Ausgabe 
10.2.1855
 
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Pläne gratis, Nio»,^2 ieflich franco :mpf unv er- nach einigen

für die ./)

Stadt und den Kreis Gießen.

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Jts. 12«. Samstag den 10, Februar 1S53»

> Richter nschweig. Denen, welche nach meinem len Krankheit ermit meinen

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Samstag. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ft. 30 kr., für Auswärtige iacl. Pvstau'schlags 1 g. 39 fr. Auswärts abrnnirt man sich bei alten Postämtern. In Gießen bei der Erocdition lCanjlcibcrz Sit.S. flr. 1.) EinrückangSfebühr für die gespaltene CorpuSjcile oder deren Raum « kr. Anzeigen aus verschiedene» Schri'ten die gespaltene CorpuSzeilc 3 kr.

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Deffesstliche AuffovVernng.

In dem LandeSzuchthaufe ist die Stelle eines werkverstandigen Alifsehers mit einem jährlichen Gehalt von 250 fl. zu besetzen. Bewerber haben luch binnen 14 Tagen bei der Landeszuchthausdirectioii anz.ii melden und Zeugnisse über gute Aufführung beizu- drmgeu. Weber, Schlager oder solche, welche seine Korb- und Strohflechterei verstehen, werden vorzugsweise Berückfichligunq finden, auch werden nur l.eule, welche im Militär gestanden, unverheirathet, von kräftigem Körperbau und zwischen 25 und 36 Jahre alt sind, angenommen. Ebenso ivud eine hinreichende Fähigkeit im Rechnen und Schreiben erfordert, um in die Arbeitsbücher rc. die er­forderlichen Einträge vornehmen zu können. t v l

(^irfien den 2. Februar 1855. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

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im steigenden uni t befindlich sein.

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Zer- mft.

ftst.

Miltelpreil vom Malter.

i'Xi:Beker nntmachung.

2)ie Gioßl^rzogliche» Bürgermeister haben aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte Nr. 1 de 1855 zu publiciren dtt Bekanntmachung, die Ausfuhr der Pferde betreffend, vom 2. Januar 1855.

Gießen den 8. Februar 1855. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Küchle r.

vg Polizeiliche Bekanntmachung. !

Gefundene Gegenstände. j et(bh)i

. eine Nadelbüchse, ein blecherner Schulköcher und ein Paar graue Handschuhe. Diese Geaenfiände könne»

von den Eigenthumern bei dem Unterzeichneten in Empfang genommen werden.

lÄiefien am 6. Februar 1855. Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen

--____________________L. Nover.

r r . Gießen den 4. Februar 1855.

Das Großherzogliche Stadtgericht Gießen ......." ' 7t I an . .. .. die Großherzoglkcheil Ortsgerichte des Bezirks.

2)

3)

4)

3 re betreffend: D-ö Mitbieten der Taratoren bei gerichtlichen Versteigerungen von Mobilien

mnnge? inVnA g%7 5 e"' Wfrbt'U @k """ l-lstend-n, von der höchsten Staatsbehörde getroffenen Beftim-

ift 1 ""tersagt, bei gerichtlichen oder in Auftrag deS Gerichts vorgenommenen Versteigerungen, wenn sie die .'Nobilleu vorher abgeschatzt haben oder wenn sie als Ausrufer zugezogen werden, für eigene Rechnung oder int ^usttage Anderer mit alleiniger Ausnahme der Eigenthümer mitzubieteu, wie auch für sich durch Dritte bieten 'uerden von dem, die Versteigerung leitenden Gerichte mit DiSciplinar'trafen und in Wiederholungsfällen mit Entfernung des Tarators von seinen Functionen geahndet.

Der Tarator kann, wenn er als Ausrufer in einem Falle der sub 1 erwähnten Art thätig ist in Auftraa dos SStor dcTVmi ^Erith gerächten Gegenstandes auf diesen miibieten; in einem solchen Falle ist jedoch^, wenn dem rui sickerst lchlag ertheilt Wirt, der Gegenstand Nicht als von dem Taratvr erworben, sondern als vom Eigenthümer zunick standen, sonach auf dessen Namen in das Versteigerungsprotocoll einzutragen "

- ***" nid> ***. l«°"" °» di- D.rst.ig.rung (»,».

Die Erhehung dl-s Erlöses aus den versteigerteil Mobilien darf der Tarator und AuSruser nur vornehmen wenn rr »on sämintlichen Jnterefienten ausdrücklich und schriftlich bestellt worden ist y , nn er

M uhl.