Ausgabe 
20.10.1852
 
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Character alsHofbaucvnducteur" verliehen; am 25. September wurde dem Oberrechnungsrathe Friedrich Maurer zu Darmstadt, als Zeichen der Aller­höchsten besonderen Zufriedenheit mit seinen langjährigen treuen Diensten, der Character alsGeheimer Oberrechnungsrath" verliehen.

Dienstentlassung. Am 22. September wurde der Lehrer an dem Gymnasium zu Mainz JDr Johann Heinrich Anton Cusebius Hennes von seiner Dienststelle, auf Nachsuchen, entbunden.

Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind : die katholische Pfarrstelle zu Mühlheim, im Kreise Offenbach, mit einem jährlichen Ertrag von 1328 fl. 54Vi kr., jedoch mit der Verbindlichkeit, einen Kaplan zu halten und demselben nebst freier Station einen jährlichen Gehalt von 100 fl. zu zahlen; die karh. Pfarrstelle zu Budenheim, im Kreise Mainz, mit einem Gevalt von 582 fl. 48 fr.; Die kath. Schullehrerstelle zu Rembrücken, im Kreise Offenbach, mit einem jährlichen Gehalte von 238 fl., nebst einer Vergütung von 25 fl. für Heizung des Schullocals? die Physicatswunrarzr- stelle zu Wörrstadl, im Kreise Oppenheim? die katholische Pfarrstellc zu Abenheim, im Kreise Worms, mit einem jährlichen Gehalt von 894 fl.; die evang. Pfarrstell ezu Oberzie.n, im Kreise Alsfeld, mit einem jährlichen Grbalte von 543 fl. 32 kr.; Die erste evang. Schulstelle zu Eppelsheim, im Kreise Worms, mit einem Gehn te von 302 fl. 21 kr.? Die evang. Schulstelle zu Boden- rod, im Kreise Friedberg, mit einem'hrli. Diensteinkommen von 227 fl., nebst 30 fl. für Heizung des Schullocals; die kath. Schulstelle zu BüDesheim,

im Kreise Ringen, mit einem jährlichen Gehalte von 437 fl. 45 kr., ein­schließlich der zu 30 fl. angeschlagenen Heizungsenlschä'Digung.

Namensveränderungen. Am 22. September wurde dem David Ott und Jacob Olt zu Oppenheim gestattet, statt ihres bisherigen Zuna­mensOtt" künstig den Zunamen ,.Recy" zu führen.

Versetzung in den Ruhestand. Am 6. September wurde der Physicatswunbarzt Gottlieb Lebrecht Köppel zu Wörrstadt, Kreises Oppen­heim, auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt.

Sterbfälle. Gestorben sind : Am 24. Juni der pensionirte Revier- förstcr Carl Philipp Justus zu Schotten; am 14. Juli der pensionirte evangelische Schullehrer und Organist Heinrich Wilhelm Steck in Freien­steinau; am 18. August der Militärpensionär Christoph Dieter zu Hepp n- heim an der Wiese? am 21. August der pensionirte Schmiedgeselle Karl Zwicker auf der Saline Theodorshalle; am 5. September der Pensionär ! Johann Wilhelm Glock zu Worms; am 8. September bet Landgerichts- Assessor Friedrich Wilhelm Brück zu Hungen? am 12. September der evan­gelische Pfarrer Wilhem Simon zu Eberstadt, im Kreise Gießen? am 19. September Der Caleulatot bei dem Katasterbüteau Bierbaum zu Darmstadt; am 25. September der pensionirte Regierungsrath Georg Friedrich August Stammler zu Gießen: am 20. August der pensionirte Kriegskaffebuchhaiter i Dann ende rger; am 23. September der Landgerichtsdiener Heinrich Wöll 1 zu Lich.

Zu Nr. K. G. 2156. Gießen am 13. October 1852.

Betreffend: Die Staatsaffecuranz-Anstalt für die Stellvertretung im Militärdienst.

Der Großyerzocsiich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an

sämmtliche Großh. Bürgermeister des Kreises Gießen.

Mit Bezug auf die in Nr. 28 beö Regierungsblatts von 1851 enthaltenen Staunen der Staatsaffecuranz-Anstalt für die Stellvertretung im Militärdienst und die unterm 1. Oelober l I. erlassene Bekanntmachung üb r den Betrag der für 1853 ein­zuzahlenden Einlage sReg-Blatt Nr. 51 vom 11. Oktober 1852) werden Ihnen eine Anzahl Beitriltserklärungen, sowie Abdrucke einer Belehrung für Diejenigen, welche der Staatsaffecuranz-Anstalt beitreten wollen, gleichzeitig mitgetheill werden.

Ich bemerke dazu Folgendes: Einem Jeden, der bei Ihnen erklärt, daß er der Stellvertretungs-Affecuranz-Anstalt für die Loospslichtigen des Jahres 1853 beitreten wolle, ist ein Eremplar der fraglichen Belehrung zur Kenntnißnabme auszuhändigen.

Die Beitrittserklärung ist von Ihnen in Bezug auf das Jahr, die Person des Versicherten und das Dalum gehörig aus- zufüllen und von dem Beitretenden zu unterschreiben.

Die Unterschrift des Beitretenden wird von Ihnen beglaubigt und die Beglaubigung mit Datum versehen von Ihnen unter­zeichnet, auch das Bürgermetstereisiegel beigedrückt. Diesem vorgängig ist die Beitrittserklärung dem Beilrelenden zu übergeben, damit dieser solche und den baaren Betrag der Einlage (175 fl) an den Vorsteher der Stellvertretungs-Anstalt, Oberst Fresenius zu Darmstadt, Rbeinsttaße Lik. E. Nr. 107, überbringe ober portofrei übersende.

Schließlich verweise ich Sie noch in allem Uebrigen auf die betr. Belehrung und erwarte, daß von Ihnen in der Stellver­tretungssache mit aller Pünktlich- und Genauigkeit verfahren werben wird.

I. V. d. K.: P i e t s ch,

__________________________________________________________Regierungs-Assessor.__________________________________

Die in dem Regierungsblatt Nr. 48 vom 25. v. M. erlassene Bekanntmachung bringe ich in nachstehendem Abdrucke noch besonders zur Kenntniß der Gr. Bürgermeister mit dem Auftrage, die mit dem Felodienstzeichen begnadigten vormaligen Militärs Ihrer Gemeinden davon speciell zu benachrichtigen, und etwaige Zuwiderhandlungen alsbald anzuzeigen.

Gießen den 14. October 1852.

Der Großh. Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

I. d. V.

Pietsch.

V e E n n n t m er eh u n g,

den Mißbrauch des Felddienttzeichens zur Bettelei betreffend.

Da fortwährend die bedauerliche Wahrnehmung zu machen ist, daß vormalige Soldaten, welche das Großherzogliche Feld­dienstzeichen tragen, sich theilweise nicht entblöden, dieses Ehrenzeichen zu benutzen, um mittelst desselben die Mildthätigkeit des mili­tärischen und nicht militärischen Publicums um so wirksamer in Anspruch zu nehmen, so wird auf Allerhöchsten Befthl^Seiner König­lichen Hoheit des Großherzogs hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß vormalige Soldaten, welche von jetzt an das Felddienstzeichen auf so unwürdige Weise mißbrauchen sollten, die Entziehung dieses Ehrenzeichens und, im Falle sie eine Feldunterstützung beziehen, auch den Verlust dieser Unterstützung zu gewärtigen haben.

Darmstadt den 17. September 1852.

Großherzoglich Hessisches Kriegsministerium.

Frhr. v. S ch ä f f e r - B er n st e i n. v. Carlsen.