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Polizeiliche Bekanntmachungen.
_ 29. August d. I. ist in hiesiger Stadt eine Brieftasche mit ST fL Geld gefundcu und an mich abgegeben worden
^er Eigenthumer wird hiermit aufgefordert, sich bei mir anzumelden und den nöthigen Nachweis zu liefern.
Gießen den 30. August 1855. Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Prvvinzialhauptstadt Gießen:
_______________ L. Nove r.____
Gefundene Gegenstände.
Em Fischbeinblanchet, ein schwarzseidenes Sonnenschirmchew und ein Scheerchen sind gefunden und auf Großherzoqlichcm Polizeibureau dahier abgegeben worben. Ferner ist ein wesßer Hund zugelaufen. Die Eigenthümer haben sich balbigst zu melvcn.
Gießen den 31. August 1855. Der Großherzogliche Polizei - Commisiär für die Provinzialhauptstadt Gießen:
L. N o v e r.
Gerichtliche mib Privat - äZekantttmach»ttge».
B e s o n de r e B e k a 11 n tmgch u n g en.
Gießener Markt.
1794) Das handeltreibende Publikum wird darauf aufmerksam gemacht, daß den
18. und 19. September 1855 ein Vieh- und Kräinermarkt hier Statt findet.
Gießen den 28.' August 1855. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.
1806) Die am 24. Juni d. I. fällig gewesenen Holzsteiggelder können innerhalb 8 Tagen an den Zahltagen Dienstag, Donnerstag und Samstag, des Lormittags, an die hiesige Stadtkasse ohne 'Kosten bezahlt werden.
Die Großherzoglichen Bürgermeister zu Albach, Alleudorf a. d. Hahn, Annerod, Garbcnlcich, Gr oßeulindeii, Hausen, Heuchelheim, Kleinlindeu, Langgöns, Leihgestern, Rödgen, Trohe, Watzenborn und Wieseck werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen.
Gießen am 30. August 1855. Der Stadt - Einnehmer:
. . Enders.
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Die Auslovsung von Obligationen der astadt Gießen
1785) Bei der diesjährigen planmäßigen Verloosung der städtischen Obligationen auf Inhaber sind folgende zur Rückzahlung bestimmt worden:
Ä . v o n d e m 3 ’/, p r o c e n t i g e n A n l e h e n :
die Obligation Lit. A. Nr. 149 . . . . . 1000 fl.
„ Obligationen „ B. „ 7, 63 und 66, ä 500 sl. . 15Ö0 „
„ „ „ C. „ 19, 67, 69, 70,
86, 95, 206, 254,
352 und 365, a 100 „ . 1000 „
„ Obligation „ D. „ 61 . ,. . . . 50 „
B. von dem 4procentigen Anlehcn:
die Obligationen Lit. C. Nr. 40, 43 und 51, ä 100 sl. . 300 fl.
3850 fl.
Die Inhaber dieser Obligationen können vom 1. December 1855 an ihre Capitalien bei der Stadtkasse zurückempfangen. Eine Verzinsung derselben findet nur bis zum 31. December 1855 Statt.
Gießen den 25. August 1855. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.
Den Feldschutz in der Gemarkung Gießen.
1705) Dem hiesigen Publikum dient zur Nachricht, daß der Ortsbürger Carl Kröckcr von hier auf den Felvschutz in der Gemarkung Gießen verpflichtet worden ist.
Gießen den 9. August 1855.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. "D. Ebel.
1796) Die
H'ebregister der Tilgullgsrenten der Gemarkung Gießen und des Centbanns liegen zur Einsicht der Betheiligten 8 Tage lang auf dem Rathhause dahier offen.
Gießen den 28. August 1855.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.
Forstsirafcii-Erhcvttug bei dem Groß- herzoglichen Rentamt Gießen.
1800) Die Forststrafcn von dem 3. Quartal l. I. können vom 1. bis 15. k. Mts. an den Zahltagen Dienstags und Samstags, ohne Kosten bezahlt werden.
Gießen den 29. August 1855.
Großherzogliches Rentamt Gießen. Melchior.
Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.
1612) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni d. I. verfallen sind, werden aufgcfordert, in dem Zeitraum vom 7. August bis zum 7. September dieselben entweder einzulöscn oder zu prolon- giren, als sonst deren Versteigerung am 15. Oktober d. I. stattfindet.
Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizu- mcssen, wenn sie ihre Pfänder erst im Vcr- steigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen können.
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