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b'-den, Anwendung. Die Besitzer solcher Gemarkungen sind wie die Gemeinden zu behandeln und denselben Verbindlichkeit ivit vit|v/ univtrvvrrcn*. z
en,
LUDWIG.
v. D a l w i g k.
„unter Anerkennung meines Pfandrechts an den Immobilien „in A. de» Verklagten zur Zahlung des Kapitals von »125 Thaler nebst rückständigen Zinsen ä 41/ % seit dem „23. Januar 1852 an ref exp. zu verurtheilen,"
--dem vorgängig aber die Klage durch Edictalien in dem »Provinztal-Wockcnblatte für die Provinz Oberhesfen, im „Wetzlarer Kreis- und Anzeigeblatt, sowie im Anzeige- „blatt der Stadt und des Kreises Gießen mitzutheilen. „Worüber re. rc. W. G. Hille,
. , h. I."
ltelst dieser öffentlichen Ladung zugefertigt mit der Auflage, den klagenden Kirchen- kastcn zu befriedigen, oder im Termin
den 30. Mai d. I., Morgens 10 Uhr,
8LrL.20- Erhaltung der Grenzen für die Breite und Tiefe der regulirten Bäche sind Grenzstein' zu feiten und, soweie es die Regierungsbehörde als nothig erachtet, die Sohlen mit Schwellen zu versehen ' 5 ’1 '
21' ®iC ®Cn,ä6-Cit b,'Cfrö ®'lctzes stattfindenden Verhandlungen und Eingaben an die Behörden bedürfen keines
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Ctaatssieqels
Darmstadt, am 19. Februar 1853. 0
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Eine goldene Vorstecksnadel, ein glanzlederner Handschuh und eine Schleife von einem Frauenkleid. Diese Geaenstände können von den Eigenthumern auf dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden B
®fegen am 11. April 1853 Der Gr. Hess. Polizei-Commissär
__________________________________ L. Rover.
Edictalladung.
F r o n h a u s e n. Decret in Sachen
der lutherischen Kirchenkasse zu Marburg, Klägerin c. . gegen
t^en Joh. Eidam III. aus Wenkbach, dermalen in Amerika unbekannt wo abwesend, er iagten wegen hypothekarischer Forderung.
Dem Verklagten wird die nachstehende Klage:
, ... , Kurfürstliches Justizamt!
Die lutvensche Kirchenkasse zu Marburg, Klägerin gegen
den jci). Eidam III. aus Wenkbach, dermalen
in Amerika unbekannt wo abwesend, Verklagten
wegen hypothekarischer Forderung
klagt. Hat 3 Anlagen.
„Laut der in Abschrift sub A. anliegenden Hypothek vom „26. Januar 1846 habe ich dem Verklagt n be:w. dessen dama- „ligen Eurator Conrad Eidam zu Wenkbach ein Darlehn von „125 Thlrn. zu 4% % verzinslich gegeben wofür mir derselbe „die in Anlage A. genannten Immobilien verpfändet hat."
»Laut Bescheinigung in B. ist der Eurator jetzt todt und „der Aufenthalt des nach Amerika ausgewanderten Verklagten „unbekannt."
»Dem Eurator habe ich noch bei dessen Lebzeiten vor länger
’/+ Jahr das Darlchn gekündigt, es ist jedoch Zahlung „nicht erfolgt."
Ich bitte teßhalb:
Besondere Bekanntmachungen.!
73?)) Marburg. Da nach der Ver-1 ordnung vom 3 d. M. die Verwcrthung der Forstnuhungeii aus den Staatsforsten betreffend, eine ermäßigte Localtare für das zum Hausbedarf aus den Staatswaldungen verabreichte Brennbolz nicht mehr besteht, j so fällt die nach dem landrathsamtlichcn . Erlasse vom 19. November 1851 (Anzeigeblatt vom 2. December 1851) unter I. getroffene Bestimmung hinweg, wogegen < die Bestimmungen unter II. und III. ferner bestehen bleiben.
Marburg am 26. März 1853.
Kurfürstlich Hess. Landrathsamt, gez. S u n k e l, Regierungsrath.
(502) Gießen.
Die städtische Lehmkaut betr.
Die Stadt hat von dem Gr. Poststallmeister Kempf einen auf den Krofdorfer Weg und die alte Lehmkaute stoßenden Acker erworben, auf dem nunmehr Lehm gegen Lösung von Lehmzetteln geholt werden kann.
Gießen den 31. März 1853.
Der Gr. Bürgermeister D. Ebel.
703) Gießen. Die Ende v. Mts. fällig gewesenen Holzsteiggelder sind innerhalb 8 Tagen an die hiesige Stadlkasse zu bezahlen.
Zugleich werden die Gr. Bürgermeister zu Allendorf a. d Lahn, Annerod, Großen- linden, Hausen, Heuchelheim, Kleinlinden, Rödgen und Wieseck ersucht, solches auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.
Gießen am 7. April 1853. ।
Der Stadt-Einnehmer i Enders.


