auffordern, alsbald entweder den von dem Ortsvorstand bestellten Taxator und dessen Ersatzmann auch als die ihrigen anzuerfennen, oder solche besonders für sich zu bestellen.


