AnZeigeblatt
der
Stadt und des Kreises Gießen.
JVq. 86. Mittwoch den 27. October 1832.
Erscheint wöchentlich zwei Malt Mittwoch und Sonnabend. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ft. 30 fr., für Auswärtige incl. Postauffchlags 1 ft 39 ft Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. Zn Gießen bei der Ervedition (Eanzleiberg Lit B. Nr. 1.) - EinrückungSgebühr für die gespaltene CorpuSjeile u , .
Anzeigen aus perschicdenen Schriften die gespaiiene EorpuSzeiie 3 fr.
Amtlicher T h e L l.
Zu Nr. K. G. 2346. Gießen am 20. October 1852.
Betreffend: Die LandgestütS-Anstalt — nunmehr die Untersuchung der als Beschäler benutzt werdenden Hengste von Privatpersonen für 1853.
Der Großherzoqlich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
an
sämmtliche Großh. Bürgermeister dieses Kreises.
Sie, werden hierdurch beauftragt, alsbald und längstens biS zum 30 l. Mts. zu berichten, ob und bei welchen Personen sich Hengste befinden, die im Jahr 1853 zum Bedecken von Stuten benutzt und der desfallsigen Untersuchung unterworfen werden sollen. K ü ch l e r.
Ernennunge n.
Philipp Römer als Bürgermeister für die Gemeinde Heuchelheim;
seitheriger Bürgermeister Heinrich Dern als Bürgermeister für die Gemeinde Hausen;
Adam Kumpf als Bürgeruieister für die Gemeinde Beuern;
seitheriger Bürgermeister Heinrich Schwarz als Bürgermeister für die Gemeinde Garbenteich; seitheriger Beigeordneter Heinrich Hinterländer daselbst als Beigeoidneler.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Edictalladung.
1803) Gießen. Hinsichtlich der nachstehend verzeichneten Immobilien, als:
726s “/50 80 lUKlfir. Hofraithe und Grasgarten in der Schulgasse,
7-04 25/50 194. OKlfir. Grabgarten in den Schulgärten, welche auf dem ZwangSwege versteigert worden sind und über welche nunmehr Kaufbriefe auSgefertigt werden sollen, vermag der dermalige Besitzer, Joh. Seipp IV. von Leihgestern keine Eigenthumsurkunden beizubriugen. Es werden daher alle Diejenigen, welche irgend welche Rechte an den bezeichneten Immobilien zu haben glauben, ausch fordert, diese Rechte so gewiß innerhalb 60 Tagen, vom Tage der Ein- nickung dieser Verfügung in öffentlichen Blättern an, dahier geltend zu machen,
! als sonst sie mit solchen ausgeschlossen werden. Gießen den 18. August 1852. Gr. Hess. Landgericht Heyer.
Besondere Bekanntmachungen.
2097) Gießen. Die auf den 1. Oktober d. I. fällig gewesenen Heugras- und Holzsteiggelder sind in den ersten 8 Tagen zur hiesigen Sladtkaffe zu berichtigen.
Gießen am 21. Oclober 1852.
Der Stadl-Einnehmer Enders.
2116) Gießen.
Das Abladm von Schutt an unerlaubten Orten.
Obgleich das Abladen von Schutt auf und an öffentlichen Wegen gesetzlich verboten ist; so wird doch in neuerer Zeit wie
der dagegen gehandelt. Indem ich daher in Erinnerung bringe, daß nur auf der linken Seite des Marktplatzes (vor dem Neustädter Thor) Schutt gefahren weiden darf, warne ich zugleich vor Zuwiderhandlungen, da ich diese ohne Rücksicht werde zur Anzeige bringen lassen.
Gießen den 23. Oktober 1852.
Der Gr. Bürgermeister D. Ebel.
Versteigerungen.
2064) Gießen. Die Seligmann Meyer Wittwe dahier beabsichtigt ihr in der Wallthorstraße an der Flügelsgasse gelegenes Wohnhaus sammt Nebengebäuden und sonstigem Zubehör
Donnerstag den 28. d. Mts, Nachmittags 3 Uhr, auf hiesigem RathhauS einer freiwilligen


