Ausgabe 
29.9.1852
 
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lande eingeführt werden, gleichviel, ob die Einfuhr zur See, auf Flüssen, Canälen oder anderen Binnengewässern, oder zu Lande stattfindet, sollen weder anderen, noch höheren Abgaben unterworfen werden, als denjenigen, mit welchen die gleichartigen Erzeugnisse irgend einer anderen meistbegünstigten Nation belegt find, oder in Zukunft belegt werden möchten. Jede Ermäßigung der Eingangs- Abgaben der Niederlande für diese Gegenstände, gleichviel, ob dieselbe eine allgemeine ist, oder zu Gunsten irgend einer anderen Nation eintritt, soll sofort von Rechtswegen und ohne Gegenleistung auf die gleichartigen Erzeugnisse des Bodens und des Gewerbefleißes der Zollvereins-Staaten Anwendung finden.

Art. 30. Die Unterthanen der Zollvereins-Staaten sollen in den Niederländischen Colonien alle Begünstigungen genießen welche den Unterthanen irgend eines anderen meistbegünstigten europäischen Staates bewilligt sind oder bewilligt werden möchten.

Art. 3L Die Schiffe des Zollvereins, sowie deren Ladungen, sollen in den Niederländischen Colonien auf demselben Fuße, wie die Nationalschiffc und deren Ladungen behandelt werden, ohne Rücksicht darauf, woher die Schiffe oder deren Ladungen kommen oder wohin die Schiffe oder deren Ladungen bestimmt sind :

1) in Betreff der auf dem Schiffskörper bei dem Eingänge, während des Aufenthalts, oder bei dem Ausgange haftenden Ab­gaben, namentlich aller derjenigen, welche im Artikel 1 des gegenwärtigen Vertrages aufgeführt sind;

2) in Betreff des Rechtes zur Einfuhr und Ausfuhr von Erzeugnissen und Handelsgegenständen, nach Maaßgabe des Art. 2 des gegenwärtigen Vertrages;

3) in Betreff der Abgaben irgend welcher Art, die für Erzeugnisse und Handelsgegenstände bei der Einfuhr oder Ausfuhr gegen­wärtig bestehen oder in Zukunft angeordnet werden möchten, nach Maaßgabe des Art. 3 des gegenwärtigen Vertrages. Ebenso sollen die in den Artikeln 49 enthaltenen Bestimmungen aus den Handel und die Schifffahrt mit den Niederländi­schen Colonien oder umgekehrt Anwendung finden.

Die Küstenschiffsahrt in den Colonien bleibt den Niederländischen Schiffen Vorbehalten.

'_______________________________________(Schluß folgt). ___________________________________________________________

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Eine kleine Kette von Eisen, eine Peitsche, eine Kappe und ein Maaßftab. Diese Gegenstände können von den Eigenthü- mcrn auf dem Gr. Pollzeibüreau dahier in Empfang genommen werden.

Gießen am 28. September 1852. Der Gr. Hess. Polizei-Eommissär

L. R o v e r.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

1863) Gießen.

Michaeli-Markt der Stadt Gießen.

Der diesjährige Michaeli-Markt wird so, wie er im Landkalender angegeben, nämlich

Dienstag den 12. und Mittwoch den 13. October

abgehalten werden.

Gießen den 10. September 1852. Der Gr. Bürgermerster

Hch. Ferber.

B e k a n n t m a ch n n g.

Der Postwagen von hier nach Grüuberg per Romrod nack Alsfeld, zum An­schluß an den Neustadt - Fuldaer Cours, geht vom 28. d. Mls. an Morgens 7 Uhr ab und werden von diesem Tage an die Briefkasten iti der Stadt

5% Uhr Morgens,

11J/4 Mittags, 4% ii " 8 Abends,

gewechselt.

Gießen den 27. September 1852.

Großh. Postamt

S ch ön. (19ä2)

Edictalladung.

1803) Gießen. Hinsichtlich der nachstehend verzeichneten Immobilien, als:

7263 27so 80 ülKlftr. Hofraithe und Grasgarten in der Sckulgasse,

7,64 25/5o 194 HlKlstr. Grabgarten in den Schulgärten, welche auf dem Zwangswege versteigert worden sind und über welche nunmehr Kaufbriefe ausgesertigt werden sollen, ver­mag der dermalige Besitzer, Joh. Seipp IV. von Leihgestern keine Eigenthnmsurkunden beizubringen. Es werden daher alle Die­jenigen, welche irgend welche Rechte an den bezeichneten Immobilien zu haben glau­ben, aufgcfordert, diese Rechte so gewiß innerhalb 60 Tagen, vom Tage der Ein­rückung dieser Verfügung in öffentlichen Blättern an, dahier geltend zu machen, als sonst sie mit solchen auögeschloffen i werden. Gießen den 18. August 1852. j Gr. Hess. Landgericht Heyers

Versteigerungen.

1933) Gießen.

Versteigerung einer Hofraithe. Freitag den 15. October, Nachmittags 2 Uhr, soll auf hiesigem Rathhause die dem ver­storbenen Earl Vetzberger dahier zustebende 17 UlKlftr. Hofraithe auf dem Neuen­weg neben Jeremias Becker, nochmals öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen den 25. September 1852. Der Bürgermeister Hch. Ferber.

* 1899) Gießen.

Güter-Versteigerung.

Der Wilh. Burkhard dahier ist gesonnen, sein nachstehend verzeichnetes Feldgut einer