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der
Stadt und des Kreises Gießen.
JV1 8O. Mittwoch den 3. October 1833.
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M nr t L i ch e r T h e L l.
Inhalt des Gr. Hess. Regierungsblatts vom 23. September 1853, Nr. 40.
D Bekanntmachung, die Staturen der Staats-Affecuranz-Anstait für die Stellvertretung bett. — 2) Bekanntmachung, die von den Theiineh- mem der Staais-Assecuranz-Anstalt lür die Stellvertretung auf das Jahr 1854 zu zahlende Einlage. — 3) Bekanntmachung, die Erhebung des städtischen Octrois in Offenback betr. — 4) Bekanntmachung, die Erleichterungen des Verkehrs zwischen den Staaten des Zollvereins und den Staaten des Steuervereins öetr. — 5) Bekanntmachung, die Erhebung des Chausseegeldes bete. — 6) Uebersicht der in den Jahren 1850—1852 im Großherzoglichen Landeshospital verpflegten Kranken. — 7) Nachträgliche Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfniffen in den israelitischen Religionsgemcinden des Kreises Büdingen. —- 8) Die Anerkennung und Bestätigung des der Familie von Helmolt zustehenden Adels b-tr. - - 9) Dienstnachrichten. — 10) Charaktercrtheilung. ’ '
Vom 27. September 18*53, Nr. 41.
1) Dienst-Instruction für die Großhorzoglichen Landqerichtsdiener. — 2) Bekanntmachung, die Beförderung der Estafetitndepeschen mittelst der Eisenbahnen betr. — 3) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Erbach. - - l) Bekanntmachung, die Vertheilung von Preismed?.illcn in dem philologischen Seminar zu Gießen betr. — 5) Ramensveränderung — 6) Dienstnachrichten. — 7) Charakterertheilungen. — 8) Versetzung in den Ruhestand. - 9) Concucrenzeröffnungen.
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bie Statuten oer Staats - Affecuranz- Anstalt für die Stellvertretung betreffend.
Um die Statuten der Staats-Assecuranz-Anstalt für die Stellvertretung im Militärdienste vom 16. September 1851 mit dem 8(rt 2 des Gesetzes vom 14. Juli 1851, die Stellvertretung im Militärdienste betreffend, und dem §. 5 der Verordnung zur Voll- zichuug dieses Gesetzes vom 16. Juli 1851, der Billigkeit entsprechend, mehr in Einklang zu bringen, wird, auf Allerhöchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, bestimmt:
1) Die von dem Ministerium des Innern, nach §. 8 der Statuten der Staats-Assecuranz-Anstalt für die Stellvertretung im Militärdienst vom 16. September 1851, in jedem Jahre bestimmt werbende Einlage in die Assecuranz - Casse ist auch für diejenigen MilitarpfllchUgen im vollen Betrage zu machen, die weniger als sechs Jahre Militärdienste zu leisten haben.
2) Nach vollständiger Beendigung des Necrutirungsgeschäftes in jedem Jahre sollen diejenigen, welche weniger als sechs Jahre zu dienen haben, oder doch zu dienen haben würden, wenn sie ein Marschloos getroffen hätte, einen verhältnißmäßiqen Theil ihrer Einlage zurückerhalten, und zwar' die, welche
dieser ihrer Einlage.
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3) Der §. 20 der Statuten der Staats-Assecuranz-Anstalt Wendung.
für die Stellvertretung findet auch auf diese Rückzahlungen An-
, Tritt der Fall em, daß, nach §. 28 und 20 der gedachten Statuten, ein Casseüberschuß unter die Theilnehmer einer Jahres- ge euschast zu vertheilen, oder von denselben ein Deficit zu decken ist, so haben die zu einer kürzeren, als der gewöhnlichen Dienstzeit verpflichteten Mitglieder der Jahresgcstellschaft an beidem — Ueberschuß wie Deficit — nur nach Verhältniß ihrer wirklichen stLermgeren Einlage in die Assecuranz - Casse Theil zu nehmen.
' 5) Die vorstehenden Bestimmungen gelten zum Erstenmale für das Mustcrungs - und Ziehungsjahr 1854.
Darmstadt, den 16. September 1853.
r. Lehmann.
Großherzogliches Ministerium des Innern,
v. D a l w i g k.


