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Ernennung.
Magnus Klinket zum Bürgermeister der Gemeinde Ruttershausen.
Polizeiliche Bekanntmachungen.
Im Besitze des verhafteten, wegen Diebstahls und Betrugs schon mehrfach bestraften Johannes Kraus von Wittelsberg hat sich ein schwarz-wttiger Schäferhund nebst Kette, vorgefunden.
Da der Hunv höchst wahrscheinlich gestohlen ist, wird derjenige, dem ein solcher entkommen sein sollte, aufgefordert, sich baldigst zu melden. , ,
Gießen am 12. November 1853. Der Gr. Hess. Polizei Commissar
L. Nove r.
Nachdem das, auf dem Brand und Kanzleiberge niedergelegte, zum Slraßenpslaster bestimmte Material (Steine und Kies) bisher von spielenden Kindern muthwilliger Weise auseinander geworfen und zerstreut worden ist, wird verfügt:
1) Das unbefugte Betreten, sowie das Auscinanderwerfen der aufgeschichleten fraglichen Pflastersteine und Kieshaufen ist bei einer Strafe von 1 fl. verboten.
2) Die Eltern haben für die von ihren Kindern verwirkten Strafen einzustehen.
Gießen den 16. November 1853. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär
L. Nover.
Gefundene G e g e n st ä n d e.
Ein % Ohm-Fäßchen und ein Schulbeutel. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden.
Gießen am 18. November 1853. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär
L. Nover.
Bon den feit Juli 1851 bis daher als gefunden auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegebenen, meistentheils Gegenstände von geringem Werthe, wurden verschiedene derselben, bestehend in: Schlüsseln, Messern, Sacktüchern, Halstüchern, Schürzen, Kappen, Geldbeuteln und dergleichen, nicht abgeholt und sollen dieselben zum Bortheil der hiesigen Armenkasse verwerther werben, wenn die Eiqenthümer oder Finder solche innerhalb 14 Tagen nicht reclamiren.
Gießen am 18. November 1853. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär
L. Nover.
nnö Privat - Bekanntmachungen.
Gerichtliche
Edictalladung.
2026) Hersfeld. Nachdem die Original-Ausfertigung der von dem Johannes Dönch und dessen Ehefrau Barbara Elisabeth, geb. Klump zu Mecklar dem Commerzien-Rath Braun dahier über ein verzinsliches Darlehn von 130 Thalern am 27. Mai 1826 errichteten Schuld- und Pfandverschreibung, nach bescheinigiermaßcn getilgter Schuld, angeblich verloren gegangen ist; — so wirb auf den Antrag des dermaligen Besitzers der verpfändeten, in der Mecklarer Gemarkung belegenen, Grundstücke, der etwaige Inhaber der erwähnten Pfandurkunde hierdurch aufgefordert, diese in dem auf den
23. November d. I., Bormittags von 10—12 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht bestimmten Termine, unter Anmelbung seiner etwaigen Ansprüche daran vorzulegen, widrigenfalls die gedachte Urkunde für erloschen erklärt werden wirb.
Hersfelb am 21. September 1853. Kurfürst!. Hess. Justiz-Amt II.
Bode.
Versteigerungen.
2396) Gieße-n.
Dienstag den 27. December, Nachmittags 2 .Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus die Hofraithe des Wilhelm Burckharbt, einer nochmaligen Versteigerung ausgesetzt werden, mit dem Anfügen, daß der Zuschlag, auch wenn das Gebot die Taxation nicht erreicht, er- theilt werde.
Flur. DÄiftr.
7240 48 Hofraithe in der Löwen
gasse, an H. Hellmolk, gibt 52 fr. abgel. Grundrente. Gießen den 17. November 1853.
Gr. Ortsgericht: D. Ebel.
2333) L i ch. Auf Antrag Gr. Landgerichts Lich sollen aus der Dietrich'schen Concursmasse
Montag den 21. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, zwei Pferde, zwei Kühe und ein Rind, meistbietend gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Die Herren Bürgermeister der Umgegend
werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden dienstgefäUigst bekannt machen zu lassen.
Lieh am 10. November 1853.
Der Vorsteher Gr. Orlsgerichts Heller.
23LO7) Gießen.
Handarbeit bei der Stadt Gießen. Donnerstag den 24. November 1853, Vormittags 9 Uhr, soll das Schlagen von circa 8 Cub.-Klftr. Chausseesteinen, veranschlagt zu 200 fl., auf dem Rathhause dahier an den We- nigstnehmcnben versteigert werden.
Gießen den 18. November 1853.
Der Gr. Bürgermeister D. Ebel.
2373) Gießen.
Montag den 21. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus die dem Friedrich Zinßer dahier gehörige, in der Kaplansgasse gelegene Hofraithe, nochmals versteigert werden, mit dem Bemerken, daß, wenn ein annehmbares Gebot erfolgt, solches mit dem Zuschlag die Genehmigung erhält.
Gießen den 14. November 1853.
C. Weid ig.


