Anzeigeblatt

der

Jfä 3O.Mittwoch den 22 Juni 1833.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Preis des Jahrgangs für Einheimische l ff. 30 kr., für Auswärtige incl. Postanfschlags 1 ff. 39 fr. ÄuSwLrtS abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpevirion (Eanzlciberg Lit. B. .Ur. 1.) Einrückungsgebühr für die gespaltene CorvuSzeile 2 kr.

Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene CorpuSzeile 3 kr.

Amtlicher Theil.

Zu K. «. G. 4795. Gießen um 18. Juni, 1853.

Betreffend: Die Unterstützung der durch den am 2. Juni stattgefundenen Wvlkendriich beschädigten Gemeinden.

Das Großherzoglich Hessische

an

sämmttiche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.

Durch die göttliche Vorsehung prangen überall unsere Felder im reichsten Segen, und es wird darum auch gewiß Jeder­mann gerne und dankerfüllt der Armen und Noihleidenden gedenken, die am 2. l. Mts. durch Wolkenbruch und Uebersckwemmung so stark heimgesuckl worden sind. Namentlich versehe ich mich den Orisvorständen derjenigen Gemeinden, welche von jenem Mißgeschicke verschont geblieben sind, daß sie mit Bereitwilligkeit den Bedrängten in ihrer Roth beistehen und auS den Gemeinde­kassen eine, den Verhältnissen angemessene Unterstützung bewilligen, wozu ich hiermit im Voraus meine Ermächtigung enheile.

Den Gr. Bürgermeistern der wohlhabenderen Gemeinden empfehle ich hiernach, mit dem Gemeinderath alsbald hierüber Beschluß zu fassen. Der Gr. Regierungs-Assessor Pietsch hat sich erboten, die bewilligt werdenden Gelder in Empfang zu nehmen, es können also die bewilligt werdenden Unterstützungen an denselben eingesendel werden. Die Verwendung werde ich unter Zuziehung der betreffenden Lokalbehvrden auf das Zweckmässigste zu bewirken suchen und s. Z. darüber öffentlich Mittheiluna machen. E ck st e i n. a

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Zwei weiße Sacktücher und ein kleiner Schlüssel. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern ans dem Gr. Polizei­bureau dahier in Empfang genommen werden.

Gießen am 21. Juni 1853. Der Gr. Polizei-Cvmmissär

ö. Nover.

Betreffend: Die Negullrung der Personal- und Eewerbstcner für bas Jahr 1854.

Der Großherzoglich Hessische

Stcucrcommissär des Stcuerbezirks Gießen

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sämmtiiche Gr. Bürgermeister dieses Stcuerbezirks.

tote werden hiermit in Kenntuiß gesetzt, daß ich au nachstehenden Tagen in Ihre resp. Gemeinden kommen werde, um die Re- gullrung der Personal- unO Gewcrbsteucr, sowie die Bezeichnung neuer gleichnamiger Personen durch Nummern nach Vorschrift des tz. 7 der Instruction vom 2. Juli 1850 vorzunehmen; zu diesem Zwecke ist es nothwendig, daß ich Sie zu Hause antreffe und das EZetchniß der neuen Ortsbürger, sowie derjenigen, we'che bisher betriebene Gewerbe niederlegen oder neue Gewerbe anfangcn wollen, vorsiude. , Sie wollen deshalb die betreffende Aufforderung zu dieser Erklärung vorher öffentlich bekannt machen und wenn Sie es für nothwendig erachten, ein kundiges Geineinderathsmitglieb als Beisitzer bei dieser Dienstverrichtung bestimmen. In dem nach §. 24 der Verordnung vom 1. December 1827 von Ihnen zu führenden Tagebuck über den Ab- und Zugang von steuerbaren Gewerben haben 'die zugleich in Folge des Art. 1 des Gesetzes vom 22. November 1852 bei denjenigen Gewerbtrcibenden, welche in Localen, die