Ausgabe 
1.8.1855
 
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Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Ein Kinderstrohhütchen, ein weißes Kindertaschcntuch, zwei zusammengebundene Schlüssel, ein schwarzseidenes Halstuch, ein hölzerner Maßstab, eine Laternenleier, ein weißes Taschentuch, ein schwarzes Filctnetzchen und ein buntes Stramin-Kinvertäschchen, sind gefunden und auf Großherzoglichem Polizei-Büreau abgegeben worden. Die Eigenthümer haben sich baldigst zu melden.

Gießen den 31. Juli 1855. Der Großherzogliche Polizei-Commissär für die Provinzialhauptstadt Gießen :

L. Nover.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

1583) Die bis jetzt noch rückständigen Schulgelder vom 1. und 2. Quartal d. I. ans der Realschule sowohl, als auch aus den städtischen Schulen, können innerhalb 14 Tagen, an den Zahltagen Dienstags, Donner­stags und Samstags des Vormittags ohne Kosten bezahlt werden.

' Gießen am 26. Juli 1855. Der Stadt - Einnehmer:

EnderS.

1598) Der Stadtvorstand beabsichtigt eine Anzahl Ersatzmänner für abgehende und verhinderte Sicherheitsnachtwachemänner zu bestellen und können sich hierzu qualificirte Personen bei der unterzeichneten Stelle binnen 8 Tagen melden.

Gießen den 27. Juli 1855.

Großhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Edictalladuugeu.

1596) Abschrift.

Geschehen Gießen den 17. Juli 1855 vor Großherzoglichem Stadtgericht Gießen.

Klage

des G. E. Böhm in Gießen, als Eurator der I. C. Seipp'schen Concursmasse, Klägers gegen

Schlosser Balthascr Lang und Ehefrau von Gießen, unbekannt wo abwesend, Beklagte, Forderung betreffend.

Kläger erscheint und erklärt: Die Beklag­ten schulden an die Seipp'sche Masse:

1) Laut gerichtlicher Obligation vom 22. August 1848 aus Darlehen 200 fl., nebst Zinsen a 5% vom 11. Septem­ber 1850 an;

2) Für von I. C. Seipp 18471852 käuflich empfangene Maaren 62 fl. 2 fr., welche Schuld von Beklagten anerkannt und vertragsmäßig in eine Darlehens­schuld , laut gerichtlicher Obligation vom 30. Mai 1854, verwandelt wor­den ist, nebst Zinsen a 5 % vom 30. Mai 1854 an.

Für beide Forderungen haben Beklagte ihre Hofraithe dahier 1/203 als Nachhvpo- thek verpfändet.

Da Beklagte von hier weggezogen sind und ihr Aufenthalt unbekannt ist, so bitte ich denselben diese Klage edictaliter mit» zutheilen, sie demnächst zu verurtheilen, daß

sie die erwähnten Beträge nebst Zinsen und Kosten binnen einem Vierteljahr an die kläge- rische Masse zahlen, falls Letzteres aber nicht geschehen sollte, das Unterpfand zur Realisirung der Forderungen versteigern zu lassen. V. u. g.

Beschluß

Den, unbekannt wo abwesenden Beklagten wird die Klage durch diese öffentliche Be­kanntmachung mitgetheilt; dieselben werden hiermit aufgesordert, sich darüber so gewiß Montag den 22. October l. I., Vormittags 9 Uhr, zu erklären und alle Einreden vorzubringen, als sonst sie damit ausgeschlossen und, als der Klage geständig, verurtheilt werden. Alle weiteren Verfügungen und Entscheidun­gen werden zur Publication nur an die Gerichtsthüre angeschlagen.

Gießen den 17. Juli 1855.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, l)r. v. Krug, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

1131) Forderungen und Ansprüche aller Art an Anton Dern II. zu Langgöns, über welchen der Coneursproceß erkannt wor­den ist, sind bei Vermeidung des stillschwei­gend eintretenden Ausschlusses von der Masse im Termin

Montag den 6. August d. I., Vormittags 9 Uhr, dahier anzumelden und zu begründen. Bei den weiteren, in diesem Termine über ver­gleichsweise Beseitigung des Coneurses, Be­stellung eines Curators re. gefaßt werdenden Beschlüssen werden alle nicht mitwirkenden Gläubiger, so wie diejenigen, welche ihre Vertreter nicht mit der genügenden Voll­macht versehen, so betrachtet werden, als wären sie der Mehrheit beigetreten.

Gießen den 18. Mai 1855.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl. Wörner.

1497) Eigenthumsansprüche au nachfol­gende, im Nachlasse der Philipp Fatum IV. Wittwe von Linvenstruth befindliche, in Sin» denstruther Gemarkung telegene Grundstücke, sind binnen 4 Wochen dahier anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls Eigenthum der Masse unterstellt und die zum Eintrag in das Mutationsverzeichniß erforderliche Ur­kunde den neuen Erwerbern ausgefertigt wer­den würde.

1/90. 1/557. 1/568. 1/714. 1/712. 11/89. 11/108. 11/191 % 0. 11/224. 11/291. 11/548. 11/636. 11/645. 11/708. 111/231. 1V/247. 1V/583. 1V/632. V/309. V/492. V/557. VJ/193. V1/442. 1/226. 1/267. 1/315. 1/328. 1/847. 1/954. 1/1027. 11/141/10. 11/158.1V/403. IV/469. IV/563. V/204. V/351. IV/329,a.

Grünberg am 9. Juli 1855.

Großherzogliches Landgericht Grünberg. Welcker, Mittler, Landrichter. Landger.-Assessor.

Versteigerungen. Holzversteigenung im Gießener Stadt­walde.

1547) Donnerstag den 2. August l. I., von Morgens 9 Uhr an,

soll in dem hiesigen Stadlwalde, District Oberhag, Hirtenbrunnen, Waldhute re., nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden:

% Stecken Buchen-Prügclholz,

7« Stockholz,

9 Wellen Reisholz,

17% Stecken Eichen - Scheidholz,

44 Prügelholz,

23 Stockholz,

1105 Wellen Reisholz,

80 Stecken Kiefern-Prügelholz, 103% Stockholz,

17105 Wellen Reisholz,