514
Gerichtliche und privat Bekantttmachungen
Edicialladunqen.
3358) Der über das Vermögen der Balthasar Keller Eheleute von Lollar ausge- brochenc Concurs ist theils durch gütliche Bereinigung der Gläubiger, theils durch Distributionsbescheid erledigt Worten. Es werden nunmehr Balthasar Keller und seine Ehefrau hiermit aufgefordert, ihre etwaigen Rechtszuständigkeiten, die Balthasar Keller Ehefrau namenltich hinsichtlich ihrer ange- mclveten und in Prozeß befangenen Illa- tenforterung bei erfolgter Aufkündigung der Anwaltschaft Seitens ihres seitherigen Anwalts binnen 6'0 Tagen entweder in Selbst- person orer durch einen Bevollmächtigten zu wahren, widrigenfalls die Concursmasse ohne weitere Rücksichtsnahmc auf sie nach den vorliegenden Beschlüssen vertheilt werden solle. Gießen den 8. December 1855.
Großherzogliches Landgericht Gießen. P l o ch.
3195) Nach Erkennung des formellen Concursprozesses gegen Bäckermeister Jacob Bogt zu Gießen werten Alle, welche Ansprüche an tenselben zu bitten haben, aus- gefordert, solche im Liquidationstermin
ten 20. December l. I., Dormittags 9 Uhr, bei Meldung des stillschweigend eintretenden Ausschlusses von der Masse anzuzeigen und zu begrünten. Von den persönlich nicht erscheinenden Gläubigern wird unterstellt, daß sie allen Beschlüssen der Mehrzahl der erscheinenden bezüglich der in demselben Termin zu versuchenden Güte, Wahl eines Massepflegers und Gläubiger - Ausschusses zustimmen.
Gießen den 3. November 1855. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Bott,
Stadtrichter. Stadtger.-Asscssor.
O effe n tl i ch e Vvrlabuug.
3355) Nachdem ter Kaufmann Carl I ort an dahier seine Zahlungsunfähigkeit gerichtlich angezeigt hat, und zuvörderst behufs Abwendung des förmlichen Concurses, zum Versuch einer gütlichen Uebcreinkunft zwischen dem gedachten Schuldner und seinen Gläubigern, Termin auf
Dienstag den 15. Januar k. I., Morgens 10 Uhr, anher anberaumt worden, so werten alle und jcte Gläubiger tcs gedachten Kaufmanns Jordan hierdurch öffentlich vorgeladen, in dem vorbcmerkten Termin so gewiß ihre Forderungen summarisch anzumelden und sodann mit dem Gemeinschuldner tie Güte zu pflegen, als sonst von den zurückbleibenden Chirographar- Gläubigern ange
nommen werden wird, daß sie Demjenigen beitreten, was Vie Mehrzahl.der Erscheinenden beschließt.
Zugleich werten dieselben aufgesordert, im Fall des Nichtzustandekommens einer gütlichen Vereinigung alsbalt nicht nur einen Gläubiger-Ausschuß zum Beistand des Kurators der Masse zu wählen, sondern sich auch über die definitive Bestellung eines Curatvrs zu einigen, widrigenfalls angenommen werden wirt, daß sie mit der Wahl des vorläufig vom Gericht bestellten Cura- tors einverstanden seien.
Marburg qm 7. December 1855. Kurfürstlich Hessisches Justizamt I.
Wagner.
3356) Peter Zeiß VI. von Holzheim ist wegen unordentlichen Lebenswandels unter Curatel gestellt und ihm der Ortsbürger Konrad Zeiß VI. von da als Curator bei» gegeben worden. Es sind daher alle Rechtsgeschäfte, welche Peter Zeiß VI. ohne Zustimmung des genannten Curators vornimmt, von dem Erscheinen dieses Publicandunis in der Darmstädter Zeitung an gerechnet, un- giltig, was zu Jedermanns Beachtung bekannt gemacht wird.
Zugleich werden Alle, welche an Peter Zeiß VI. von Holzheim eine Forderung bilden können, gufgcfortert, sie im Termin
Donnerstag den 20. December 1855, Morgens,
bei Gericht zur Anzeige zu bringen, als sonst sie bei der Feststellung des Inventars unberücksichtigt bleiben werten.
Lich den I. December 1855.
Großherzogliches Landgericht Lich.
Sartorius, L i m p e r t, Landrichter. Landg.-Asscssor.
Besondere Bekanntmachungen. Die Steuern von Hunden und Nachtigallen pro 1856.
3359) Diejenigen hiesigen Einwohner, welche in dem laufenden Sabre Hunte ober Nachtigallen an- oder abgeschafft und dies noch nickt angezeigt haben, werten darauf aufmerksam gemacht, daß die desfallsigen Declarationen bis Ente December 1855 entw ter schriftlich oder persönlich bei der Bür ermeifterei abgegeben werden müssen und taß spätere Erklärungen bei Aufstellung ter Listen über tie Steuern pro 1856 nicht berücksichtigt werden können.
Gieß m am 10. December 1855.
^^herzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.
3333) Die Gewerbspatente für 1856 sind ausgefertigt, und liegen zur Unterschrift der Gewerbtreibenden bereit. Zur Vollziehung der bezüglichen Unterschriften wird folgenter Tag bestimmt:
Mittwoch den 12. December, von Morgens 8 bis 12, und Nachmittags von 2 bis 7 Uhr,
und die Gcwcrbtreibcntcn zum pünktlichen Erscheinen hiermit aufgesordert.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
‘________D. Ebel.____________
3298) Die Zinsen von ten bei ter hiess gen Spar- unv Leihkasse angelegten (Kapitalien sollen:
Samstag den 15. December, Mittwoch „ 19. „
Samstag „ 22 „ und
Samstag „ 29. „
bezahlt werten, welches mit dem An fügen bekannt gemacht wird, taß die auf ten Samstag fallenden Zahltage für die In- tereffenten der Statt Gießen und die auf den Mittwoch fallenden Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.
Gießen den 28. November 1855.
Der Rechner der Spar- und Lcihkasse: K e h r.
£) c f f c n 111 d> e 1*1 u f f o r b e r u n g.
3357) Die Acten, in Betreff:
„die Ablösung ter Erbleihe des Faßmüllers Hachstein zu Großenbuseck," wurden unterm 22. September l. I. an die Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen abgeschickt , können aber tafelbft nicht aufge- funten werden ; auch soll von deren Abgabe an genanntem Orte nichts bekannt sein, weß- halb zu vermuthcn ist, daß tieselben an eine andere Gerichtsstelle abgegeben worden sind. Sollten sich diese Acten an irgend einem anderen Bureau vorsinden, so bittet man, dieselben baldigst an die hiesige Bürgermeisterei zurückzusenden.
Großenbuseck am 7. December 1855. Großherzogliche Bürgermeisterei Großenbuseck
Wagner.
.Berstkiqerungen.
Die Leistung der Schub- nnb Armen- Fuhren betreffend.
3342) Am Freitag, den 14. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, soll auf dem Polizei - Büreau die Leistung der int Jahr 1856 erforderlichen Schub- und Armen-Fuhrcn an den Wenigstnehmen- den vergeben werden.
Der Großherzogliche Polizei-Commissär der Provinzialhauptstatt Gießen:
L. Nover.


