s Abonne-
Auzeigeblatt
tes, t.
nerations-
-ließlich
und An-
für die
Stadt uad den Kreis Gießen.
M IKÄ. Sonnabend den 31. Decenrber 1833.
rschti« wöch-ntlich zw-i Mal: Miltwoch itno Sonnabend. — Pr-iS des Jah.-gaogS :fix ’Sinpei nir~!?e l fl. 30 fr., für Answärtlgk ind. Postaisschlagr 1 ft. 39 h. — uPmärtS abonnirr man ft<ti bei allen iNoflamrern. In Gießen bei der Krpcdiiion (Canrleiberg lot. 8. Nr. 1.) — Ginrüifnngsgebiihr für die gespaltene EorpnLzette 3 fr.
Anzeigen aus perschiedencn Schriften die g-fvatten« Corpu-zeile 3 fr.
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!M 31. De- hlungen auf vor 'Ablauf iswäns bei
inern cffttii» ifang d. 3. anstatt.
: bei Hem
B e k a>n n t m a ch u n g.
Das Auzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen erscheint auch im nächsten Jahr wöchentlich 2 Mal, m Mittwoch und Sonnabend. Avertissements jeder Art, welche längstens bis Dienstag Morgens 9 Uhr n die Expedition eingesendet werden, finden in dein am Mittwoch erscheinenden und diejenigen, welche längstens is Freitag Morgens 9 Uhr. eittgcheu, in dem am Sonnabend erscheinenden Blatt Ausnahme. Die Pränu- Iteration für das ganze Jahr ist für Einheimische 1 fl. 30 fr. incl. Bringerlohn; für Auswärtige: für das MZe Jahr incl. des Portos und Postgebühren i sl. 3 ) fr.
Da mit dem 3 l. Lecbr. d. I. das laufende Abonnement auf das Auzeigeblatt für die Stadt und den Kreis ließen schließt und mit dem I. Januar 1851 ein neues beginnt,' so ersucht man auswärtige Abonnenten sich wegen liibestcllnng dieses Blattes, an die ihnen zunächst gelegenen löbl. Postämter und Einheimische an die Expedition ieseö Blattes zu wenden.
Für einheimische Abonnenten wird noch bemerkt, daß die Pränumeration nur gegen gestempelte und von uns »iterschriebene Quittung zu zahlen fei.
Die Expedition öes Anzeigebtattes für die Stadt und den Kreis Gießen.
Gießen am 24 Decembcr 1853.
,0t f, ©uiniana
t, empfiehlt um bkstlB
über dessen Verwendung Beschluß zu fassen. K ü ch l e r,
Geheimer - Regienings - Rath.
Zu Ne. K. Ä. G. 9980.
Betreffend: Das Mitnehmen schulpffichtiger Kinder auf Reisen, hier insbesondere d is von der GroKH. Badischen Staatsregierung erlassene Verbot.
Das Großherzogltch Hessische
. an
sämmtliche Großh. Local-Polizeibeamte des Kreises.
Jtn,er Bezugnahme auf mein AuSfchreiben vom 3. d. Mts. werden Sie hiermit in Kenntn'ß gesetzt, daß auch die Großh. javgche Regierung sSmmtlichr Polizeibehörden angewiesen hat, das Reisen schulpflichtiger Kinder oder solcher, welche dieses Älter . zu haben, gar nicht erreicht haben, mit Kleinhändlern, Schauträgern und ähnlichen Individuen nicht mehr zu gestatten und im Falle .— --■ Jf1 ?anfce betreten werden, sogleich auf der nächsten Route über die Grenze in ihre Heimath zu verweisen.
onläneer der bezeichneten Art, welche in das Großherzoglhum Baben reisen wollen, haben Sie auf diese Bestimmunaen sufmerkiam ,u machen. K ü ch l e r. J
Oeffentliche WWaWW
' "• L . $011, ber ^ur Zeit des Nothstandes im Jahre 1846 gegründeten Suppenanstalt dahier ist seiner Zeit ein kleines Kapital ''üedlieben, dessen Berwendnng für den Eintritt ähnlicher Bedrängn'ß aufbewahrt werden sollte. Bei der Strenge dieses arten: pr. W, " und der allgemeinen Theuerung scheint jetzt der geeignete Zeitpunkt hierfür gekommen zu fein.
Hr. Koch mbßl. 3ch lade deshalb alle Diejenigen, welche früher durch Beiträge zu der Suppenanstalt m Bildung des vorhandenen Kapital- >tt: Hk. seit Ms mitgewirkt haben, ergebenst ein,
•a,m»nn>Hufti' Dienstag d e n 3. Januar k.
. Nachmittags 3 Uhr,
Mer Generalversammlung auf dem Rathhanse dahier sich eiiizufinden, um Gießen den 28. Decembor 1853.


