AuMgeblatt
dcr
Stadt und des Regierungsbezirks Gießen.
,M 16 Mittwock den 23 Februar F8A2.
• Erscheint wöchentlich zwei M.rl: Mittwoch unt> Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ft. 30 kr., für Auswärtige incl. Postaufschlags l ft. 39 kr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpcdition (Canzleiberg Lit. B. >Jir. 1.) — EinrückungSgcbühr für die gespaltene CorpuSzeile 2 kr.
Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene CorpuSzeile 3 kr.
M m t l i ch e r T h e i l.
Inhalt des Gr. Hess. Regierungsblatts vom 12. Februar 1852, Nr. 8.
1) Bekanntmachung, die Verordnung über die Verkündigung gerichtlicher Anzeigen in dcr Provinz Rheinhessen bctr.; — 2) Uebersicht der für das Jahr 1852 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communal-Bedürfniffe in den Gemeinden des Regierungsbezirks Worms; — 3) Ordensverleihungen; — 4) Erlaubniß zur Annahme fremder Orden; — 5) Ertheüung eines Patents und eines Privilegiums; — 6) Dienstnachrichten; — 7) Militärdienstnachrichlen; — 8) Eoncurrenzcröffnungen; — 9) Sterbfälle.
Vom 14. Februar 1852, Nr. 9.
1) Instruktion, die Beschäftigung und Uebcrwachung der Gerichtsacceffisten in der Provinz Rheinhessen betreffend; —- 2) Uebersicht der in dem Jahre 1851 durch die Gr. Gendarmerie geschehenen Arrestationen und Denuncialionen; 3) Bekanntma: ung, die Extrapostentfernung zwischen Büdingen und der Kurfürstlich Hess. Poststation Reuherbcrge betr.; — 4) Dienstnachrichten; 5) Versetzung in den Ruhestand.
Polizeiliche Bekanntmachungen.
Gesundene Gegenstände und ausgcfangener Hund.
Ein Handschub, ein buntes Sackluch und ein Hunv von schwarzer Farbe mit weißer Brust und dergleichen Füßen Die Eigenthümer können die^e Gegenstände auf dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang nehmen, resp. den Aufbewahrungsort des Hundes erfahren.
Gießen am 24. Februar 1852. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär
L. Nove r.
Brodtare für Grünberg vom 21. Februar 1852.
2 Pfund ordinäres Brod ........ 8 kr.
4 „ ii if • . • . . . » - .16,,
4 Loch Milchbrod .......... 1 „
Grünberg am 21. Februar 1852. Der Bürgermeister
H a b e r k o r n.
Olerid>tüd)e und Privat - Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
Forststrasenerhebu ng.
Die Erhebung der Forststrafen vom I. Quartal 1852 (Strafen aus den Monaten September, Ociober und November 1851) findet zwischen dem 1. und 15. März d. 3- ohne Mahnung statt, und zwar an den Zahltagen Dienstag und Samstag.
Gießen den 19. Febiuar 1852.
Der Gr. Hess. Rentamis-Vicar des Rentamts Gielen
Siebert. (3'43)
3/40) Gießen. Nach Beschluß Gr. gehörige Besitzung, bestehend in Hvfraithe Armcncommlsft'on soll ein armer Knabe und 85 Morgen Gut, soll erbvertheilungs-
einem hiesigen Schuhmachermeister in die halber
Lehre übergeben werden, und erthcile ich hierüber nähere Auskunft.
Gießen am 23. Febr. 1852.
Der Rechner Lauer.
Mittwoch den 17. März d. I., Bormilkags 10 Uhr,
auf dem Rathhause dahier im Einzelnen oder im Ganzen öffentlich meistbietend ver-
. Berstclgerungcn. i
346) Gießen. ? bar an der von Kassel nach Frankfurt füh-
Gutsvcrstrigerung. renden Landstraße und ganz nahe bei dem
Die zum Nachlasse der Wiltwe des ver- Bahnhofe der Maiit-Weser-Bahn gelegen, storbenen Oekouomen Carl Koch zu Gießen , und besteht aus einem schönen Wohnhause


