Ausgabe 
1.6.1853
 
Einzelbild herunterladen

Auzeigeblatt

der

Stadt und des Kreises Gießen.

Jfä Mittwoch den 1. Juni > ' 1833.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 kr., für Auswärtige incl. Poftau fschlags i ft. 39 kr. - Auswärts abonnirt man ffch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. b. Pr. 1.) Einrückungsgebühr für die gesvalrene Äorvuszeile 2 f;.

Anzeigen auS verschiedenen Schriften die gespaltene CocpuSzeile 3 kr.

Amtlicher T h e i l.

Offizielle

Dienitncrchrichteu. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnäoigst geruht: am 18. April dem Rechnungs-Revisor bei der zweiten Abtheilung der Justisicatuc der Ober-Rechnungskammer Johannes Hain­bach die Stelle eines Dirigenten dec zweiten Abtheilung der Ober-Rechnungs- kammcr-Justisicatur als Nebenstelle; an demselben Tage dem Rechnungs- Revisor bei der ersten Abtheilung der Justisicakur der Ober-Rechnungskammer Wilhelm Bötticher die Stelle eines Dirigenten der ersten Abtheilung der Ober-Rechnungskammer-Justificatur, als Nebenstelle, zu übertragen; am 23. April dem Oberstudienrath Carl Hcinr. S ch ö d l e r zu Darmstadt tie Stelle eines Raths bei dem Administkätiv-Justiz- und Sehnhof, unter Verleihung des TitelsRegierungsrath" und unter der Verbindlichkeit zur Fortversehung der seirher von ihm bekleideten Stelle bei der Oberstudien-Dir.clion als Nebenstelle, zu übertragen; an demselben Tage den von dem Herrn Fürsten zu Bsenburg und Büdingen auf die zweite evangelische Pfarrstelle zu Büdingen pra'sentirten Pfarrer Heinrich Wilhelm Thylmann zu Nie- dermorstadt für diese Stelle, sowie den von dec reformirten Kicchengemeinee zu Neuisenburg, im Kreise Offenbach, auf die Pfarrstelle daselbst präfin- ticten Pfacrvcrweser Johann Philipp Weyell zu Neuisenburg für diese Stelle zu bestätigen; am 26. April dem Schulvicar Martin Reuß zu Bernsburg, im Kreise Alsfeld, die evang. Schullehrerstelle daselbst und dem Schulvicar Sconhard Amen d zu Zell, im Kreise Erbach, die evang. Schul- lehcerstelle daselbst zu übertragen; an demselben Tage den Renlamlmann des Rentamts Wimpfen Johann Sior zum Rentamtmann des Rentamts Reinheim, den Rentamimann des Rentamts Böhl Ludolph Lynkcr zum

Nachrichten.

Rentamtmann des Rentamts Grünberg, te» Calculator bei der Ober-Forst- und Domänen-Direction Friedrich Riedel zu Großgerau, unter vorläufiger Versehung des Rentamts Großgerau, zum Renramnnann, den Calculator bei der Ober-Forst- und Domänen-Direction Ludwig Hauser zum Rent­amtmann des Rentamts Alsfeld, den Calculator bei der Ober-Forst- und Domänen-Direction Heinrich Ludwig Kolb zum Rentamtmann des Rent­amts Nidda, den Finanz-Accessisten Wilhelm Strecker aus. Darmstadt zum Rentamtmann des Rentamts Gladenbach, den Finanz-Accessisten Fried­rich Bernhard aus Darmstadt zum Rentamtmann des Rentamts Vöhl, den Finanz-Accessisten Ludwig Lehmann aus Darmstadt zum Rentamt­mann des Rentamts Wimpfen, sodann am 30. Apr l den Kanzleigehülfen bei d r Ober-Forst- und Domänen-Direction Theodor Schultz zum Kanzli­sten bei der Obersteuer-Direction und am 3. Mai den Protokollisten und Registratur-Gehülfcn bei der Obersteuer-Direction, Dr. Heinrich Wilhelm Dieffenbach zum Registrator bei diesem College und den Finanz-Accessisten Conrad Andreas Wilh. Jäger zu Darmstadt zum dcfinitiven Accessisten bei der Registratur der Obersteuer-Direction zu ernennen.

Charakterertheilungen. Seine Königliche Hoheit dec Großherzog haben allergnä'digst geruht: am 20. April dem Bauaufsehec Heinrich Kel­ler zu Neckarsteinach den Charakter alsKreisbauaufseher" und am 22. April dem Substituten des Gencral-Staatsprocurators bei dem Obergerichle zu Mainz Arnold von Jungenfeld den Charakter alsStaarsprocurator" zu verleihen.

. Polizeiliche Bekanntmachung.

Die Bestellung einer Verdingerin für weibliche Dienstboten betreffend.

Die Ehefrau des Polizeidieuers Schneider von hier, ist heule als Verdinaerin für weibliche Dienstboten verpflichtet worden.

Die bis auf weitere Bestimmungen ermäßigten Gebühren der Verdingerin betragen:

a) für das Vermiethen eines weiblichen Dienstboten, sowohl von der Herrschaft als von dem Dienstboten . . 18 kr

b) für das Einschreiben des Diensteinirilts, der Dienstaufkündigung und des DienstauStrittes von dem Dienstboten 2

e)^von der Herrschaft, die einen Dienstboten sucht, für das Einschreiben des deßfallffgen Begehrens ... 3

inbeni ich dies zur öffentlichen Kenntnis bringe, bemerke ich noch, daß nach Art. 15 der Verordnung vom 1. Februar 1838 jeber -ludere, der sich ein Geschäft daraus macht, daö Verdingen von Dienstboten gegen Bezahlung zu besorgen, mit 3 st für zeden UebertretungSfall bestraft wird. 3 1 1

den 31. Mai 1853. - Der Großh. Hess. Polizei-Commiffär

__ * V. Nover.

Gerichtliche und Wrivat - BeknunturMchnngen.

Besondere Bekanntmachungen.

1069) Gießen.

Gießener Märkte betreffend.

Dienstag und Mittwoch den 7. und 8. Juni wird noch ein Bieh- und Krämerinarkt hier aktgehalten. Die Herren Bürgermeister des Kreises Gießen werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden möglichst zu veröffentlichen.

Gießen den 13. Mai 1853. Der Gr. Bürgermeister

D. Ebel.