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Verzeichniß der gestohlenen Geldlorten:

3 Rollen fl. 2 Stücke ä fl. 100 . ... 300 fl 8 Rollen fl. 1 Stücke a fl. 50 ..... 400 „

10 Rollen 'X fl. Stücke ä fl. 30 .... 300 „

12—15 Rollen Sechskreuzerstücke ä fl. 10 . . 150 „ ein Paquet Groschen ......... 25 „

ein Paquet mit 24 preußischen Thalern ... 42 „

20—22 Stück ConventionSthaler i

14—15 Stücke ä 3'/2 fl. diverse ... 200 „

Geldsorten )

zu übertragen 1417 fl.

Uebertrag 1417 fl.

Gold, wobei 3 englische Sovereigns, 2 Stücke ä 40 Francs, \

1 doppelte Pistole, I

2 hessische Schaumünzen jede ä 2 Ducaten, I »nn

4 amerikanische 1 Dollarstücke, / "

das klebrige in holländ. fl. 10 u. fl. 5 Stücken, l

20 Franes, 1 ;i 10 Franes, Dueaten,. )

Papiergeld, wobei eine bayerische Banknote a fl. 100 400 „

2217 fl.

Zur Beglaubigung:

Weis, Gerichts-Aeeessist.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

346) Gießen. ,

Capital - Aufnahme der Stadt Gießen.

Zur Bestreitung der Kosten des Nealschulbanes braucht die Stadt Gießen im Lause dieses Jahres 21,000 fl und will solche in verschiedenen Zwischenränmen gegen 4proeentige kündbare Schuldverschreibungen^ ausnehme». Diejenigen, welche stch bei diesem Anlehen betheiligen wollen, werden ersucht, ihre Anerbietungen aus der hiesige!! Bürgermeisterei mündlich oder schriftlich abzugeben.

Gießen den 2. März 1855. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

_____________D. Ebel. ______________

2/43) Gießen. Der Stadt Gießen ist die Abhaltung zwei weiterer Märkte, auf den 6. und 7. Wü und 18. und 19. September d. I., gestattet worden. — Dieses zur Nachricht für das handelnde Publikn«.

Gießen den 14. Februar 1855. ' Großherzogliche Biirgermelsterel ^ließen.

P D. Ebel.

2/42) Gießen.

Betreffend: Das städtische Holzmagazin.

Der Stadtvorstand hat Anordnung getroffen, daß aus dem städtischen Magazin für die Folge stets trockenes Holz re! nachfolgenden Gattungen zu erhalten ist:

1) Buchen-Scheidholz in Spalten und bis zu */4 Stecken.

2) Buchenes und eichenes klein gemachtes Holz von Prügeln.

3) Buchene, eichene und kieferne Wellen bis zu 5 Stück. • . .

Der Preis für das Buchen-Scheidholz beträgt 7 fl. 40 fr., für das klebrige wird der Tarifpreis mit einem entsprechende

Aufschläge an Fuhrlohn, Kleinmacherlohn und Octroi berechnet. — Die Abgabe erfolgt Men Mittag von 1 b:S 2 Uhr n

städtischen Magazin, aber nur gegen Baarzahlung des Holzes. ,

Blos Unbemittelte haben Anspruch auf den Bezug von Holz. — Diejenigen, welche sich (wie seither öfters vorgekomum

erlauben, auf ihren Namen für Bemittelte Hol; aus dem Magazin zu holen, verlieren das Recht des eignen Bezugs.

Gießen den 13. Februar 1855. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

10 D. Ebel.

331) Gießen. Die in den Art. 16 und 20 des Gesetzes vom 22. März 1852 vorgeschriebene Ziehung der Haupt- unc Ergänzungs - Geschwornen für die Asstsen des zweiten Quartals d. I. für die Pro­vinz Oberhessen, soll

Freitag den 2 3. März l. I., Vormittags 11 Uhr, im Großherzoglichen Hofgerichts-Gebäude in öffentlicher Sitzung vorgenommen werden.

Gießen den 1. März 1855.

Der erste Hofgerichts-Director: Dr. Klipstein.

228) Gießen.

Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leih­anstalt.

Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leih- anstalt, deren Pfänder in den Monaten Znli, August, September, .October, No­vember und Deeember 185-51 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 14. Februar bis zum 16. März d. I. dieselben einzulösen oder zu prolvngiren, als sonst deren Versteigerung am 16. April d. I. stattsindet.

Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeit­

raums kann weder Einlösung, Prolongatis noch Umschreibung vorgcuommen werden die Säumigen haben cs sich daher seist beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst» dem Vcrsteigcrungstermin gegen baare Zas lung einlösen können.

Pfänder aus wollenen Stoffen muffe unbedingt cingelös't werden.

Die Herren Bürgermeister des Kreisamt! bezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihre Gemeinden baldigst bekannt machen zu wolla

Gießen am 12. Februar 1855.

Die Pfaudhausvcrwaltung. Bieler. Pfeil.

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