Ausgabe 
6.10.1855
 
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3) Ausländer, welche sich zum eignen (häuslichen) Bedarf im Großherzogthum Kartoffeln ankaufen wollen, dürfen nur auf den öffentlichen (Freitags abgehalten werdenven) Fruchtmärkten Ankäufe machen, wenn sie vorher kreis- amtliche Erlaubnis hierzu erwirkt haben.

4) Karto ffel-Händler dürfen nur auf den Fruchtmärkten, von 11 Uhr an, Kartoffeln ankaufen.

Die Groszherzoglichen Bürgermeister, die Gensd'armerie und das Polizei-Personal werden angewiesen, diese Vorschriften auf's Genaueste zu überwachen und zu befolgen, die unbefugt angekauft werdenven KartoffM zu consisciren unv Cie Uebertreter der an­geführten Verordnungen zur Bestrafung anzuzeigen. Falls dies Ausländer wären, müssen sie sofort vorgesührt werden.

Sollte sich ergeben, daß durch Fahrlässigkeit einzelner Localbeamten oder öffentlicher Diener Uebcrtretungen jener Verordnungen möglich gewesen seien, so wird die strengste Disciplinar-Untersuchung gegen dieselben eingcleitet werden.

In Verhinderung des Kreisraths:

Pietsch, Regierungs-Assessor.

Steckbriefe Großherzoglichen Kreisamts Gießen.

Jacob Diehl aus Fellingshausen, 13 Jahre alt, welcher sich außerhalb bettelnd herumtreibt, soll verhaftet werden.

Wilhelm Häfer aus Reinhardshain, 10 Jahre alt, soll auf Requisition Groszherzoglichen Kreisamts Grünberg verhaftet Werden, da er sich ohne Erlaubniß aus seiner Heimath entfernt hat.

Elisabeth« Seuling aus Wiesest, etwa 53 Jahre alt, soll verhaftet und Großherzoglichem Stadtgericht Gießen vorge­führt werden.

B e k a n n t m a ch u n g.

Der für die Schiffsbefrachtcr Nodowald und Nvpers zu Bremen zur Beförderung von Auswanderern concessionirte Hauptagcnt Carl Ludwig Peppt er dahier beabsichtigt seine Agentur nicverzulegen und hat daher um Rückgabe seiner von ihm geleisteten Cautivn gebeten. Es werden daher alle Diejenigen, welche der Rückgabe der Caution Ansprüche aus mit gedachtem Hauptagenten oder dessen Unteragentcn Conrad Weidig dahier abgeschlossenen Ucberfahrlsverträgcn entgegensetzen wollen, aufge- fordert, solche innerhalb 6 Monaten vom Tage des ersten Erscheinens dieser Bekanntmachung in der Darmstädter Zeitung an ge­rechnet, mit einer Nachweisung darüber bei mir anzumelden, daß dieserhnlb auch gerichtliche Klage erhoben worden ist, widrigenfalls die Rückgabe dieser Caution verfügt werden wird.

Gießen den 18. September 1855. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

gez. K ü ch l e r.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Da sich seither verschiedene Verkäufer von Kartoffeln auf den hiesigen Wochenmärkten geweigert haben, die Kartoffeln nach . dem Gewichte zu verkaufen, wird hiermit verfügt:

Die Verkäufer von Kartoffeln sind verbunden, die von ihnen auf den Woche »Märkten verkauft werdenden Kartoffeln, sobald die Quantität ein halbes Malter und mehr beträgt, eben so nach dem Gewichte zu verkaufen, wie dies bereits auf den Fruchtmärkten geschehen ist. Auf ein Malter werden 200 Pfd. gerechnet.

Wer sich weigert, nach dem Gewichte zu verkaufen, soll mir Behufs geeigneter weiterer Verfügung vorgcführt werden."

Gießen den 4. October 1855. Der Großherzogliche Polizei-Commiffär für die Provinzialhauptstadt Gießen:

L. Nover.

Gericl)tlirhe i»nd Privat-Bekanntmachuuaen.

Edictalladung.

1993) Nachdem der Ackermann Johann Heinrich Pitz zu Niederwald durch Beschluß vom heutigen Tage wegen Trunkfälligkeit und Verschwendung unter Curatel gestellt worden ist, so wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis; gebracht, daß da­durch der Verlust des Veräußcrungsrechts und die Unfähigkeit in Ansehung seines Vermögens sich verbindlich zu machen, für den Curanden herbeigeführt ist, daher die bezüglichen Rechtsgeschäfte gültig nur mit den Kuratoren, als welche Ackermann Johannes Pitz II. zu Schönbach und Acker- mann Heinrich Schweinsberger zu Nieder­wald verpflichtet sind, abgeschlossen resp.

nur an diese auch Zahlungen geleistet wer­den können.

Kirchhain am 22. September 1855.

Kurfürst!. Hess. Justizamt.

Gleim.

Versteigerungen.

2055) Montag den 8. October, Nachmittags 2 Uhr,

sollen auf dahicsigem Rathhause die der Joseph Möhl's Wittwe gehörenden Immo­bilien, welche bei der am 24. September d. I. abgehaltenen Versteigerung nicht ge­nehmigt worden sind, nochmals versteigert werden, mit dem Bemerken, daß, wenn ein

annehmbares Gebot erfolgt, die Genehmi­gung alsbald ertheilt werden wird.

Gießen den 4. October 1855.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen. In Auftrag des Vorstehers: C. Weidig, Ortsgerichtsmann.

2009) Montag den 8. October, Nachmittags 2 Uhr,

soll auf dahicsigem Rathhaus die Hofrailhe des Schlossers PH. Schneider dahier noch­mals an den Meistbietenden versteigert werden.

Gießen den 27. September 1855.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen. In Auftrag des Vorstehers:

C. Weidig, Ortsgerichtsmann.