Alyeigeblatt

der

Stadt und des Kreises Gießen.

Jfä 36. Mittwoch den 4. Mai 1833

tfcfäaat wöchentlich zwei Mal: Mittwoch uno Sonnabeno. Preis ceä Jahrgangs für «iay-imisch- i ft. 3o Et., für Auswärtige incL Poftaafschtaq« 1 ff. 39 tr. - u mffrtS abonnirt man kch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erveoition^cCanjleiberg Lit. B. Ur. (.) EinrncknngSgebnhr für cie gespaltene 8orpnS,eile 2 Er. Anzeigen aus verschieoencu Schriften oie gespaltene Corpuszeile 3 fr.

Amtlicher T h e i L.

Inhalt des Gr. Hess. Regierungsblatts vom 5. April 1853, Nr. 13.

Bekanntmachung, Erleichterungen des Verkehrs zwischen den Staaten des Zollvereins und den Staaten des Steuervercins betr.

Vom 8. April 1853, Nr. 14.

~ . O Bekanntmachung, die zwischen dem Großherzogthum Hessen uns der freien Stadt Frankfurt wegen Verhütung und Bestrafung der Forst-, Feld- und Kseverei-Frevel tn den gegenseitigen Waldungen, Fluren und Fischwaffern abgeschlossene Uebereinlunft betr.; 2) Bekanntmackuna btn ä»if*cn den Regierungen mehrerer veulschen Staaten wegen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme von Auszuweisenden abgeschlossenen Vertrag betr zwischen dem Großherzogihum Hessen und Frankreich wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern abgeschlossenen Ver'raa .'V Bekanntmachung, die Ergebnisse der Rechnung der Einstandskasse auf die Periode vom 1. April 1851 bis dahin 1852 betr.: 5) K-kannt- currenzeröffnungen bC6 Eyaussccgeldes auf der durch die Gemarkung Höringhausen ziehenden Straße betx.; 6) Dienstnachrichien ; 7) @on2

Vom 11. April 1853, Nr. 15.

Mn Biehsalz-Verkauf an «andwirthe betr. - 2) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitun,

heim, Kr"s s Main!^bttrX-f 1 Bekanntmachung, die Vergütung der Brandschäden in der Gemeinde Buden-

aen S/-. \ Bekanntmachung, den Communalausschlag für das irahr 1853 in der S.adt Mainz bete.; - 5) Ocdensverlcibun-

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Merck.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.

F. v. Scheu cf.

Anmerkung: Die Anlagen I. und II. können ihrer großen Ausdehnung wegen hier nickt abaebrurft . s;r<r

Bürgermeisterei zur Einsicht offen. y 3 9 "gedruckt werden, dieselben liegen aber auf jeder

Erlelchterungen des Verkehrs zwischen den Staaten des Zollvereins und den Staaten des Steuervereins betr.

Die zum Zollverein gehörenden Negierungen einerseits und die zum Steuerverein gehörenden Negierungen andrerseits ffh

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Demzufolge wird Nachstehendes bestimint:

Vom 5. April d. I. bis zum Schluffe d. I. an werden von den in der Anlage II be-eickinet»» k ,

Staaten bei deren unmittelbarer Einführung aus dem Gebiete dis Steuervereins in das Gebiet des Zollvereins keine^l^flpl^b""^ keine höheren, als die in dieser Anlage bestimmten Eingangs-Abgaben erhoben. Zollvereins keine, bez.ehungowelse

Die den Erzeugnissen des Zollvereins bei deren unnuttelbaier Einführung aus dem Gebiete des Zollvereins in dar; CRebi-c Steuervereins, von Leiten der Steuervereins-Staaten zugestandenen Zollbefreiungen und Ermäßigunaen füib in ber 9 nfZ/r ® 5

Die m den Anlagen zum Artikel 2 der Uebereinkunft VI. vom 16. October 1845 (Reg-Blatt Nr /X!' ent^Iten* Wftantenen Zollbefreiungen und Zollermäßigungen sind, soweit sie fortan noch Geltung haben, in die Anlagen I und 80^1S9:nE'l1853,n fcCr 9Ctad;tCn Uebereinkunft verabredeten VerkehL-irleich.erungm beAen.

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Offizielle Nachrichten.

Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit ber Großherzog haben allergnabiast geruht: den Kammerherrn unb Segationsrath Wilhelm Fried­rich Philipp Freiherrn von Leonharbi unter dem 28. Januar 1852 zum bevollmächtigten Minister am Herzoglich Nassauischen Hofe unb unter dem

' 16. März l. I. in gleicher Eigenschaft bei ber freien Stabt Frankfurt zu "TV- Februar die Stelle des Unterrechners auf dem Dorhei- mer Braunkohlenbergwerk dem seitherigen Vicar dieser Stelle Wilhelm Winter zu Dorhetm, unter Verleihung des Amtstitels:Bergcassier,"