Anzeigeblatt

der

Stadt und des Kreises Gießen

.M «8__________ Sonnabend den 27. August 1833.

JbÄma«« zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Preis des Zahrganqs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für AnSwcirliqe inol. PoftauffchlaqS 1 ff. 39 fr.

r a°nnlrt man bei allen Postämtern. In Gießen bei der Ervedition cEanzleiberg Lit. B. Jlr. 1.) - KinrücknngSgebnhr für die gespaltene CorvnSzeilc 3 fr.

Anzeigen ans verschiedenen Schriften die geipalrene LorPuSzcilc 3 fr.

Amtlicher T h e i l.

Zu Nr. K. A. G. 6684.

Betreffend : Das Gewerbe der Bauhandwerker und Pflasterer.

Das Großherzoglich Hessische

Kreis-Amt G i

Gießen am 20. August 1853.

eßen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.

»nm 1 ®etreffe von Gr. Heff. Obersteuerdirection an die Gr. Steuer-Eommiffäre erlaffenen Verfügung

vom 9. August 18.33 Nr. O. St. D. 13976 letze ich Sie hiermit durch nachstehenden Abdruck in Kenutniß. 9

K ü ch l e r.

Darmstadt, am 9. August 1853.

1735) Hungen.

Nr. O. St. D. 13976.

Betreffend : Wie oben.

sogewiß hier geltend zu machen, als sie sonst mit denselben ausgeschlossen werden.

Hungen den 26. Jnli 1853.

Großh. Landgericht Hungen Hofmann. Limpert.

Dieselben können aber die Gläubiger nicht angeben und werden daher alle diejenigen,

den 2t. September l. I., Morgens 10 Uhr,

A« sämmtliche Großherzogliche Steuer-Commiffäre.

ein- Grüber entstanden, ob zu den Bauhandwerkern, welche nach der Verordnung vom 14. September 1841

Zt ÄS? mUffen' ,C bCÖ°r fU iUm ihres Gewerbes berechtigt sind, auch die Möbelschreiner

Zur Beseiligung dieser Zweifel eröffnen wir Ihnen, daß, da weder die Verordnung vom 14. Sevtember 1841 nock das Dr?enaft^VOm 27 1845 "»ei' Unterschied zwische n Bau- und Möbelschreinern oder Ebenisten macht, vielmehr' an beiden

un Si- stl. dal?°"^ Schrelnern gesprochen wird, eine solche Unterscheidung aller Begründung entbehren!d

i aUCi ,m $rtren P^enlen für Möbelschrciner oder Ebenisten jedesmal darüber zu vergewissern haben' b der durch die Verordnung vom 14. October 1841 vorgeschobenen gesetzlichen Bedingung Genüge geleistet worden ist. ? '

Für die Ausfertigung

--Meisenzahl.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

I! ®i,ft @'9'"WniC btn ^iaenttjfimern aus dem @r,6». P°>vlbu,.au

®'*" * * 18M ' D ®r.

---____________________ L. Nover.

- - -------- Die Erben der welche irgend Ansprüche an diese Nachlaß-

' orbemn Johann Henrich Eller IV. mässe glauben bilden zu können, ausgefor- ^itlwe Katharine geborene Krausch v. Birk- dert, dieselben im Termin ar, haben den Nachlaß derselben unter der atechtswohlthat des Inventars angetreten.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Edictalladungen. "