Ausgabe 
20.11.1852
 
Einzelbild herunterladen

Anzeigeblatt

der

Stadt und des Kreises Gießen.

J|o 93. Sonnabend den 20. November 18A2.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch unv Sonnabend. Preis des Jahrgangs für Einheimische I ff. 30 ft., iir Answärtige incl. Poffaufschlaqi 1 ff. 39 ft. Auswärts abonnirt man ffch bei allen Postämtern. Zn Gießen bei der Erpedition (Eanzlciberg Lit. B. Nr. 1.) Einrncknngsgebndr für die gesvalteue EorouSjcile 1 fr.

Anzeigen aus verschiedenen Schritten die gespaltene Corpus,eile 3 fr.

Amtlicher T h e i l.

Inhalt des Gr. Hess. Regierungsblatts vom 11. November 1852 Nr. 53.

I) Verkündigung eines Bundesbeschluffes, den militärischen Gerichtsstand in Strafsachen bei Bundestruppen, welche in Fricdcnszeiten zu Bundes­zwecken zusammengezogen werden, bete.; 2) Bekanntmachung, die Umwandlung der BenennungGr. Kreisgerichte" in die BenennungGr. Bezirks­gerichte bett.; 3) Bekanntmachung, die amtliche Benennung der Dienststellen der Großh. Forstmeister betr.; 4) Bekanntmachung, den Holzpreis­tarif für die Gr. Domanialwaldungen betr.; 5) Bekanntmachung, die Aufhebung der Posthalterei zu Langen betr.; 6) Dienstnachrickten- 7) Concurrenzetöffnungen. ; 1 '

Bek an ntmaehung,

die amtliche Benennutlg der Dienststellen der Großberzoglichen Forstmeister betreffend.

Nachdem des Großherzogs Königliche Hoheit mittelst Allerhöchster Entschließung vom 18. d. M. Allerhöchst zu verordnen aerü haben, daß die Dienststellen der Großherzoglichen Forstmeister von nun an Forstämter amtlich benannt werden sollen- so wi diese Allerhöchste Bestimmung hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Darmstadt den 20. Oktober 1852.

Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen.

8- von Scheu ck.Reißig.

Offizielle

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht : Am 17. August den bisherigen Postpraktikanten Otto von Helmolt aus Gießen als Postassistenten bet dem Postamte zu Gießen, - den bisherigen Postassistenten Ernst Theodor Wilhelm Hallwachs zu Mainz als Postassistenlen bei dem Oberpostamte zu Darmstadt und den bis­herigen Postassistenten Ludwig Ferdinand von Steinmetz zu Gießen als Postassistenten bei dem Postamte zu Mainz zu bestätigen; am 9. October den Gerichts - Aceessisten und seitherigen Ergänzungsrichter am Ftieeens- gertchte zweiten Bezirks zu Mainz Philipp Arens zum Ergänzungsrichter an dem Friedensgerichte des ersten Bezirks daselbst, sowie auch zum Ergän- zungsrichter an dem durch die Verordnung vom 16. September 1831 zu Matnz organisieren Rheinzollgericht 1. Instanz zu ernennen, am 13. October aCC1: ®rn^ Llwwig Soldan zu Burkhards die evang. Pfarrstelle zu Munster, im Kreise Friedberg, und dem Pfarrer Hermann Georgi,

Nachrichten.

früher zu Niederingelheim, die evang. Pfarrstelle zu Burkhards, im Kreise Schotten, zu übertragen; am 18. Oktober den von der Freiherrlich von Edelshe,mischen Familie auf die evang. Pfarrstelle zu Büdesheim, im Kreise Vilbel, präsentirten Pfarramtscandidaten und ersten Lehrer zu Rödelheim Georg R a p p o l t für diese Stelle zu bestätigen, am 20. October den Frie­densrichter an dem Friedensgerichte des zweiten Bezirks zu Mainz Carl Christian Hohfeld zum Ergänzungsrichter an dem Kreisqerichte daselbst zu ernennen. 1

Concurrenzrröffnungen. Erledigt sind: Die Kreisveterinärarzt, ©teile zu Sprendlingen, Kreisis Alzei; bei der Steuercontrole und Calcu- latur der Großh. Obersteuerdirection eine Accessistenstelle mit dem etntZ maftgen Gehalte wn 500 fl- jährlich; concurrenzfähige Bewerber haben sich binnen 14 Tagen bei der Großh. Obersteuerdirection anznmelden.

Polizeiliche Bekanntmachung.

~ Gefundene Gegen st ände.

®'"' ®'9Nnee e W"« d-m Gwßh.

®"6" *9'°'n,b'r D« H,ff.

_ _____8. Nove r.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen

Besondere Bekanntmachungen.

2274) Gießen. Alle Diejenigen, welche von dem hiesigen Hospital oder Kir- chenkasten Grundstücke gepachtet haben, wer­

den aufgefordert, die auf Martini fällig | gewordenen Bestandgelder binnen 8 Tagen | zu berichtigen.

j Gießen am 15. November 1852.

1 Der Rechner Lauer.

2297) Gießen. Die Martini l. 3. fällig gewesenen städtischen Gelder, nämlich

1) Pachtgelder von Triebvierieln und von Waldgelände,

2) Trieb- und Wiesenviertelzinsen,