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Zu Nr. K. G. 355. Gießen am 17. August 1852.
Betreffend: Die Aufnahme der Bevölkerung im Wroßherzogthum Hessen nach dem Stande derselben im Monat December 1852.
Der Großherzoqlich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
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die sämmtlichen Gr. Herren Geistlichen und Bürgermeister dieses Kreises.
Im Monat December b. I. muß von Neuem zur Aufnahme der Bevölkerung und Aufstellung der deßfallsigen Bevölkerungslisten geschritten werden. Indem ich Sie daher zu diesem Zwecke auf die höchsten Orts erlassenen Bestimmungen, namenilich: auf die Instruction vom 4. April 1813, auf das Ministerial-Amtsblatt Nr. 17 vom 24. März 1834, auf das Ministerial - Amtsblatt Nr. 34 vom 31. Juli 1837, auf das Ministerial-Amtsblatt Nr. 28 vom 2. December 1841 und ganz besonders auf das Ministerial-Amtsblatt Nr. 23 vom 7. September 1846
verweise, empfehle ick Ihnen, wegen Aufnahme der Bevölkerung und Aufstellung der Listen I und II, wozu ich Ihnen die nöthigen Formularien noch besonders zusenden lasten werde, alsbald eie erforderliche Einleitung zu treffen, und bei diesen Arbeiten die größtmöglichste Pünktlichkeit und Genauigkeit unter Beobachtung jener Vorschriften eintreten zu lassen.
Namentlich aber wiederhole ich Ihnen, daß die Aufnahme der Bevölkerung (Volkszählung) mit dem 3. December l I., als Normaltag, begonnen und die eigentliche Zählung, d. h. tie erste Ermittelung der vorhandenen Personenzahl von Haus zu H>aus ununterbrochen fortgesetzt und möglichst am nämlichen, in volkreichen Orten spätestens am dritten Tage vollendet werden muß, und daß diese Regel nur für die größeren Städte, auch hier jedoch nicht mehr als unerläßlich nothwendig, überschritten werden darf Es ist hierbei übrigens genau darauf zu sehen und zu halten, daß, wenn auch die Zählung an einem oder dem andern Orie hiernach mehrere Tage dauern sollte, doch die Bevölkern,ig immer nur nach dem Stande aufzunehmen ist, wie sie am 3. December, als Normallag, war.
Ihre Special-Listen sind in doppelter Ausfertigung längstens bis zum 15 December d. I. an mich einzusenden. K ü ch l e r.
Geriehllrehe und Privat - Trekauntm rchuuge».
Besondere Bekanntmachung.
Forst st rase nerhebung.
Die Erhebung der Forststrafen vom III. Quartal 1852 (Strafen aus dem Monat März, April und Mai 1852) findet zwischen dem 1. und 15. September d. I. ohne Mahnung statt und zwar an den Zahltagen Dienstag und Samstag.
Gießen den 19. August 1852.
Der Gr. Hess. Rentamts-Vicar des Rentamts Gießen
Siebert. (1723)
Versteigerungen.
1710) Gießen.
Donnerstag den 26. August, Nachmittags 3 Uhr, sollen die zur I. C. Seippsschen Masse gehörigen Immobilien in Heuchelheimer Gemarkung, der Westphälische Hof nebst Garten und Aeckern, sowie einige benachbarte Aecker in Gießer Gemarkung, nunmehr schließlich im Ganzen, aufdemWest- phälischen Hofe unter den alsdann bekannt zu machenden Bedingungen, versteigert werden.
Gießen den 14. August 1852.
Gr. Hess. Stadtgericht Muhl. Dr. v. Krug.
1724) Gießen.
Grummetgrasversteigerungen bei dem Rcntamte Gießen.
Das diesjährige Grummetgraö von den fiskalischen Wiesen des hiesigen Rentamts- bezirks wird in folgenden Terminen öffentlich versteigert:
1) Montag den 30 August d. I., Vormittags 10 Uhr, an der Obermühle bei Königsberg beginnend, von 26 Morgen in der Gemarkung Königsberg;
2) Donnerstag den 2. September d. I., a. Vormittags 0 Uhr, von 17 Morgen in der Gemarkung Altenbuseck. Die Versteigerung beginnt auf der Rinderwiese zunächst dem Orte;
b. Nachmittags 2 Uhr, von 25 Morgen auf der Sorauwiese bei Daubringen;
3) Feitag den 3. September d. I., a. Morgens 8 Uhr, bei dem Gasthause zum Pfau dahier beginnend, von 142 Morgen auf der Weid- und Burgwicse, der Ochsenwiese und dem Weidenstrauch in der Gemarkung Gießen;
b. Nachmittags 2 Uhr, von 120 Morgen auf der Aue-, Fasanen- gutö- und Dornbuschwiese in der Gemarkung Wieseck an Ork und Stelle;
4) Montag den 6. September d. I., Vormittags 9 Uhr, an dem Baumgarten bei Schiffenberg beginnend, von etwa 153 Morgen in den Gemarkungen Herrnwald, Leihgestern, Schiffenberg und Watzenborn.
Bezüglich des Creditgebens bleiben dieselben Bedingungen wie bei der Heugras- versteigcrung.
Gießen den 19. August 1852.
Der Gr. Rentamts Vicar deö Rentamts Gießen Siebert.
1711) Gießen.
Die Versteigerung des Grummetgrases von den städtischen Wiesen.
Donnerstag den 26. und Freitag den 27. August d. I., von Morgens 9 Uhr an,
soll das Gruuunetgras von nachbezeichne- tcn, circa 400 Morgen haltenden Wiesen, öffentlich versteigert werden und zwar
A. Donnerstag den 26. August:
1) im Oswaldischen Garten,
2) von den Wiesen an der Neumühle, 3) von der Fürstenbrunnenwiese, 4) von den städtischen Wiesenvierteln, 5) von den Wiesen im Hecgstrauch, 6) von den Wiesen am Neuwegerthor.
B. Freitag den 27. August:
1) von den Ochsenwiesen,


